Beschluss: zurückgestellt

Bevor Herr Teitzel seine Präsentation vorgestellt gibt Herr Bartel eingehende Erläuterungen. Grundsätzlich ist es so, dass die Bahn DB die Planungen zur Betuwe-Linie erstellt. Die Stadt Emmerich wird als Beteiligte gehört und um Stellungnahme gebeten; auch die Emmericher Bürger können ihre Meinung zu dem Verfahren abgeben. Die Verwaltung ist immer an den Ratsbeschluss gebunden, der dahingehend lautet, dass sich die Stadt Emmerich am Rhein für die sogenannte modifizierte optimierte Gleisbettvariante ausspricht. Alternativ hat die Stadt Emmerich am Rhein Einwendungen vorgelegt, falls die modifizierte Gleisbettvariante nicht zum Tragen kommt. Dem Eisenbahnbundesamt wird von Seiten der DB AG die Planung und die Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein vorgelegt und danach wird eine Entscheidung getroffen. Die Stadt Emmerich am Rhein muss sich immer darauf einstellen, dass sich das Eisenbahnbundesamt nicht für die modifizierte Gleisbettvariante entscheidet, sondern der Planung der DB AG folgt. Die Stadt Emmerich am Rhein sollte also immer seine Meinung und Anregungen kundtun. Derzeit befinden wir uns im Teilbereich Elten und die DB AG plant weiter in ihrer Variante und ist an einem Punkt angelangt, wo sie sich über das Deckblattverfahren zum Bahnhaltepunkt Elten Gedanken macht. Von Seiten der DB AG werden die Haltepunkte für den Bahnübergang Elten geplant und die Stadt Emmerich am Rhein wurde um entsprechende Stellungnahme zu den Varianten gebeten. Die Verwaltung möchte die Haltung zu diesen Varianten mit den entsprechenden Gremien abstimmen; was hiermit in der heutigen Sitzung geschieht. Die DB AG entscheidet sich für eine Variante und plant den Entwurf für das Deckblattverfahren. Dieser Entwurf wird dann der Bezirksregierung vorgelegt werden und dann wird das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Wie immer hat die Stadt Emmerich am Rhein natürlich die Gelegenheit, ihre Einwendungen vorzubringen. Als letzte Instanz fasst das Eisenbahnbundesamt den Planfeststellungsbeschluss, wo evtl. Klage gegen erhoben werden kann. Derzeit befindet sich in der informellen Abstimmung, wo von Seiten der DB AG die verschiedenen Varianten geplant werden. Unabhängig von der Variante hat der Ausschuss die Möglichkeit, darauf Einfluss darauf zu nehmen, was die DB AG für das Planfeststellungsverfahren einreicht. Sollte der Rat der Stadt Emmrich am Rhein keinen Beschluss fassen, würde die Stadt Emmerich am Rhein keine Stellungnahme abgeben und die DB AG hätte freien Handlungsspielraum und die Empfehlungen der Stadt würden außen vor bleiben. Die Stadt Emmerich kann derzeit Einfluss auf den Haltepunkt nehmen; eine Festlegung auf eine Variante erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Nunmehr übergibt Vorsitzender Jansen das Wort an Herr Teitzel. Dieser stellt seine Funktion bei der DB Netz AG vor. Er ist der Projektabschnittsleiter für die Bauabschnitte 4 und 5 (Stadtgebiete Hamminkeln, Rees, Emmerich).

