Sitzung: 08.06.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 17 0243/2021
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 47 des Straßen-
und Wegegesetzes vom 23.09.1995 einen Teilbereich der ehemaligen
Rollschuhlaufbahn an der Kettelerstraße (Gemarkung: Hüthum; Flur. 5; Flurstück
603) als Parkplatzfläche auszuweisen. Der restliche Teil der ehemaligen
Rollschuhbahn soll zur Waldfläche umgewandelt werden.
Mitglied
Klösters teilt für die SPD-Fraktion mit, dass man der Nutzung als Parkfläche
nicht widerspricht. Es wäre jedoch zu begrüßen, wenn eine zeitliche Ausweisung
erfolgt und nicht als Anwohnerparkplatz fungiert.
Auf
Anregung einer Anwohnerin regt Mitglied Kaiser an, Fahrradabstellplätze
einzuplanen, da sich dort ein Kinderspielplatz befindet und die Kinder häufig
mit Fahrrädern hingebracht werden.
Auf
Nachfrage von Mitglied Jörn Bartels teilt Herr Bartel mit, dass die Kosten für
die Herstellung des Parkplatzes aus dem Haushalt der Kommunalbetriebe gezahlt
werden. Ferner erfolgt Herstellung des Parkplatzes mit Rasengittersteinen, so
dass keine großartige Versiegelung stattfindet.
Vorsitzender
Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.