Sitzung: 31.08.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: 05 - 17 0318/2021
Bevor Herr
Teitzel seine Präsentation vorgestellt gibt Herr Bartel eingehende
Erläuterungen. Grundsätzlich ist es so, dass die Bahn DB die Planungen zur
Betuwe-Linie erstellt. Die Stadt Emmerich wird als Beteiligte gehört und um
Stellungnahme gebeten; auch die Emmericher Bürger können ihre Meinung zu dem
Verfahren abgeben. Die Verwaltung ist immer an den Ratsbeschluss gebunden, der
dahingehend lautet, dass sich die Stadt Emmerich am Rhein für die sogenannte
modifizierte optimierte Gleisbettvariante ausspricht. Alternativ hat die Stadt
Emmerich am Rhein Einwendungen vorgelegt, falls die modifizierte
Gleisbettvariante nicht zum Tragen kommt. Dem Eisenbahnbundesamt wird von
Seiten der DB AG die Planung und die Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein
vorgelegt und danach wird eine Entscheidung getroffen. Die Stadt Emmerich am
Rhein muss sich immer darauf einstellen, dass sich das Eisenbahnbundesamt nicht
für die modifizierte Gleisbettvariante entscheidet, sondern der Planung der DB
AG folgt. Die Stadt Emmerich am Rhein sollte also immer seine Meinung und
Anregungen kundtun. Derzeit befinden wir uns im Teilbereich Elten und die DB AG
plant weiter in ihrer Variante und ist an einem Punkt angelangt, wo sie sich
über das Deckblattverfahren zum Bahnhaltepunkt Elten Gedanken macht. Von Seiten
der DB AG werden die Haltepunkte für den Bahnübergang Elten geplant und die
Stadt Emmerich am Rhein wurde um entsprechende Stellungnahme zu den Varianten
gebeten. Die Verwaltung möchte die Haltung zu diesen Varianten mit den
entsprechenden Gremien abstimmen; was hiermit in der heutigen Sitzung
geschieht. Die DB AG entscheidet sich für eine Variante und plant den Entwurf
für das Deckblattverfahren. Dieser Entwurf wird dann der Bezirksregierung
vorgelegt werden und dann wird das Planfeststellungsverfahren durchgeführt
werden. Wie immer hat die Stadt Emmerich am Rhein natürlich die Gelegenheit,
ihre Einwendungen vorzubringen. Als letzte Instanz fasst das Eisenbahnbundesamt
den Planfeststellungsbeschluss, wo evtl. Klage gegen erhoben werden kann.
Derzeit befindet sich in der informellen Abstimmung, wo von Seiten der DB AG
die verschiedenen Varianten geplant werden. Unabhängig von der Variante hat der
Ausschuss die Möglichkeit, darauf Einfluss darauf zu nehmen, was die DB AG für
das Planfeststellungsverfahren einreicht. Sollte der Rat der Stadt Emmrich am
Rhein keinen Beschluss fassen, würde die Stadt Emmerich am Rhein keine
Stellungnahme abgeben und die DB AG hätte freien Handlungsspielraum und die
Empfehlungen der Stadt würden außen vor bleiben. Die Stadt Emmerich kann
derzeit Einfluss auf den Haltepunkt nehmen; eine Festlegung auf eine Variante
erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Nunmehr übergibt
Vorsitzender Jansen das Wort an Herr Teitzel. Dieser stellt seine Funktion bei
der DB Netz AG vor. Er ist der Projektabschnittsleiter für die Bauabschnitte 4
und 5 (Stadtgebiete Hamminkeln, Rees, Emmerich).
Im
Anschluss daran stellt er den Variantenvergleich ausgiebig anhand einer
Power-Point-Präsentation vor. Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren für
den PFA 3.5, welcher im Wesentlichen den Bereich Elten betrifft. Im Laufe des
Verfahrens wurde ein neuer Haltepunkt in Elten geplant, gebaut und auch in
Betrieb genommen. Diese Baumaßnahme ist über ein Plangenehmigungsverfahren
abgesichert, welcher die Rechtsgrundlage für den neuen Haltepunkt bildet. Der
Haltepunkt ist als Provisorium gebaut, da bekannterweise das 3. Gleis gebaut
wird. In dem Zuge muss sicherlich 1 oder 2 Bahnsteige neu gebaut und an die
bestehende Infrastruktur angepasst werden. Die Bahnsteige werden zukünftig
deutlich länger als die bisherigen und auch anders ausgerüstet werden. Derzeit
befindet man sich in der Vorbereitung des Deckblattverfahrens; dieses
resultiert aus einigen Änderungen in der Planung gegenüber dem
Planfeststellungsverfahren (resultierend aus Vorschlägen, u. a.