Im Anschluss daran stellt er den Variantenvergleich ausgiebig anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren für den PFA 3.5, welcher im Wesentlichen den Bereich Elten betrifft. Im Laufe des Verfahrens wurde ein neuer Haltepunkt in Elten geplant, gebaut und auch in Betrieb genommen. Diese Baumaßnahme ist über ein Plangenehmigungsverfahren abgesichert, welcher die Rechtsgrundlage für den neuen Haltepunkt bildet. Der Haltepunkt ist als Provisorium gebaut, da bekannterweise das 3. Gleis gebaut wird. In dem Zuge muss sicherlich 1 oder 2 Bahnsteige neu gebaut und an die bestehende Infrastruktur angepasst werden. Die Bahnsteige werden zukünftig deutlich länger als die bisherigen und auch anders ausgerüstet werden. Derzeit befindet man sich in der Vorbereitung des Deckblattverfahrens; dieses resultiert aus einigen Änderungen in der Planung gegenüber dem Planfeststellungsverfahren (resultierend aus Vorschlägen, u. a. Viadukt/Überführung Emmericher Straße, Schallschutzwall, im Erörterungstermin). Im Erörterungstermin kam bereits die Frage auf, was mit dem Haltepunkt passiert, wenn das 3. Gleis realisiert wird. Die DB AG ist im Verfahren eine entsprechende Antwort schuldig. Im ersten Schritt muss der Haltepunkt in den Unterlagen dargestellt werden, was bei Einreichung des Verfahrens im Jahre 2013 nicht der Fall war. Vor dem Hintergrund wird der bestehende und entsprechende Rückbau des Haltepunktes als auch ein Neubau von 2 Bahnsteigen berücksichtigt. Im Variantenvergleich wird nunmehr klargestellt, warum die DB AG zu einer bestimmten Variante gekommen ist und diese in das Deckblattverfahren aufgenommen wird. Im anstehenden Deckblattverfahren besteht die Möglichkeit, Einwendungen vorzutragen. Auch für die Stadt Emmerich am Rhein hat die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben und dadurch Einfluss auf die Planung zu nehmen. Herr Teitzel geht nunmehr auf alle 5 untersuchten Varianten ein.

Nach dieser eingehenden Präsentation geht Herr Teitzel auf den Variantenvergleich ein und teilt mit, dass eine Überarbeitung in manchen Stellen stattgefunden hat und sich eine abweichende Bewertung zur vorliegenden Vorlage ergeben hat. Es handelt sich um sehr geringe Abweichungen. Als Ergebnis des Variantenvergleichs hat sich die Variante 5 als beste Möglichkeit herausgestellt. Die zweitbeste Variante wäre die Variante 2 und danach die Variante 3. Die DB Netz AG wird mit der Variante 5 ins Deckblattverfahren gehen, da sie die wirtschaftlichste Variante ist. Parallel dazu kann eine Abstimmung zwischen der Stadt Emmerich, dem VRR, der Politik und der DB AG erfolgen. Danach erfolgt eine Offenlage, wo auch im Rahmen der Einwendungsfrist die Möglichkeit gegeben ist, Einwendungen vorzubringen. Auch die Stadt Emmerich am Rhein und der VRR haben die Möglichkeit, Stellungnahmen in dem Verfahren abzugeben. Die DB Netz AG wird die gemachten Einwendungen und Stellungnahmen alle beantworten und erwidern. Anschließend wird durch die Bezirksregierung Düsseldorf der Anhörungsbericht verfasst und an das Eisenbahnbundesamt übergeben, durch den dann die Beschlussfassung erfolgt. Er macht nochmals sehr deutlich, dass der DB Netz AG sehr viel daran gelegen ist, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Sollte aus Sicht der Stadt Emmerich am Rhein oder dem VRR eine andere Vorzugsvariante besser sein, so hätte die DB Netz AG nichts dagegen, diese in das Verfahren zu integrieren und durchzuplanen. Alle weiteren Planungsschritte sollten erst dann angegangen werden, wenn ein Einvernehmen erzielt worden ist.

Vorsitzender Jansen übergibt das Wort nunmehr an Frau Matz vom VRR.

Sie stellt die Funktion des VRR vor. Der VRR ist Bewilligungsbehörde im Auftrag des Landes und prüft den vorliegenden Förderantrag der DB Netz AG unter Aspekten der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu bewerten und welche Variante aus Sicht des VRR zu finanzieren ist. Das Ergebnis muss dem Verkehrsminister des Landes vorgelegt werden. Darüber hinaus ist der VRR Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr und bestellt die Betriebsleistung.

Die vorgestellte Variante 5 mit einem Finanzierungsvolumen von z. Zt. 3,7 Mio. € hat man sich auf Wunsch vor Ort angeschaut und dabei festgestellt, dass der Weg in der Variante 5 zu einem Bahnsteig aus Sicht des VRR sehr weit ist. Darüber hinaus waren die Bürgersteigsituationen nicht sehr einfach. Der VRR ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durchaus mehr finanzielle Mittel bereitgestellt werden könnten und der Variante 2 mit 5,6 Mio. € den Vorrang geben könnten.

