Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt dem Konzept zur Erneuerung/Verbesserung der Straßenbeleuchtung der Ortsdurchfahrt Hüthum und Abrechnung der Anliegerbeiträge im Rahmen der Kostenspaltung nach § 8 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der § 9 der Straßenausbaubeitragsatzung der Stadt Emmerich am Rhein zu und beauftragt die Verwaltung, eine Bürgerinformation durch Anschreiben der Eigentümer durchzuführen.

 


Mitglied Gerritschen fragt an, warum die Beleuchtung nur auf der Seite der Kirche und die Abrechnung nach KAG erfolgen soll.

 

Herr Bartel antwortet, dass sich die Abrechnung nach KAG aus dem Gesetz ergibt. Der Landesbetrieb Straßen NRW ist für die Landes-/Bundesstraßen zuständig, für die Nebenanlagen sind die jeweiligen Kommunen zuständig und die Abrechnung muss nach KAG erfolgen.

Ferner führt er aus, dass die Straßenbeleuchtung auf der Seite der Kirche realisiert werden soll, da auf dieser Seite der Fuß-/Radweg entlangläuft und dieser derzeit noch unbeleuchtet ist.

 

Mitglied Jörn Bartels stimmt der Wortäußerung von Mitglied Gerritschen zu. Der Radweg ist definitiv auf der anderen Straßenseite.

 

Herr Bartel erklärt, dass es sich um einen alten Antrag handelte, wobei es darum ging, den Schulweg insbesondere zur St. Georg-Grundschule auf der Seite der Kirche zu sichern. Partiell sollten 3 Leuchten ergänzt werden. Die verwaltungsseitige Prüfung hat ergeben, dass auf dem Abschnitt gar keine Beleuchtung vorhanden ist und man sich dann dazu entschieden hat, eine komplette Vervollständigung vorzunehmen.

 

Mitglied Klösters merkt an, wenn es um Schulwegsicherung geht, dass man definitiv auf die andere Straßenseite gehen muss. Die Schüler kommen aus der Ingenkampstraße und gehen direkt rechts auf die B 8.

 

Die Verwaltung wird die Thematik nochmals prüfen und sobald die Straßenplanung des Landesbetriebes fertig ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung in einer nächsten Sitzung vorlegen.