Viadukt/Überführung Emmericher Straße, Schallschutzwall, im Erörterungstermin).
Im Erörterungstermin kam bereits die Frage auf, was mit dem Haltepunkt
passiert, wenn das 3. Gleis realisiert wird. Die DB AG ist im Verfahren eine
entsprechende Antwort schuldig. Im ersten Schritt muss der Haltepunkt in den
Unterlagen dargestellt werden, was bei Einreichung des Verfahrens im Jahre 2013
nicht der Fall war. Vor dem Hintergrund wird der bestehende und entsprechende
Rückbau des Haltepunktes als auch ein Neubau von 2 Bahnsteigen berücksichtigt.
Im Variantenvergleich wird nunmehr klargestellt, warum die DB AG zu einer
bestimmten Variante gekommen ist und diese in das Deckblattverfahren
aufgenommen wird. Im anstehenden Deckblattverfahren besteht die Möglichkeit,
Einwendungen vorzutragen. Auch für die Stadt Emmerich am Rhein hat die
Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben und dadurch Einfluss auf die Planung
zu nehmen. Herr Teitzel geht nunmehr auf alle 5 untersuchten Varianten ein.
Nach
dieser eingehenden Präsentation geht Herr Teitzel auf den Variantenvergleich
ein und teilt mit, dass eine Überarbeitung in manchen Stellen stattgefunden hat
und sich eine abweichende Bewertung zur vorliegenden Vorlage ergeben hat. Es
handelt sich um sehr geringe Abweichungen. Als Ergebnis des Variantenvergleichs
hat sich die Variante 5 als beste Möglichkeit herausgestellt. Die zweitbeste
Variante wäre die Variante 2 und danach die Variante 3. Die DB Netz AG wird mit
der Variante 5 ins Deckblattverfahren gehen, da sie die wirtschaftlichste
Variante ist. Parallel dazu kann eine Abstimmung zwischen der Stadt Emmerich,
dem VRR, der Politik und der DB AG erfolgen. Danach erfolgt eine Offenlage, wo
auch im Rahmen der Einwendungsfrist die Möglichkeit gegeben ist, Einwendungen
vorzubringen. Auch die Stadt Emmerich am Rhein und der VRR haben die
Möglichkeit, Stellungnahmen in dem Verfahren abzugeben. Die DB Netz AG wird die
gemachten Einwendungen und Stellungnahmen alle beantworten und erwidern.
Anschließend wird durch die Bezirksregierung Düsseldorf der Anhörungsbericht
verfasst und an das Eisenbahnbundesamt übergeben, durch den dann die Beschlussfassung
erfolgt. Er macht nochmals sehr deutlich, dass der DB Netz AG sehr viel daran
gelegen ist, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Sollte aus Sicht der
Stadt Emmerich am Rhein oder dem VRR eine andere Vorzugsvariante besser sein,
so hätte die DB Netz AG nichts dagegen, diese in das Verfahren zu integrieren
und durchzuplanen. Alle weiteren Planungsschritte sollten erst dann angegangen
werden, wenn ein Einvernehmen erzielt worden ist.
Vorsitzender
Jansen übergibt das Wort nunmehr an Frau Matz vom VRR.
Sie
stellt die Funktion des VRR vor. Der VRR ist Bewilligungsbehörde im Auftrag des
Landes und prüft den vorliegenden Förderantrag der DB Netz AG unter Aspekten
der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu bewerten und welche Variante aus
Sicht des VRR zu finanzieren ist. Das Ergebnis muss dem Verkehrsminister des
Landes vorgelegt werden. Darüber hinaus ist der VRR Aufgabenträger für den
Schienenpersonennahverkehr und bestellt die Betriebsleistung.
Die
vorgestellte Variante 5 mit einem Finanzierungsvolumen von z. Zt. 3,7 Mio. €
hat man sich auf Wunsch vor Ort angeschaut und dabei festgestellt, dass der Weg
in der Variante 5 zu einem Bahnsteig aus Sicht des VRR sehr weit ist. Darüber
hinaus waren die Bürgersteigsituationen nicht sehr einfach. Der VRR ist zu dem
Ergebnis gekommen, dass durchaus mehr finanzielle Mittel bereitgestellt werden
könnten und der Variante 2 mit 5,6 Mio. € den Vorrang geben könnten.