 

Vorsitzender Jansen bedankt sich für die Informationen und gebt nun den Weg frei für die Diskussion.

 

Mitglied Bartels führt aus, dass man nunmehr über neue Informationen verfügt, die bislang nicht bekannt waren und in den Fraktionen nicht besprochen werden konnten. Dass diese Planungen ohne Einbeziehung der örtlichen Bürgerinitiative und der Politik erfolgen ist sehr bedauerlich. Auch die Bürger hätten im Verfahren durchaus viel früher eingebunden werden können. Er schlägt vor, dass in heutiger Sitzung kein Beschluss gefasst wird und meldet Beratungsbedarf für seine Fraktion an.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Leypoldt, erklärt Frau Matz, dass sich der VRR für die Variante 2 ausspricht, u. a. auch weil noch 800.000,00 € Unterschied zur Variante 3 da sind. Von Seiten des VRR ist nicht nachvollziehbar, warum Variante 3 besser sein sollte als die Variante 2.

Mitglied Leypoldt weist allerdings auf die Aussage in der Verwaltungsvorlage hin, die besagt, dass sich der VRR die Variante 3 als Vorzugsvariante vorstellen könnte.

Eine weitere Frage richtet sich an Herrn Teitzel. Bereits im Jahre 2014 wurde von der Stadt Emmerich am Rhein eine Stellungnahme abgegeben, die in 2017 zweigeteilt wurde. Eine Rückmeldung steht immer noch aus, was mit der modifizierten Gleisbettvariante passiert. Wann erfolgt diese Rückmeldung und würde sich das Deckblattverfahren darauf negativ auswirken, wenn man sich für den Beschluss aussprechen würde mit dem Hinweis, dass eine zweigeteilte Situation vorliegt? Oder würde es als Zustimmung gewertet und im Gesamtprojekt verworfen?

Herr Teitzel kann ihn beruhigen, dass er sich diesbezüglich keine Sorgen machen muss. Das Planfeststellungsverfahren läuft nach wie vor und die Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein bleibt unverändert im Planfeststellungsverfahren, solange diese nicht geändert oder zurückgenommen wird. Was bislang in der Planung enthalten ist, ist eine Vorstellung der DB Netz AG für den Streckenausbau als Vorhabenträgerin. Die DB Netz AG geht nach wie vor davon aus, dass die im Planfeststellungsverfahren vorgelegte Trassierung zum Tragen kommt. Im weiteren Verfahren wird es sicherlich auch davon abhängen, wie das parallel laufende Straßenverfahren von Straßen NRW aussieht.

 

Mitglied Dr. Reintjes sieht es wie die BGE, dass man in heutiger Sitzung keine Entscheidung treffen sollte. Auch er meldet Beratungsbedarf für seine Fraktion aus, um die neuen Informationen und die neue Variantenbewertung durchzusprechen. Auch der Aspekt, dass der VRR die Variante 2 unterstützt ist neu. Grundsätzlich hat er ein Problem mit dem Verfahren; zum einen hat man das Planfeststellungsverfahren der DB AG, zum anderen das straßenrechtliche Verfahren vom Landesbetrieb und das Deckblattverfahren. Derzeit wird über einen Haltepunkt diskutiert ohne zu wissen, was rechts und links daneben passiert und ohne zu wissen, was im Ergebnis aus den beiden anderen Verfahren herauskommen wird. Es sei aber auch erfreut zu hören, dass der VRR bereit ist mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, um eine Variante zu befürworten, die eine bessere Anbindung des Ortskerns sicherstellt. Er stellt gezielt die Frage, wer am Ende die Entscheidung fällt, welche Variante kommen wird.

Herr Teitzel stellt klar, dass ein Deckblattverfahren kein zusätzliches Verfahren ist und ein Bestandteil des laufenden Planfeststellungsverfahren 3.5 ist. Im Deckblattverfahren werden Änderungen, die aufgrund zwischenzeitlich neuer Erkenntnisse vorliegen, eingearbeitet. Hinsichtlich der Entscheidung der Variante ist zu erklären, dass die DB AG erst einmal ihre Vorstellung als Vorhabenträger in das Verfahren einbringt. Jeder Beteiligte kann die Sichtweise in dem Verfahren vorbringen und die Behörde eine Abwägung vornimmt. Beim Haltepunkt Elten besteht die Besonderheit, dass der VRR der Besteller und Geldgeber für die Realisierung der Bahnsteige ist und somit auch ein wichtiges Wort bei der Entscheidungsfindung mitzureden hat. Beim 3-gleisigen Ausbau der Strecke liegt die Wichtigkeit beim Bund und Land und teilweise auch bei der EU.

