Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag

 

I.                Der Rat beschließt die Errichtung einer zweiten Jugendeinrichtung für die Zielgruppe 14 bis 21 Jahre.

II.                Der Rat beschließt, dass das vorgestellte Konzept für die zweite Jugendeinrichtung umzusetzen ist.

 

Abstimmungsergebnis  Dafür 8  Dagegen 0  Enthaltungen 0

 

III.                Der Rat beschließt, die Räumlichkeit „früheres Terrasana“ (Hinter dem Schinken 1 in Emmerich) für die zweite Jugendeinrichtung anzumieten.

 

Abstimmungsergebnis  Dafür 5  Dagegen 1  Enthaltungen 2

 


 

Einleitend stellt Bürgermeister Hinze nochmal fest, dass die bei den Kindern und Jugendlichen durchgeführten unterschiedlichen Beteiligungsformate den Wunsch nach einer zweiten Jugendeinrichtung deutlich gemacht haben. Angebote für die Altersgruppe der 14 - 21-jährigen seien in Emmerich nicht vorhanden. Es sei aber unstrittig, dass der Bedarf dringend vorhanden ist. Die politischen Beratungen dazu in der Vergangenheit hätten bereits zu einem Beschluss darüber geführt, dass eine Einrichtung in kommunaler Trägerschaft mit städtischem Personal entstehen wird. Das Seitens der Politik oft angemahnte Konzept mit einer finanziellen Darstellung liege jetzt vor und sei den Fraktionsvorsitzenden und den Vertretern der Jugendverbände bereits im März d.J. vorgestellt worden.

Grundlage für das Konzept sei der Standort „Terrasana“. Aus Sicht der Verwaltung sei dies eine gut geeignete Räumlichkeit, deren Anmietung dem Rat durch Beschluss empfohlen werden solle.

 

Die Jugendpflegerin Frau Kamps stellt das Konzept für eine zweite Jugendeinrichtung am Standort „Terrasana“ anhand einer Präsentation ausführlich vor. Die Präsentation haben die Mitglieder während der Sitzung als Tischvorlage erhalten und ist im Ratsinformationssystem Anlage dieser Niederschrift.

 

Hier stellt Frau Kamps das Konzept der zweiten Jugendeinrichtung ausführlich vor und macht deutlich, welche Bedarfe in den letzten Jahren vor und während der Pandemie bei den älteren Jugendlichen ermittelt werden konnten. Insbesondere seien die Freizeitmöglichkeiten nicht ausreichend. Auch verschiedene größere Studien lassen erkennen, welche verheerenden Auswirkungen die Pandemie auf Kinder und Jugendliche hat. Wichtig sei daher, den Kindern- und Jugendlichen Signale zu geben, dass die Jugendhilfe nach der Pandemie verstärkt da sein wird und ihre Belange ernst genommen werden.

 

Durch Anregungen aus der Politik und von den Kindern- und Jugendlichen sei die Verwaltung zu einem Konzept gelangt, das den Wunsch nach Partizipation ermögliche und auch – wie vom JHA gefordert - konkret genug sei.

Es solle ein Freizeittreffpunkt für die Zielgruppe 14 – 21-jährige geschaffen werden, wo Partizipation gelebt wird, Verantwortungsbewusstsein entwickelt werden kann sowie pädagogische Angebote und Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die Personalplanung habe sich auch an vergleichbaren Kommunen orientiert. Es sei möglich mit einer Vollzeitstelle Sozialpädagoge*in/arbeiter*in (kombiniert mit der aufsuchenden Jugendarbeit) und einem/r BFDLer*in dieses Angebot zu schaffen.   

 

Die Verwaltung möchte an der zweiten Jugendeinrichtung vieles Weitere verankern wie z.B.  offene Kinder- und Jugendarbeit, Inklusionsprojekte, Integrationsangebote usw.

 

Durch die Errichtung eines Schüler-/Azubi Bereichs mit Café-Charakter solle ermöglicht werden, dass die Jugendlichen auf lange Sicht ihre Einsatzmöglichkeiten eigenständig planen, daran lernen und wachsen können. Ziel sei es ein Café zu schaffen von Jugendlichen für Jugendliche. Neben offenen Angeboten solle es auch feste Angebote sowie Veranstaltungen geben. Ein umfangreiches Netzwerk, deren Tätigkeiten hier einbezogen werden können bestehe bereits.  

