Herr Bartel erläutert die Vorlage eingehend anhand einer Power-Point-Präsentation (im Ratsinformationssystem online abrufbar).

 

Nach dieser Präsentation erfolgt eine 5-minütige Pause.

 

Mitglied Brouwer bemängelt, dass seines Erachtens nach den Fraktionen das Abstimmungsverhalten vorgegeben wird, da man gar nicht anders entscheiden könnte. Ferner fehlt uns von Seiten des LVR die Angabe der Folgekosten, die durch die Unterschutzstellung entstehen. Ferner geht er auf die möglichen Fördermittel ein, die in den allerwenigsten Fällen zu 100 % zu erreichen sind. Als mögliche Nutzung wurden Beispiele genannt, wo Fabrikanlagen zu einem Museum umgestaltet werden. Hinsichtlich der Förderung konnte man der Presse entnehmen, dass die Ministerin Frau Scharrenbach einen Fördermittelbescheid über 115.000 € an einen Eigentümer in Emmerich überreicht hat; die anderen 50 % der Gesamtkosten muss er alleine aufbringen. Allerdings ist hier hervorzuheben, dass der Eigentümer in dem Gebäude wohnt und selber nutzt. Im Falle der Ziegelei Meyer wird etwas unter Schutz gestellt, das keinen weiteren Nutzen hat. Es gibt Gebäudeteile innerhalb des Gebäudes, die nicht unter Schutz gestellt werden. Unter anderem ist auch das Lehmloch ist zu einem Denkmal geworden. Manche Dinge sind seiner Fraktion nicht einleuchtend und daher lehnt die CDU-Fraktion diese Unterschutzstellung ab.

 

Mitglied Jörn Bartels stellt fest, dass die beiden Punkte Eigentumsrechte und Kultur und dessen Erhaltung abgewägt werden müssen. Die BGE-Fraktion ist der Ansicht, dass nicht so tief in die Eigentumsrechte eingegriffen werden sollte. Der Eigentümer sieht die Situation der Unterschutzstellung nicht so positiv wie die Verwaltung und sträubt sich sehr deutlich gegen eine Unterschutzstellung. Von daher sieht man keine Vorteile mehr. Die Fördermittel werden für eine kommende Instandhaltung nicht ausreichen und es sind sehr viele Hürden zu nehmen. Seine Fraktion stellt sich die Frage, warum der LVR solche Gebäude nicht erwirbt und eine Unterhaltung anstrebt. Die BGE-Fraktion wird nicht zu- oder abstimmen, sondern sich bei der Abstimmung enthalten, da man auch die Gesetzeslage berücksichtigen muss.

 

Mitglied ten Brink zitiert aus der Stellungnahme (Seite 17), worin es heißt, dass die baulichen und technischen Anlagen der Ziegelei damit ein Anschauungsprojekt für die Entwicklung der Region seien. In seinen Augen muss der derzeitige „Schrotthaufen“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Betrachtet man die Bilder erkennt Jeder, der über ein bisschen Baukunde verfügt, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Verschiedene Prüfungen/Zulassungen, wie z. B. TÜV, Alarmierungsanlagen, Sicherheitsanlagen, Brandschutz verursachen enorme Kosten; diese fehlen in Gänze in dem Gutachten. Er ist gegen die Unterschutzstellung.

 

Mitglied Gerritschen bedankt sich bei der Verwaltung, dass durch den ergänzenden Vortrag die Vorlage etwas verständlicher geworden ist. Vermisst hat er allerdings eine Information über das Verhalten der Eigentümer. Auf Nachfrage teilt Herr Bartel mit, dass mit dem Eigentümer nach der letzten Sitzung kein Kontakt aufgenommen wurde.

Das der Vorlage beigefügte Gutachten gefällt ihm sehr gut. Es handelt sich um ein erhaltenswertes Bauwerk. Dennoch ist er der Ansicht, dass ein Alleinstellungsmerkmal in der „Pläne“ keinen interessiert. Es stellt sich die Frage, ob das erhaltenswerte Alleinstellungsmerkmal abgebaut und an derer Stelle wiederaufgebaut werden können. Die Unterschutzstellung wird von Seiten der SPD-Fraktion nicht verhindert, aber sie plädiert an das Land NRW, an das Wohl des Eigentümers zu denken. Die wirtschaftshistorische Bedeutung muss berücksichtigt werden und es sollte Geld vom Land NRW fließen.

 

Mitglied Kaiser schließt sich den Ausführungen von Mitglied Gerritschen an. Seine Fraktion sieht eine Entwicklung zu einem Ziegelei-Museum durchaus positiv.

 

Herr Bartel erklärt nochmals, dass man sich im Verfahren der Unterschutzstellung befindet. Alles Angesprochene wie Folgekosten, Nutzung o. ä. kommt in einem späteren Schritt.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht nochmals das Verfahren klar; in der ersten Stufe geht es um die Unterschutzstellung und in der 2. Stufe werden die aufgeworfenen Fragen geklärt. Der Gesetzgeber hat es in einem denkmalbürokratischen Verfahren im Denkmalschutzgesetz so festgelegt. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe nach Weisung und die Gemeinde ist an das gehalten, was der Gesetzgeber vorgibt. Die Frage, ob es ein Denkmal ist, ist wissenschaftlich durch den Landschaftsverband bestätigt worden. Somit ist die gebundene Entscheidung so zu treffen, wie von der Verwaltung dargelegt.

 

Mitglied Brouwer weist darauf hin, dass derzeit von der Bezirksregierung eine Gesetzesnovelle geplant ist. Ferner strebt seine Fraktion ja eine Ablehnung des Beschlussvorschlages an, so dass der Kontakt mit der Landrätin gesucht werden muss und diese nochmals mit dem LVR in Kontakt tritt.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs dass auch in der Gesetzesnovelle die geschilderte 2-Stufen-Problematik beibehalten bleibt; erst Unterschutzstellung und danach Abarbeitung der Nutzung. Der Ausschuss für Stadtentwicklung muss eine Entscheidung treffen und derzeit ist das geltende Denkmalschutzgesetz anzuwenden.

 

Mitglied Brouwer stellt den Antrag, der Unterschutzstellung nicht zuzustimmen.

 

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung lehnt eine Unterschutzstellung des Dachziegelwerks Alphons Meyer, Reeser Str. 205, 46446 Emmerich am Rhein ab.

 

Abstimmungsergebnis

Dafür 5            Dagegen 5      Enthaltungen 2

 

Nunmehr lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis

Dafür 5            Dagegen 5      Enthaltungen 2

 

 

Prüfung des Abstimmungsergebnisses

Die beiden gestellten und abgestimmten Anträge gemäß § 50 Abs. 1, Satz 2 OG NW gelten als abgelehnt. Damit ist der Ausschuss für Stadtentwicklung seiner ihm gemäß §§ 23, Abs. 2, Satz 1 und 2 DSchG NW, § 7 Abs. 3 lt. der Hauptsatzung i. V. m. § 3 Abs. 1, S. 1, HS 1 DschG NW zugewiesenen Aufgabe nicht nachgekommen. Diese „Falsch-/Nichtentscheidung“ ist gemäß § 54 Abs. 3, 2 GO NW zu beanstanden. Die Beanstandung ist schriftlich in Form einer begründeten Darlegung dem Ausschuss für Stadtentwicklung mitzuteilen. Bliebe der Ausschuss (dennoch) bei seinem Beschluss, so hätte der Rat zu entscheiden. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, den am 29.06. stattfindenden Sitzungen von HFA und Rat eine Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vorlaufen zu lassen.