 

Nunmehr meldet sich Mitglied Gerritschen zu Wort. Der Streckenausbau Rotterdam-Genua ist schon seit 30 Jahren Thema. Den Begriff „Deckblattverfahren“ hat er vor 10 Jahren für den Ortsterken Elten erstmalig gehört. Aus der vorliegenden Vorlage geht hervor, dass noch ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie notwendig ist, welcher das Deckblattverfahren erforderlich macht. Teil des Haltepunktverfahrens sei dieser Fachbeitrag, was für ihn nicht verständlich ist. Ferner stellt er die Frage an den VRR, ob dieser über die Gleisbettvariante informiert ist. In der Gleisbettvariante wurde bereits ein Haltepunkt eingeplant, so dass keine Variantenvergleiche erforderlich wären. Die vorgestellte Variante 5 ist ihm im Zusammenhang mit der Straßenüberführung Neue Lobither Straße geläufig, wo der nördlichst gelegene Haltepunkt geplant ist. Die Variante der Sonderwykstraße hat noch zu keinem Zeitpunkt zur Debatte gestanden. Die südliche Lobither Straße ist vergleichbar mit dem Provisorium.

Herr Teitzel erläutert, dass ein gültiges Urteil vom Europäischen Gerichtshof vorliegt, welches während des Planfeststellungsverfahrens gefasst wurde. Das Eisenbahnbundesamt hat aufgrund des Urteils daraufhin die DB AG aufgefordert, den Einfluss der Maßnahmen des gesamten Streckenausbaus auf den Grundwasserkörper durch einen Gutachter bewerten zu lassen. In jedem Abschnitt des Planfeststellungsverfahrens, wo noch kein Planfeststellungsbeschluss vorliegt, muss eine Bewertung im Nachhinein erfolgen. Diese Bewertung würde, genauso wie andere Änderungen, in das Deckblattverfahren integriert werden. Ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Haltepunkt Elten besteht nicht, jedoch muss auch für einen Haltepunkt ein entsprechender Entwässerungsplan erstellt werden. Das gleiche gilt auch für Unterführungen.

 

Mitglied ten Brink gibt zu Protokoll, dass er bei allen 5 vorgestellten Varianten die Berücksichtigung von Radfahrern vermisst. Derzeit gibt es eine Radwegeverbindung, die weit vor Elten vor dem Viadukt beginnt. Nach den vorgestellten Planungen soll die erste Radwegeverbindung frühestens am Sportplatz kommen. Alle Varianten sind nur für Fußgänger geplant. Zum Variantenvergleich ist folgendes anzumerken:

Bei den geplanten Lösungsvorschlägen 1-5 werden wesentliche Planungsprinzipien außer Acht gelassen:

Ein Querungsbauwerk unter der Gleistrasse sollte zwei wesentliche Nutzungszwecke berückschtigen:

a)    Für den Nutzer (d. h. als DB-Kunde) als Zugang zu den Bahnsteigen:

-       zentrumsnah

-       nachhaltig

-       durchschaubar

-       geradlinige (nicht abgewinkelte) Tunnel- bzw. Trogachse

-       ohne Angsträume – insbesondere bei Dunkelheit unter Ausleuchtung

-       Nutzung unter soziale Kontrolle

-       P+R-Anlage für die Pendler

b)    Für den Nutzer (d. h. Ortsansässige/Besucher) als innerörtliche Querungshilfe

-       für Fußgänger und

-       für Radfahrer

-       mit P+R-Anlagen auch für den örtlichen Bedarf

Es neues EU-Bauwerk (F/R) sollte gleichwertig nutzbar sein, sodass die Querungshilfe EU auch angenommen wird.

Es bleibt festzustellen, dass die Vorgaben in den vorgelegten Varianten nicht berücksichtigt wurden.