Vorsitzender
Jansen bedankt sich für die Informationen und gebt nun den Weg frei für die
Diskussion.
Mitglied
Bartels führt aus, dass man nunmehr über neue Informationen verfügt, die
bislang nicht bekannt waren und in den Fraktionen nicht besprochen werden
konnten. Dass diese Planungen ohne Einbeziehung der örtlichen Bürgerinitiative
und der Politik erfolgen ist sehr bedauerlich. Auch die Bürger hätten im
Verfahren durchaus viel früher eingebunden werden können. Er schlägt vor, dass
in heutiger Sitzung kein Beschluss gefasst wird und meldet Beratungsbedarf für
seine Fraktion an.
Auf
Nachfrage von Mitglied Leypoldt, erklärt Frau Matz, dass sich der VRR für die
Variante 2 ausspricht, u. a. auch weil noch 800.000,00 € Unterschied zur
Variante 3 da sind. Von Seiten des VRR ist nicht nachvollziehbar, warum
Variante 3 besser sein sollte als die Variante 2.
Mitglied
Leypoldt weist allerdings auf die Aussage in der Verwaltungsvorlage hin, die
besagt, dass sich der VRR die Variante 3 als Vorzugsvariante vorstellen könnte.
Eine
weitere Frage richtet sich an Herrn Teitzel. Bereits im Jahre 2014 wurde von
der Stadt Emmerich am Rhein eine Stellungnahme abgegeben, die in 2017
zweigeteilt wurde. Eine Rückmeldung steht immer noch aus, was mit der
modifizierten Gleisbettvariante passiert. Wann erfolgt diese Rückmeldung und
würde sich das Deckblattverfahren darauf negativ auswirken, wenn man sich für
den Beschluss aussprechen würde mit dem Hinweis, dass eine zweigeteilte
Situation vorliegt? Oder würde es als Zustimmung gewertet und im Gesamtprojekt
verworfen?
Herr
Teitzel kann ihn beruhigen, dass er sich diesbezüglich keine Sorgen machen
muss. Das Planfeststellungsverfahren läuft nach wie vor und die Stellungnahme
der Stadt Emmerich am Rhein bleibt unverändert im Planfeststellungsverfahren,
solange diese nicht geändert oder zurückgenommen wird. Was bislang in der
Planung enthalten ist, ist eine Vorstellung der DB Netz AG für den
Streckenausbau als Vorhabenträgerin. Die DB Netz AG geht nach wie vor davon
aus, dass die im Planfeststellungsverfahren vorgelegte Trassierung zum Tragen
kommt. Im weiteren Verfahren wird es sicherlich auch davon abhängen, wie das
parallel laufende Straßenverfahren von Straßen NRW aussieht.
Mitglied
Dr. Reintjes sieht es wie die BGE, dass man in heutiger Sitzung keine
Entscheidung treffen sollte. Auch er meldet Beratungsbedarf für seine Fraktion
aus, um die neuen Informationen und die neue Variantenbewertung
durchzusprechen. Auch der Aspekt, dass der VRR die Variante 2 unterstützt ist
neu. Grundsätzlich hat er ein Problem mit dem Verfahren; zum einen hat man das
Planfeststellungsverfahren der DB AG, zum anderen das straßenrechtliche
Verfahren vom Landesbetrieb und das Deckblattverfahren. Derzeit wird über einen
Haltepunkt diskutiert ohne zu wissen, was rechts und links daneben passiert und
ohne zu wissen, was im Ergebnis aus den beiden anderen Verfahren herauskommen
wird. Es sei aber auch erfreut zu hören, dass der VRR bereit ist mehr Mittel
zur Verfügung zu stellen, um eine Variante zu befürworten, die eine bessere
Anbindung des Ortskerns sicherstellt. Er stellt gezielt die Frage, wer am Ende
die Entscheidung fällt, welche Variante kommen wird.
