Sitzung: 08.06.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 17 0251/2021
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt dem Konzept zur
Erneuerung/Verbesserung der Straßenbeleuchtung der Ortsdurchfahrt Hüthum und
Abrechnung der Anliegerbeiträge im Rahmen der Kostenspaltung nach § 8
Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der § 9 der Straßenausbaubeitragsatzung
der Stadt Emmerich am Rhein zu und beauftragt die Verwaltung, eine
Bürgerinformation durch Anschreiben der Eigentümer durchzuführen.
Mitglied
Gerritschen fragt an, warum die Beleuchtung nur auf der Seite der Kirche und
die Abrechnung nach KAG erfolgen soll.
Herr
Bartel antwortet, dass sich die Abrechnung nach KAG aus dem Gesetz ergibt. Der
Landesbetrieb Straßen NRW ist für die Landes-/Bundesstraßen zuständig, für die
Nebenanlagen sind die jeweiligen Kommunen zuständig und die Abrechnung muss
nach KAG erfolgen.
Ferner
führt er aus, dass die Straßenbeleuchtung auf der Seite der Kirche realisiert
werden soll, da auf dieser Seite der Fuß-/Radweg entlangläuft und dieser
derzeit noch unbeleuchtet ist.
Mitglied
Jörn Bartels stimmt der Wortäußerung von Mitglied Gerritschen zu. Der Radweg
ist definitiv auf der anderen Straßenseite.
Herr
Bartel erklärt, dass es sich um einen alten Antrag handelte, wobei es darum
ging, den Schulweg insbesondere zur St. Georg-Grundschule auf der Seite der
Kirche zu sichern. Partiell sollten 3 Leuchten ergänzt werden. Die
verwaltungsseitige Prüfung hat ergeben, dass auf dem Abschnitt gar keine Beleuchtung
vorhanden ist und man sich dann dazu entschieden hat, eine komplette
Vervollständigung vorzunehmen.
Mitglied
Klösters merkt an, wenn es um Schulwegsicherung geht, dass man definitiv auf
die andere Straßenseite gehen muss. Die Schüler kommen aus der Ingenkampstraße
und gehen direkt rechts auf die B 8.
Die
Verwaltung wird die Thematik nochmals prüfen und sobald die Straßenplanung des
Landesbetriebes fertig ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung in einer nächsten
Sitzung vorlegen.