Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt wie folgt:

 

  1. Der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kultur Künste Kontakte Emmerich am Rhein wird festgestellt.
  2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 9.048,26 wird aus dem Haushalt der Stadt Emmerich am Rhein ausgeglichen.
  3. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 – 31.12.2020 Entlastung erteilt.

 


 

Herr Engel von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft informiert über die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2020 anhand der in Anlage beigefügten Präsentation. Im Anschluss fragt Herr Bartels auf welcher Grundlage die finanziellen Nachforderungen der VHS 2018/2019 beruhen. Hier verweist Herr Betriebsleiter Rozendaal auf die öffentliche rechtliche Vereinbarung mit den Städten Emmerich am Rhein, Kleve, Kalkar und Rees sowie den Gemeinden Bedburg-Hau und Kranenburg. Mit Schreiben vom 05.03.2020 wurden die Abschlagszahlungen 2020 und die Nachforderungen für 2018/19 in Höhe von 22.297,-- € und 5.762,-- € angefordert. Die entstandenen höheren Betriebskosten der VHS werden auf die einzelnen Städte umgelegt. Dies führte u. a. zu den Nachforderungen.