Herr
Teitzel stellt klar, dass ein Deckblattverfahren kein zusätzliches Verfahren
ist und ein Bestandteil des laufenden Planfeststellungsverfahren 3.5 ist. Im
Deckblattverfahren werden Änderungen, die aufgrund zwischenzeitlich neuer
Erkenntnisse vorliegen, eingearbeitet. Hinsichtlich der Entscheidung der
Variante ist zu erklären, dass die DB AG erst einmal ihre Vorstellung als
Vorhabenträger in das Verfahren einbringt. Jeder Beteiligte kann die Sichtweise
in dem Verfahren vorbringen und die Behörde eine Abwägung vornimmt. Beim
Haltepunkt Elten besteht die Besonderheit, dass der VRR der Besteller und
Geldgeber für die Realisierung der Bahnsteige ist und somit auch ein wichtiges
Wort bei der Entscheidungsfindung mitzureden hat. Beim 3-gleisigen Ausbau der
Strecke liegt die Wichtigkeit beim Bund und Land und teilweise auch bei der EU.
Nunmehr
meldet sich Mitglied Gerritschen zu Wort. Der Streckenausbau Rotterdam-Genua
ist schon seit 30 Jahren Thema. Den Begriff „Deckblattverfahren“ hat er vor 10
Jahren für den Ortsterken Elten erstmalig gehört. Aus der vorliegenden Vorlage
geht hervor, dass noch ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie notwendig
ist, welcher das Deckblattverfahren erforderlich macht. Teil des Haltepunktverfahrens
sei dieser Fachbeitrag, was für ihn nicht verständlich ist. Ferner stellt er
die Frage an den VRR, ob dieser über die Gleisbettvariante informiert ist. In
der Gleisbettvariante wurde bereits ein Haltepunkt eingeplant, so dass keine
Variantenvergleiche erforderlich wären. Die vorgestellte Variante 5 ist ihm im
Zusammenhang mit der Straßenüberführung Neue Lobither Straße geläufig, wo der
nördlichst gelegene Haltepunkt geplant ist. Die Variante der Sonderwykstraße
hat noch zu keinem Zeitpunkt zur Debatte gestanden. Die südliche Lobither
Straße ist vergleichbar mit dem Provisorium.
Herr
Teitzel erläutert, dass ein gültiges Urteil vom Europäischen Gerichtshof
vorliegt, welches während des Planfeststellungsverfahrens gefasst wurde. Das
Eisenbahnbundesamt hat aufgrund des Urteils daraufhin die DB AG aufgefordert,
den Einfluss der Maßnahmen des gesamten Streckenausbaus auf den
Grundwasserkörper durch einen Gutachter bewerten zu lassen. In jedem Abschnitt
des Planfeststellungsverfahrens, wo noch kein Planfeststellungsbeschluss
vorliegt, muss eine Bewertung im Nachhinein erfolgen. Diese Bewertung würde,
genauso wie andere Änderungen, in das Deckblattverfahren integriert werden. Ein
unmittelbarer Zusammenhang mit dem Haltepunkt Elten besteht nicht, jedoch muss
auch für einen Haltepunkt ein entsprechender Entwässerungsplan erstellt werden.
Das gleiche gilt auch für Unterführungen.
Mitglied
ten Brink gibt zu Protokoll, dass er bei allen 5 vorgestellten Varianten die
Berücksichtigung von Radfahrern vermisst. Derzeit gibt es eine
Radwegeverbindung, die weit vor Elten vor dem Viadukt beginnt. Nach den
vorgestellten Planungen soll die erste Radwegeverbindung frühestens am
Sportplatz kommen. Alle Varianten sind nur für Fußgänger geplant. Zum
Variantenvergleich ist folgendes anzumerken:
Bei den
geplanten Lösungsvorschlägen 1-5 werden wesentliche Planungsprinzipien außer
Acht gelassen:
Ein
Querungsbauwerk unter der Gleistrasse sollte zwei wesentliche Nutzungszwecke
berückschtigen:
a)
Für den
Nutzer (d. h. als DB-Kunde) als Zugang zu den Bahnsteigen:
-
zentrumsnah
-
nachhaltig
-
durchschaubar
-
geradlinige
(nicht abgewinkelte) Tunnel- bzw. Trogachse
-
ohne
Angsträume – insbesondere bei Dunkelheit unter Ausleuchtung
-
Nutzung
unter soziale Kontrolle
-
P+R-Anlage
für die Pendler
b)
Für den
Nutzer (d. h. Ortsansässige/Besucher) als innerörtliche Querungshilfe
-
für
Fußgänger und
-
für
Radfahrer
-
mit
P+R-Anlagen auch für den örtlichen Bedarf
Es neues EU-Bauwerk
(F/R) sollte gleichwertig nutzbar sein, sodass die Querungshilfe EU auch
angenommen wird.
