Mitglied ten Brink erkundigt sich nach der Pressemitteilung der Deutschen Bahn im Zusammenhang mit dem Bau der Neubaustecke Emmerich-Oberhausen. In dieser Mitteilung sei dargelegt worden, dass die Planungsabschritte 3.3 und 3.4 bereits mit der Stadt Emmerich am Rhein abgestimmt worden seien. Lediglich der Planungsabschritt 3.5 sei noch nicht abschließend abgestimmt worden. Er erkundigt sich, ob die zu Planungsabschnitt 3.3 und 3.4 durch die Stadt Emmerich am Rhein gemachten Einwendungen ausgeräumt seien.

 

Dr. Wachs erläutert, dass der Text durch die Deutsche Bahn herausgeben worden sei und dieser nicht mit der Stadtverwaltung abgestimmt worden sei. Dementsprechend seien Verständnisfragen zu diesem grundsätzlich an die Deutsche Bahn, Herrn Teitzel, zu richten.

Er weist darauf hin, dass noch im letzten Deckblattverfahren Einwände der Stadt Emmerich am Rhein gegenüber der Deutschen Bahn vorgetragen wurden. Ebenfalls sei aufgrund der geänderten EU-Wasserrechtlinie in diesem Jahr mit einem erneuten Deckblattverfahren zu rechnen. Dementsprechend gehe er davon aus, dass mit der Aussage der Deutschen Bahn in der Mittelung lediglich der Grundkonsens zwischen der Deutschen Bahn und der Stadt Emmerich für die Palanschnitte 3.3 und 3.4 gemeint gewesen sein kann, da für den Planabschnitt 3.5 kein entsprechender Konsens vorläge.