Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Begleitausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Frau Lebbing erläutert anhand der beiliegenden Präsentation
insbesondere die kommunalverfassungsrechtliche Einordung des
Greensill-Begleitausschusses. Sie
zeigt seine aus dem kommunalen Verfassungsrecht herzuleitenden Befugnisse und
Kontrollrechte in Abgrenzung zu parlamentarischen Untersuchungsausschüssen auf,
die auf kommunaler Ebene unzulässig seien, und stellt die weiteren
Verfahrensschritte dar.
So
setze die Funktionsfähigkeit des Gremiums zunächst die normkonforme
Installation eines Ausschussvorsitzenden voraus (Anmerkung der Verwaltung: keine Bestimmung aus der Mitte des Gremiums,
sondern Besetzung nach Maßgabe § 58 GO NRW). Verwaltungsseitig sei zur
Herbeiführung der erforderlichen Beschlusslage eine Vorlage zur Sitzung des
Rates am 11.05.2021 vorbereitet worden.
Mitglied
Sigmund weist daraufhin, dass der BGE-Vertreter bei der Auflistung der
Begleitausschussmitglieder fehlt. Frau Lebbing sichert zur Niederschrift eine
in diesem Punkt korrigierte Präsentation zu.
Mitglied Sigmund vermisst in der Präsentation die Erläuterung der
Befangenheit bzw. des Mitwirkungsverbots des Bürgermeisters und der Stadtkämmerin
im Zusammenhang mit der Behandlung der Greensill-Thematik und bittet die Verwaltung um
Stellungnahme.
Frau
Lebbing führt aus, dass eine Befangenheit nicht ersichtlich ist. Bürgermeister
Hinze ergänzt, dass es sich bei dem Begleitausschuss um einen Ausschuss des
Rates handelt und die Aufarbeitung des Greensill-Sachverhaltes nicht
automatisch zu einer Befangenheit führt.
Damit
die Verwaltung der Frage bzw. dem Vorwurf gerecht werde, werde er die Prüfung
der Thematik durch einen Fachanwalt initiieren und das Ergebnis der Prüfung
Herrn Sigmund schriftlich übermitteln.
Mitglied
Sigmund bittet im Protokoll festzuhalten, dass die Kontrolle der Verwaltung
eine Pflichtaufgabe des Rates und seiner einzelnen Mitglieder ist und er es
deshalb unangebracht findet, von Vorwürfen zu sprechen.