Es bleibt
festzustellen, dass die Vorgaben in den vorgelegten Varianten nicht
berücksichtigt wurden.
Aber diese
Planungsgrundsätze sind in der Gleisbettvariante bereits enthalten. Die
Gleisbettvariante beinhaltet bereits den Lösungsansatz gemäß der heute
angeführten, kostengünstigsten Variante 5 mit dem geringen Kostenansatz von
3.784.000,00 €.
Somit ist die
Planung der Gleisbettvariante – allein bei der Anlage der Bahnsteige – um ca. 3
Mio. € günstiger als die heute zur Entscheidung vorgelegten 5 Varianten, die
darüber hinaus den o. a. notwendigen Planungsansätzen nicht einmal genügen.
Das Thema
Haltepunkt bestätigt erneut unsere gemeinsame Forderung (auch die der
Verwaltung, wie in der Vorlage) für eine Gleisbettvariante und zur Umplanung
der DB-Ausbaupläne in diesem betroffenen Bereich im Ortsteil Elten zwischen dem
Viadukt und der Haagschen Straße.
Besonders
anzumerken ist, dass in diesem stark bebauten Ortsbereich eh alle 3 Gleise
(allein aus schalltechnischen Vorgaben) von der DB AG neu gebaut bzw. erneuert
werden (Gleistrog/besohlte Schwellen); d. h. Rückbau der vorhandenen Gleise und
Neuverlegen der Gleise.
Herr Teitzel merkt
an, dass die Diskussion über die verschiedenen Varianten sehr ausführlich im
Erörterungstermin stattgefunden hat und in heutiger Sitzung so nicht auf der
Tagesordnung steht. Heute geht es um den Haltepunkt und die von Mitglied ten
Brink geforderten gradlinigen Querungshilfen für Radfahrer sind bei der
Variante 5 gegeben. Der Wunsch nach einer zusätzlichen Ortsteilverbindung unter
der Bahn ist nachvollziehbar, muss aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit in die
Diskussion genommen werden, da über die Zugänge zu den Bahnsteigen gesprochen
wird.
Auf Nachfrage von
Mitglied Gerritschen antwortet Frau Matz, dass der VRR nicht über die
Gleisbattvariante informiert ist.
Mitglied Peschel
erklärt, dass die Mitglieder viele neue Informationen und auch eine neue
Abstufung des Variantevergleiches mitgeteilt bekommen haben. Für ihn stellt
sich kein weiterer Beratungsbedarf ein, da alle 5 Varianten nicht
zukunftsgewandt geplant sind. Auch nach erneuter Beratung und Neubewertung
werden die Varianten nicht besser. Von den vorgestellten Varianten ist keine
trag- und wählbar. Als Stadt Emmerich am Rhein kann man weiterhin an der
Stellungnahme in der Gleisbettvariante festhalten. Nach der Offenlage, die zu
dem Deckblattverfahren stattfindet, kann die Stadt Emmerich am Rhein nochmals
ihre Stellungnahme untermauern. Er macht gegenüber der DB AG deutlich, dass die
Betroffenen eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vermissen. Dies wäre eine
wichtige Voraussetzung für eine einvernehmliche Lösung.
Mitglied Siebers
schließt sich der Meldung von Mitglied Peschel an. Für sie erweckt es den
Anschein, dass der Ausschuss nur als Alibi-Funktion beteiligt ist, obwohl die
Entscheidung durchaus schon gefallen ist. Großen Einfluss auf die Entscheidung
hat anscheinend niemand mehr.
Mitglied Baars
schließt sich den Überlegungen der CDU und BGE an, in heutiger Sitzung keinen
Beschluss hinsichtlich der Festlegung einer Variante zu fassen. Innerhalb der
Fraktionen wird das Thema nochmals hinreichend diskutiert und danach zu einem
erneuten Sitzungstermin zur Beratung vorgelegt werden.
Herr Teitzel
antwortet auf Nachfrage von Mitglied Leypoldt, dass die Einwendungsfrist
während der Offenlage des Deckblattverfahrens läuft und eine Nachlauffrist von
14 Tagen nach Ende der Offenlage besteht. Die Stellungnahme der Träger
öffentlicher Belange ist auch nach diesem Zeitpunkt noch möglich, wenn eine
entsprechende Fristverlängerung bei der Bezirksregierung beantragt wurde. Er
geht davon aus, dass die Offenlage des Deckblattverfahrens im ersten Halbjahr
2022 stattfinden wird.
