Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die unbeschränkte Widmung der in der Vorlage näher bezeichneten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW für den öffentlichen Verkehr.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Beschränkung des Widmungsinhaltes auf die Benutzungsart Fuß- und Radweg für die in der Vorlage näher bezeichneten Wegeflächen.

 

Es handelt sich bei den zu widmenden Straßen um Gemeindestraßen, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Emmerich am Rhein.

 


Herr Meyer, Ortsvorsteher Praest, fragt nach, warum nach 15 Jahren erst diese Widmung erfolgt.

Herr Bartel erklärt, dass die Straßen bereits seit längerem im Eigentum der Stadt Emmerich am Rhein stehen und jetzt öffentlich gewidmet werden sollen. Bei der Entwicklung von Neubaugebieten, wie das auch beim Praestschen Feld der Fall war, ist es üblich, dass mit dem Vorhabenträger ein Erschließungsvertrag geschlossen wird. In dem Vertrag steht geschrieben, dass die Straßen vom Erschließungsträger nach einem gewissen Standard gebaut werden und nach einer gewissen Zeit an die Stadt Emmerich am Rhein überträgt. Sobald eine Straße im Eigentum der Stadt Emmerich steht kann sie sowohl in Privateigentum bleiben oder aber öffentlich gewidmet werden, d. h. dem Straßenverkehr zugänglich gemacht werden. Genau dies passiert mit den in der Vorlage genannten Straßen.

 

Mitglied Baars stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.