Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 11, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den vom Ausschuss für Stadtentwicklung gefassten Beschluss aus seiner Sitzung vom 08.06.2021, welchen er mit dem Stimmergebnis von 5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen sowie 2 Enthaltungen abgelehnt hat, mit dem Wortlaut:

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass für das Baudenkmal „Dachziegelwerk Alphons Meyer“, Reeser Straße 205, die Voraussetzungen nach § 2 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der Denkmäler in Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) zum Eintrag als Baudenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler erfüllt sind und beschließt die Unterschutzstellung entsprechend dem vorläufigen Denkmalblatt sowie dem Gutachten des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland“ (Vorlage 05 - 17 0189/2021/1), aufzuheben.

 

2.    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest, dass für das Baudenkmal „Dachziegelwerk Alphons Meyer“, Reeser Straße 205, die Voraussetzungen nach § 2 des Gesetzes zum Schutz und zu Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) zum Eintrag als Baudenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler erfüllt sind und beschließt die Unterschutzstellung entsprechend dem vorläufigen Denkmalblatt sowie dem Gutachten des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland verbunden mit der Eintragung in die Denkmalliste der unteren Denkmalbehörde der Stadt Emmerich am Rhein.

 

 

 


 

Auf Nachfrage von Mitglied Mölder erläutert Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass das Beanstandungsverfahren gemäß Gemeindeordnung mehrstufig sei. Zunächst müsse die Vorlage erneut dem entscheidungsbefugten Gremium vorgelegt werden. Dies sei heute in vorlaufenden Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit dem Abstimmungsergebnis Dafür 8 Dagegen 12 Enthaltungen 0 geschehen.

Da der Ausschuss für Stadtentwicklung seine Beschlussfassung aufrecht erhalte müsse nun der Haupt- und Finanzausschuss über den vorliegenden Beschlussvorschlag beraten; sollte schließlich der Rat den rechtswidrigen Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung nicht aufheben und die Unterschutzstellung nicht beschließen, so müsse der Bürgermeister diese Beschlussfassung der Landrätin des Kreises Kleve vorlegen und eine Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde einholen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.