Aber diese Planungsgrundsätze sind in der Gleisbettvariante bereits enthalten. Die Gleisbettvariante beinhaltet bereits den Lösungsansatz gemäß der heute angeführten, kostengünstigsten Variante 5 mit dem geringen Kostenansatz von 3.784.000,00 €.

Somit ist die Planung der Gleisbettvariante – allein bei der Anlage der Bahnsteige – um ca. 3 Mio. € günstiger als die heute zur Entscheidung vorgelegten 5 Varianten, die darüber hinaus den o. a. notwendigen Planungsansätzen nicht einmal genügen.

Das Thema Haltepunkt bestätigt erneut unsere gemeinsame Forderung (auch die der Verwaltung, wie in der Vorlage) für eine Gleisbettvariante und zur Umplanung der DB-Ausbaupläne in diesem betroffenen Bereich im Ortsteil Elten zwischen dem Viadukt und der Haagschen Straße.

Besonders anzumerken ist, dass in diesem stark bebauten Ortsbereich eh alle 3 Gleise (allein aus schalltechnischen Vorgaben) von der DB AG neu gebaut bzw. erneuert werden (Gleistrog/besohlte Schwellen); d. h. Rückbau der vorhandenen Gleise und Neuverlegen der Gleise.

Herr Teitzel merkt an, dass die Diskussion über die verschiedenen Varianten sehr ausführlich im Erörterungstermin stattgefunden hat und in heutiger Sitzung so nicht auf der Tagesordnung steht. Heute geht es um den Haltepunkt und die von Mitglied ten Brink geforderten gradlinigen Querungshilfen für Radfahrer sind bei der Variante 5 gegeben. Der Wunsch nach einer zusätzlichen Ortsteilverbindung unter der Bahn ist nachvollziehbar, muss aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit in die Diskussion genommen werden, da über die Zugänge zu den Bahnsteigen gesprochen wird.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Gerritschen antwortet Frau Matz, dass der VRR nicht über die Gleisbattvariante informiert ist.

 

Mitglied Peschel erklärt, dass die Mitglieder viele neue Informationen und auch eine neue Abstufung des Variantevergleiches mitgeteilt bekommen haben. Für ihn stellt sich kein weiterer Beratungsbedarf ein, da alle 5 Varianten nicht zukunftsgewandt geplant sind. Auch nach erneuter Beratung und Neubewertung werden die Varianten nicht besser. Von den vorgestellten Varianten ist keine trag- und wählbar. Als Stadt Emmerich am Rhein kann man weiterhin an der Stellungnahme in der Gleisbettvariante festhalten. Nach der Offenlage, die zu dem Deckblattverfahren stattfindet, kann die Stadt Emmerich am Rhein nochmals ihre Stellungnahme untermauern. Er macht gegenüber der DB AG deutlich, dass die Betroffenen eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vermissen. Dies wäre eine wichtige Voraussetzung für eine einvernehmliche Lösung.

Mitglied Siebers schließt sich der Meldung von Mitglied Peschel an. Für sie erweckt es den Anschein, dass der Ausschuss nur als Alibi-Funktion beteiligt ist, obwohl die Entscheidung durchaus schon gefallen ist. Großen Einfluss auf die Entscheidung hat anscheinend niemand mehr.

 

Mitglied Baars schließt sich den Überlegungen der CDU und BGE an, in heutiger Sitzung keinen Beschluss hinsichtlich der Festlegung einer Variante zu fassen. Innerhalb der Fraktionen wird das Thema nochmals hinreichend diskutiert und danach zu einem erneuten Sitzungstermin zur Beratung vorgelegt werden.

 

Herr Teitzel antwortet auf Nachfrage von Mitglied Leypoldt, dass die Einwendungsfrist während der Offenlage des Deckblattverfahrens läuft und eine Nachlauffrist von 14 Tagen nach Ende der Offenlage besteht. Die Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange ist auch nach diesem Zeitpunkt noch möglich, wenn eine entsprechende Fristverlängerung bei der Bezirksregierung beantragt wurde. Er geht davon aus, dass die Offenlage des Deckblattverfahrens im ersten Halbjahr 2022 stattfinden wird.

