Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Begleitausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis
Mitglied
Sigmund fragt, ob die Kanzlei Aulinger die Hauskanzlei der Stadt Emmerich am
Rhein für Fragen dieser Art sei.
Frau
Lebbing erklärt hierzu, dass es sich bei der Kanzlei Aulinger um eine große und
renommierte Kanzlei mit verschiedenen Standorten handelt. Die Stadt Emmerich am
Rhein arbeite anlassbezogen in mehreren Felder mit der Kanzlei Aulinger
zusammen, insbesondere im Vergabebereich. Als Hauskanzlei sei die Kanzlei
Aulinger jedoch nicht zu bezeichnen.
Mitglied
Sigmund stellt die Position der BGE dar: Der Bürgermeister und die Kämmerin seien
zwar nach kommunalverfassungsrechtlichen Bestimmungen nicht befangen,
allerdings seien sie für die gefällten Anlageentscheidungen verantwortlich,
woraus sich eine unmittelbare Beteiligung ergebe. Eine unabhängige und
objektive Sachbeurteilung sei somit nicht gegeben.