Mitglied Leypoldt
stellt somit fest, dass kein Zeitdruck besteht. Man sollte die Zeit sinnvoll
nutzen, d. h. der VRR sollte die Gleisbettvariante sichten können und alle
weiteren thematisierten Punkte sollen gut betrachtet werden und in eine
entsprechende gut untermauerte Stellungnahme fließen, da dann eingereicht
werden kann.
Frau Matz teilt auf
Nachfrage von Mitglied Kukulies mit, dass der VRR sich durchaus die
Gleisbettvariante anschauen würde. Aber ein ganz wichtiger Aspekt ist, dass
diese Variante dann auch noch planfestgestellt werden muss.
Herr Teitzel nimmt
aus der vorhergegangenen Diskussion und Einwendungen mit, dass die DB AG sich
durchaus für die richtige Vorzugsvariante 5 entschieden hat; hier gibt es
gradlinige Radwegeführungen und Querungsmöglichkeiten Radwege. Die DB AG
schätzt die Variante 5 hinsichtlich ÖPNV-Anbindung und Potential für
P+R-Anlagen als die beste Variante an.
Vorsitzender Jansen
macht den folgenden Vorschlag:
Die Fraktionen
werden sich bis zur Sitzung des HFA mit den neuen Informationen beraten und in
der Sitzung des HFA eine weitere Vorgehensweise vorschlagen, wie man im
Verfahren weitermacht, ohne sich allerdings für eine Variante auszusprechen.
Alle
Ausschussmitglieder sind mit dem Vorschlag einverstanden.
Mitglied ten Brink
weist darauf hin, dass für eine Planung wichtig ist, wie zukünftig der
Straßenverlauf seitens Straßen NRW geplant ist. Vorsitzender Jansen fragt nach,
welche Rolle der Landesbetrieb Straßenbau NRW spielt. Wie verhält die DB AG,
wenn die Planungen seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW sich nicht mit
deren Planungen decken.
Herr Teitzel
erklärt, dass, wenn der Panfeststellungsbeschluss für die Straße zuerst
vorliegt und dabei eine andere Lösung, als die bei der DB AG geplanten Lösung
herauskommt, müsste die Planung der DB AG angepasst werden. Es gibt natürlich
eine Abhängigkeit von allen Beteiligten und es ist bei der DB AG nicht von
Nachteil, dass die Bezirksregierung Düsseldorf die Anhörungsbehörde ist. Bei
allen zukünftigen Verfahren ist das Eisenbahnbundesamt sowohl die Anhörungsbehörde
als auch die planfeststellende Behörde. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist
auch noch planfeststellende Behörde im straßenrechtlichen Verfahren. Man kann
also hier von einem guten Informationsaustausch ausgehen. Im Anhörungsbericht
wird eine Empfehlung an das Eisenbahnbundesamt ausgesprochen, wie mit dem
Sachverhalt umzugehen ist und einen entsprechenden Planfeststellungsbeschluss
fassen. Er ist davon überzeugt, dass die beiden Verfahren zueinander passen
werden. Sollte sich im Verfahren herausstellen, dass die Gleisbettvariante die
besser passende Variante zum straßenrechtlichen Verfahren wäre, würde die DB AG
ihre Planung entsprechend anpassen. Er kennt jedoch auch die Varianten und
deren Bewertung, die Straßen NRW in seinem Verfahren vorgetragen hat und die
Gleisbettvariante ist nur eine Variante davon. Es gibt mehrere Varianten, die
von Straßen NRW im Verfahren bewertet wurden und auch nach Prüfung durch die DB
eine Kompatibilität zu ihren bisherigen Planungen aufweist; ausgenommen die
Gleisbettvariante. Wenn es die Gleisbettvariante werden sollte, müsste die
Planung angepasst werden. Wenn sich die Gleisbettvariante als beste Lösung im
Straßenverfahren herausstellen sollte, warum nicht auch im Bahnverfahren. Es
liegen sehr viele gleiche bis ähnliche Kriterien vor, die eine Rolle für die Abwägung
und die Variantenentscheidung spielen. Vor dem Hintergrunde würde dann eine
Anpassung der jeweiligen Planung stattfinden müssen.
Vorsitzender Jansen würde es begrüßen, wenn der Landesbetrieb Straßen NRW mit der Planung in die Öffentlichkeit geht. Damit wäre die Politik ausreichend informiert hinsichtlich der weiteren Planungen der Bahn.