Mitglied Leypoldt stellt somit fest, dass kein Zeitdruck besteht. Man sollte die Zeit sinnvoll nutzen, d. h. der VRR sollte die Gleisbettvariante sichten können und alle weiteren thematisierten Punkte sollen gut betrachtet werden und in eine entsprechende gut untermauerte Stellungnahme fließen, da dann eingereicht werden kann.

 

Frau Matz teilt auf Nachfrage von Mitglied Kukulies mit, dass der VRR sich durchaus die Gleisbettvariante anschauen würde. Aber ein ganz wichtiger Aspekt ist, dass diese Variante dann auch noch planfestgestellt werden muss.

 

Herr Teitzel nimmt aus der vorhergegangenen Diskussion und Einwendungen mit, dass die DB AG sich durchaus für die richtige Vorzugsvariante 5 entschieden hat; hier gibt es gradlinige Radwegeführungen und Querungsmöglichkeiten Radwege. Die DB AG schätzt die Variante 5 hinsichtlich ÖPNV-Anbindung und Potential für P+R-Anlagen als die beste Variante an.

 

Vorsitzender Jansen macht den folgenden Vorschlag:

Die Fraktionen werden sich bis zur Sitzung des HFA mit den neuen Informationen beraten und in der Sitzung des HFA eine weitere Vorgehensweise vorschlagen, wie man im Verfahren weitermacht, ohne sich allerdings für eine Variante auszusprechen.

Alle Ausschussmitglieder sind mit dem Vorschlag einverstanden.

 

Mitglied ten Brink weist darauf hin, dass für eine Planung wichtig ist, wie zukünftig der Straßenverlauf seitens Straßen NRW geplant ist. Vorsitzender Jansen fragt nach, welche Rolle der Landesbetrieb Straßenbau NRW spielt. Wie verhält die DB AG, wenn die Planungen seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW sich nicht mit deren Planungen decken.

Herr Teitzel erklärt, dass, wenn der Panfeststellungsbeschluss für die Straße zuerst vorliegt und dabei eine andere Lösung, als die bei der DB AG geplanten Lösung herauskommt, müsste die Planung der DB AG angepasst werden. Es gibt natürlich eine Abhängigkeit von allen Beteiligten und es ist bei der DB AG nicht von Nachteil, dass die Bezirksregierung Düsseldorf die Anhörungsbehörde ist. Bei allen zukünftigen Verfahren ist das Eisenbahnbundesamt sowohl die Anhörungsbehörde als auch die planfeststellende Behörde. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist auch noch planfeststellende Behörde im straßenrechtlichen Verfahren. Man kann also hier von einem guten Informationsaustausch ausgehen. Im Anhörungsbericht wird eine Empfehlung an das Eisenbahnbundesamt ausgesprochen, wie mit dem Sachverhalt umzugehen ist und einen entsprechenden Planfeststellungsbeschluss fassen. Er ist davon überzeugt, dass die beiden Verfahren zueinander passen werden. Sollte sich im Verfahren herausstellen, dass die Gleisbettvariante die besser passende Variante zum straßenrechtlichen Verfahren wäre, würde die DB AG ihre Planung entsprechend anpassen. Er kennt jedoch auch die Varianten und deren Bewertung, die Straßen NRW in seinem Verfahren vorgetragen hat und die Gleisbettvariante ist nur eine Variante davon. Es gibt mehrere Varianten, die von Straßen NRW im Verfahren bewertet wurden und auch nach Prüfung durch die DB eine Kompatibilität zu ihren bisherigen Planungen aufweist; ausgenommen die Gleisbettvariante. Wenn es die Gleisbettvariante werden sollte, müsste die Planung angepasst werden. Wenn sich die Gleisbettvariante als beste Lösung im Straßenverfahren herausstellen sollte, warum nicht auch im Bahnverfahren. Es liegen sehr viele gleiche bis ähnliche Kriterien vor, die eine Rolle für die Abwägung und die Variantenentscheidung spielen. Vor dem Hintergrunde würde dann eine Anpassung der jeweiligen Planung stattfinden müssen.

Vorsitzender Jansen würde es begrüßen, wenn der Landesbetrieb Straßen NRW mit der Planung in die Öffentlichkeit geht. Damit wäre die Politik ausreichend informiert hinsichtlich der weiteren Planungen der Bahn.