Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

I.              Die Stadt Emmerich am Rhein erlässt die auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erhobenen Elternbeiträge für den Monat Februar 2021 zu 100 Prozent. Der Verzicht erfolgt unter Anrechnung der anteiligen Erstattung des Landes NRW.

 

II.            Die Stadt Emmerich am Rhein erlässt die auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erhobenen Elternbeiträge für die Monate März bis Mai 2021 zu 50 Prozent. Der Verzicht erfolgt unter Anrechnung der anteiligen Erstattung des Landes NRW.

 


 

Über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.