 

Rückblickend auf die Prüfaufträge der Politik zu den Räumlichkeiten PAN bzw. ehemaliges Kino in 2017 bzw. 2018 erinnert Frau Kamps daran, dass eine anderweitige Nutzung des PAN hinsichtlich der gewährten Fördermitteln nach wie vor förderschädlich ist und die Räumlichkeiten des ehemaligen Kinos auch aktuell nach wie vor vermietet sind. 

 

Sie stellt die räumlichen Möglichkeiten des früheren „Terrasanas“ dar und geht auf die Vorzüge des Gebäudes hinsichtlich z.B.  der Raumaufteilung und der zentralen Lage ein. Lt. Auskunft des Maklers liegen für das Objekt bisher keine Anfragen von Seiten des Einzelhandels ö.ä. vor.

 

Es schließt sich eine ausführliche Diskussion über die Vorteile bzw. Nachteile des Standorts „Terrasana“ an. 

 

Mitglied Weicht äußert deutlich ihr Unverständnis darüber, dass in der Vergangenheit im PAN Veranstaltungen aller Art durchgeführt werden konnten und eine Gastronomie betrieben wurde, dies aber im Gegensatz zur einer Jugendeinrichtung nicht förderschädlich gewesen sein soll. Das PAN halte sie nicht nur räumlich für gut geeignet, sondern darüber hinaus für die wirtschaftlichere Möglichkeit, da in eigenen Räumlichkeiten mit vorhandenem Mobiliar als Pilotprojekt gestartet werden könnte.

 

Bürgermeister Hinze erklärt die Unterscheidung damit, dass durch die bisherigen Veranstaltungen lediglich eine zeitweise Nutzung erfolgte und dies auch Teil des Förderprogramms gewesen sei. Die Nutzung für eine Jugendeinrichtung hingegen wäre dauerhaft.

Darüber hinaus bestehe ein Mietvertrag mit dem PAN-Förderverein bis 30.06.2023. Gespräche über ein weiteres Konzept des PAN-Fördervereins für künftige Jahre würden bereits geführt. Der Multifunktionsraum werde auch für städtische Veranstaltungen genutzt und dann fehlen. Bezüglich der Einrichtung gehe es auch darum, in Absprache mit den Jugendlichen eine jugendgerechte Einrichtung anzuschaffen. Die Kosten hierfür könnten großteils durch Zuschüsse der Rudolf-W.-Stahr-Stiftung und ggfls. weitere Zuschüsse gedeckt werden.

 

Mitglied Bodden-Bergau merkt an, es sei sehr bedauerlich, sollte die Jugendeinrichtung an der Räumlichkeit scheitern, obwohl in Emmerich eine zweite Jugendeinrichtung dringend notwendig sei. Sie sei auch der Auffassung, dass sich die Jugendlichen mit dem ehemaligen „Terassana“ besser identifizieren könnten als mit dem PAN. Das PAN bleibe das PAN. Außerdem sei im PAN nachteilig, dass die Räumlichkeiten dort auf mehrere Ebenen verteilt sind.

 

Mitglied Ludwig bringt im Namen der SPD-Fraktion das bereits vor Jahren durchgeführte Partizipationsprojekt zu diesem Thema in Erinnerung. Bereits zu dieser Zeit habe festgestanden, dass ein Angebot für ältere Jugendliche fehlt. Die Corona-Pandemie habe den Bedarf noch größer gemacht. Die Politik sehe diesen Bedarf auch allgemein übereinstimmend und stehe bei den Jugendlichen im Wort. Aus Sicht der SPD gebe es jetzt ein gutes Konzept an einem gut gewählten Ort. Es handele sich um ein länger schon leerstehendes Ladenlokal und Anfragen gewerblicher Nutzer seien ier nicht in Aussicht. Jetzt sei die richtige Zeit, die Chance zu nutzen, die diese Räumlichkeiten bieten statt das Thema weiter auf die lange Bank zu schieben. 

 

Mitglied Wehren vertritt die Meinung, die Präsentation der Verwaltung habe deutlich gemacht, dass es jetzt und nicht erst in unbestimmter Zeit notwendig sei ein adäquates pädagogisches Angebot in Form einer zweiten Jugendeinrichtung vorzuhalten und regt an, nach Beschlussvorlage abzustimmen.

