Sitzung: 31.08.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 17 0328/2021
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die unbeschränkte Widmung
der in der Vorlage näher bezeichneten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes NRW für den öffentlichen Verkehr.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Beschränkung des Widmungsinhaltes
auf die Benutzungsart Fuß- und Radweg für die in der Vorlage näher bezeichneten
Wegeflächen.
Es handelt sich bei den zu widmenden Straßen um Gemeindestraßen, bei der
die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Träger der
Straßenbaulast ist die Stadt Emmerich am Rhein.
Herr Meyer,
Ortsvorsteher Praest, fragt nach, warum nach 15 Jahren erst diese Widmung
erfolgt.
Herr Bartel erklärt,
dass die Straßen bereits seit längerem im Eigentum der Stadt Emmerich am Rhein
stehen und jetzt öffentlich gewidmet werden sollen. Bei der Entwicklung von
Neubaugebieten, wie das auch beim Praestschen Feld der Fall war, ist es üblich,
dass mit dem Vorhabenträger ein Erschließungsvertrag geschlossen wird. In dem
Vertrag steht geschrieben, dass die Straßen vom Erschließungsträger nach einem
gewissen Standard gebaut werden und nach einer gewissen Zeit an die Stadt
Emmerich am Rhein überträgt. Sobald eine Straße im Eigentum der Stadt Emmerich
steht kann sie sowohl in Privateigentum bleiben oder aber öffentlich gewidmet
werden, d. h. dem Straßenverkehr zugänglich gemacht werden. Genau dies passiert
mit den in der Vorlage genannten Straßen.
Mitglied Baars stellt
den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.