Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Begleitausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis

 


 

Mitglied Sigmund fragt, ob die Kanzlei Aulinger die Hauskanzlei der Stadt Emmerich am Rhein für Fragen dieser Art sei.

 

Frau Lebbing erklärt hierzu, dass es sich bei der Kanzlei Aulinger um eine große und renommierte Kanzlei mit verschiedenen Standorten handelt. Die Stadt Emmerich am Rhein arbeite anlassbezogen in mehreren Felder mit der Kanzlei Aulinger zusammen, insbesondere im Vergabebereich. Als Hauskanzlei sei die Kanzlei Aulinger jedoch nicht zu bezeichnen.

 

Mitglied Sigmund stellt die Position der BGE dar: Der Bürgermeister und die Kämmerin seien zwar nach kommunalverfassungsrechtlichen Bestimmungen nicht befangen, allerdings seien sie für die gefällten Anlageentscheidungen verantwortlich, woraus sich eine unmittelbare Beteiligung ergebe. Eine unabhängige und objektive Sachbeurteilung sei somit nicht gegeben.