Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 6, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat bestellt Frau Stadtverwaltungsrätin Melanie Goertz mit Wirkung zum 01.06.2021 zur Leiterin der örtlichen Rechnungsprüfung.

 


 

Mitglied Sigmund stellt den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt, wie in der vorhergegangenen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses, zu vertagen, da seine Fraktion noch Beratungsbedarf anmeldet.

 

Mitglied Mölder stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.

 

Der Vorsitzende äußert noch einmal seine Verwunderung über den Vertragungsantrag. Frau Goertz wurde nach dem Tod von Stadtkämmerer Herrn Siebers gebeten, diese Position zu übernehmen. Am 21.04.2021 wurde in einer interfraktionellen Sitzung das heutige Vorgehen beraten und hierüber wurde ein Konsens erzielt. Die entsprechenden Einladungen wurden fristgerecht versandt und es wurden keine Einwände vorgetragen. Am Vorabend der Sitzung um 22.06 Uhr sei eine Mail von dem Fraktionsvorsitzenden der BGE eingegangen, in der Beratungsbedarf angemeldet wurde. Am heutigen Tag um 14:16 Uhr sei eine Mail der CDU-Fraktion ein, in der ebenfalls Beratungsbedarf angemeldet wurde mit dem Hinweis, den Tagesordnungspunkt ohne Debatte von der Tagesordnung zu nehmen. Er könne dieses Vorgehen nicht nachvollziehen.

 

Mitglied Siebers unterstützt die Aussage vom Vorsitzenden. Ihre Fraktion bedankt sich bei Frau Goertz für ihre Arbeit als Stadtkämmerin. Ihr wurde zugesichert, nach Neubesetzung der Stelle wieder als Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes tätig sein zu können. Sie kann den Beratungsbedarf nicht nachvollziehen. Ihre Fraktion empfindet dieses beschämend und einer Vorverurteilung gleichkommend.

 

Mitglied Dr. Reintjes bezieht sich auf das interfraktionelle Gespräch am 21.04. Dort wurde dieses Thema diskutiert und er habe dort schon gebeten, den Tagesordnungspunkt aktuell noch nicht zu beraten, da seine Fraktion den Zeitpunkt, um eine solche Entscheidung zu treffen, für falsch halte.  Er habe den Vorschlag gemacht, die Entscheidung zu vertagen und in einem halben Jahr nochmals hierüber zu beraten. Im Anschluss an dieses Gespräch waren Ferien und seine Fraktion habe sich gestern erst wieder getroffen und dieses Thema beraten.

 

Er merkt noch an, dass die CDU-Fraktion die Entscheidung an sich nicht anzweifele. Sie halten Frau Goertz für eine sehr fähige Mitarbeiterin, gute Kämmerin und eine gute Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes. In der Sache Greensill befinde man sich in einem laufenden Verfahren und daher solle diese Entscheidung nicht heute auf die Tagesordnung genommen werden.

 

Mitglied Mölder teilt für seine Fraktion mit, dass dieser beantragte Beratungsbedarf unverständlich sei.  Seine Fraktion spreche Frau Goertz das volle und uneingeschränkte Vertrauen aus. Er unterstützt die Aussage von Frau Siebers und merkt noch an, dass die Angelegenheit Greensill wahrscheinlich nicht in einem halben Jahr zu Ende gebracht werden könne und die Verwaltung über einen längeren Zeitraum begleiten werde. Von daher verstehe er auch die vorgegebene Zeitspanne der CDU-Fraktion nicht.

 

Auf Anmerkung von Mitglied Sigmund teilt der Vorsitzende mit, dass die Verwaltung im interfraktionellen Gespräch am 21.04.2021 die Bratungsfolge der heutigen Sitzung mitgeteilt wurde. Der angesprochene Sachstandsbericht über die interne Untersuchung liegt noch nicht vor und kann somit auch nicht gegeben werden. Frau Goertz habe im Begleitausschuss einen ausführlichen Sachstandsbericht über die derzeitige Situation gegeben.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag nach § 13 Abs, 1 d) der Geschäftsordnung abstimmen.

 

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Tagesordnungspunkt

 

4  02 – 17 0220/2021  Bestellung zur Leiterin der Örtlichen Rechnungsprüfung

 

wegen Beratungsbedarf zu vertagen.

 

Stimmen dafür 6 Stimmen dagegen 6  Enthaltungen 0 

 

Somit gilt der Antrag als abgelehnt.

 

Mitglied Kukulies stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Dr. Reintjes fragt nach, ob der Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt und auch für die Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag stimmberechtigt sei.

 

Zur Prüfung der Frage wird die Sitzung von 17:24 Uhr bis 17:30 Uhr unterbrochen.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung teilt die Verwaltung mit, dass der Bürgermeister bei der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt ein Stimmrecht besitzt.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.