Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Begleitausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Frau Lebbing erläutert anhand der beiliegenden Präsentation insbesondere die kommunalverfassungsrechtliche Einordung des Greensill-Begleitausschusses. Sie zeigt seine aus dem kommunalen Verfassungsrecht herzuleitenden Befugnisse und Kontrollrechte in Abgrenzung zu parlamentarischen Untersuchungsausschüssen auf, die auf kommunaler Ebene unzulässig seien, und stellt die weiteren Verfahrensschritte dar.

 

So setze die Funktionsfähigkeit des Gremiums zunächst die normkonforme Installation eines Ausschussvorsitzenden voraus (Anmerkung der Verwaltung: keine Bestimmung aus der Mitte des Gremiums, sondern Besetzung nach Maßgabe § 58 GO NRW). Verwaltungsseitig sei zur Herbeiführung der erforderlichen Beschlusslage eine Vorlage zur Sitzung des Rates am 11.05.2021 vorbereitet worden.

 

Mitglied Sigmund weist daraufhin, dass der BGE-Vertreter bei der Auflistung der Begleitausschussmitglieder fehlt. Frau Lebbing sichert zur Niederschrift eine in diesem Punkt korrigierte Präsentation zu.

 

Mitglied Sigmund vermisst in der Präsentation die Erläuterung der Befangenheit bzw. des Mitwirkungsverbots des Bürgermeisters und der Stadtkämmerin im Zusammenhang mit der Behandlung der Greensill-Thematik und bittet die Verwaltung um Stellungnahme.

 

Frau Lebbing führt aus, dass eine Befangenheit nicht ersichtlich ist. Bürgermeister Hinze ergänzt, dass es sich bei dem Begleitausschuss um einen Ausschuss des Rates handelt und die Aufarbeitung des Greensill-Sachverhaltes nicht automatisch zu einer Befangenheit führt.

Damit die Verwaltung der Frage bzw. dem Vorwurf gerecht werde, werde er die Prüfung der Thematik durch einen Fachanwalt initiieren und das Ergebnis der Prüfung Herrn Sigmund schriftlich übermitteln.

 

Mitglied Sigmund bittet im Protokoll festzuhalten, dass die Kontrolle der Verwaltung eine Pflichtaufgabe des Rates und seiner einzelnen Mitglieder ist und er es deshalb unangebracht findet, von Vorwürfen zu sprechen.