Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes vom 23.09.1995 einen Teilbereich der ehemaligen Rollschuhlaufbahn an der Kettelerstraße (Gemarkung: Hüthum; Flur. 5; Flurstück 603) als Parkplatzfläche auszuweisen. Der restliche Teil der ehemaligen Rollschuhbahn soll zur Waldfläche umgewandelt werden. 

 


Mitglied Klösters teilt für die SPD-Fraktion mit, dass man der Nutzung als Parkfläche nicht widerspricht. Es wäre jedoch zu begrüßen, wenn eine zeitliche Ausweisung erfolgt und nicht als Anwohnerparkplatz fungiert.

 

Auf Anregung einer Anwohnerin regt Mitglied Kaiser an, Fahrradabstellplätze einzuplanen, da sich dort ein Kinderspielplatz befindet und die Kinder häufig mit Fahrrädern hingebracht werden.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Jörn Bartels teilt Herr Bartel mit, dass die Kosten für die Herstellung des Parkplatzes aus dem Haushalt der Kommunalbetriebe gezahlt werden. Ferner erfolgt Herstellung des Parkplatzes mit Rasengittersteinen, so dass keine großartige Versiegelung stattfindet.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.