 

Mitglied Jelinski stellt für die CDU-Fraktion fest, der Bedarf für eine zweite Jugendeinrichtung werde deutlich gesehen, den Standort ehemaliges „Terassana“ halte die CDU-Fraktion jedoch für wenig geeignet.

Das Konzept sei gut, sollte aber mehr auch auf die Bedürfnisse von behinderten Kindern- und Jugendlichen zugeschnitten sein. Zum geplanten Café sei ihrer Ansicht nach zu befürchten, dass dies von anderen Gastronomiebetrieben im Innenstadtbereich als Konkurrenz angesehen werde und deswegen Konflikte entstehen könnten. Die Einrichtung neben einer*m Sozialpädagogen*in mit einem BFDLer*in zu besetzten, die/der evtl.  jünger ist, als die Besucher und daher von diesen vielleicht nicht akzeptiert wird halte sie für problematisch. Allgemein sei die Personaldecke sehr knapp. Zu den Öffnungszeiten merkt sie an, die älteren Jugendlichen hätten insbesondere Bedarf am Abend und am Wochenende. Eine Öffnungszeit lediglich bis 20:00 Uhr sei daher weniger geeignet. Konflikte sehe sie auch bezüglich einer möglichen Lärmbelastung für Anwohner der Innenstadt. Auch die Anbindung an den ÖPNV sei nicht gut. 

Bürgermeister Hinze bestätigt, dass diese Punkte zu einem späteren Zeitpunkt sicherlich zu beachten sind, es aber jetzt vorrangig darum gehe, in einem ersten Schritt ein städtisches Angebot zu schaffen. Konflikte seien hier nie ganz auszuschließen. Als Vorteil einer Lage im Innenstadtbereich könne aber auch eine soziale Kontrolle angesehen werden. Dies müsse sich entwickeln. Erst dann sei erkennbar, welche Kontrollmechanismen ggf. noch eingebaut werden müssen. Ein flexibles System werde eine Jugendeinrichtung immer bleiben.

 

Mitglied Timmer hält es jetzt, nachdem ein gutes Konzept vorliege und klar sei, dass die Jugendlichen ein Angebot dringend brauchen, nicht für angebracht wegen der Örtlichkeit die Einrichtung der zweiten Jugendeinrichtung noch weiter zu verschieben.

 

Auf den erneuten Einwand von Mitglied Weicht, es sei aus ihrer Sicht ärgerlich, kostengünstigere Räumlichkeiten, die der Stadt gehören – wie das PAN -  mit dem dort vorhandenen Mobiliar nicht nutzen zu können und nicht einzusehen ist, dass die bisherige Nutzung für Feierlichkeiten und Gastronomie im Vergleich nicht förderschädlich war, stellt Mitglied Ludwig für die SPD-Fraktion klar, dies sei wiederholt geprüft worden. Der Multifunktionsraum sei Teil des Förderantrages und diese Nutzung so berücksichtigt. Bereits seit 2018 sei klar, dass eine Jugendeinrichtung im PAN förderschädlich wäre, die erneute Nachfrage der BGE daher nicht nachvollziehbar. 

 

Mitglied Weicht stellt klar, dass die BGE-Fraktion nur den Punkten I. + II. des Beschlussvorschlages zustimmen könne, nicht aber der Räumlichkeit unter Punkt III. Sie regt daher an, erst über die Punkte I. + II. abzustimmen und anschießend separat über den Punkt III.

 

Bürgermeister Hinze gibt erneut zu bedenken es sei sehr wichtig, dass eine Jugendeinrichtung von den Jugendlichen auch angenommen werde und sie dort mitgestalten und verwalten können. Dies sehe er für das PAN nicht. Es bleibe für die Jugendlichen ein Museum und daher sei damit zu rechnen, dass sie sich dort nicht wohlfühlen werden. Das Angebot würden sie daher aus Sicht der Verwaltung nicht wie vorgesehen annehmen.

 

Vorsitzender Ludwig stellt fest, dass für die getrennte Abstimmung erst über die Punkte I + II und anschließend über Punkt III des Beschlussvorschlages der Verwaltung allgemeine Zustimmung besteht und lässt getrennt abstimmen.