Vorsitzende Siebers begrüßt Herrn Jessner und Herrn Sigmund von den Stadtwerken Emmerich. Sie halten einen Vortrag zum Thema erneuerbare Energien. Anschließend sollen die Ausschussmitglieder die Möglichkeit erhalten, Fragen zu stellen.

 

Herr Jessner übernimmt das Wort. Er gibt an, anlässlich seiner informierenden und beratenden Funktion grundsätzlich beabsichtigt zu haben, die Ausschussmitglieder zu den Stadtwerken einzuladen, um seine Informationen auf diesem Wege mitzuteilen. Allerdings sei dies aufgrund der anhaltenden Corona-Situation nicht möglich gewesen.

 

Anhand einer Powerpoint-Präsentation erklärt er im Folgenden die letzten Tätigkeiten der Stadtwerke Emmerich im Bereich der erneuerbaren Energien (online im Ratsinformationssystem abrufbar). Er bezieht sich zunächst auf Statistiken in Hinblick auf den Energieträgermix in Deutschland. Diesbezüglich gibt er an, dass 40,4 % des Energieträgermixes Strom in der Bundesrepublik aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Im Weiteren bezieht sich Herr Jessner auf die Energiegewinnung in Emmerich. Er erklärt, dass im gesamten Stadtbereich zu 60,3 % regionale Energien geliefert werden, welche aus der EEG-Umlage finanziert werden. Die restlichen Ressourcen der erneuerbaren Energien müssten extern gekauft werden. Dies sei dem Zustand geschuldet, dass die Stadtwerke nicht über mehr als die bereits genutzten 60,3% verfügen würde.

 

Im Weiteren verweist Herr Jessner auf die hiesigen Industriefirmen in Emmerich. Aufgrund derer sei im Gesamtenergieträgermix der Stadt auch ein gewisser Anteil an fossiler Energie, wie Kohle, Erdgas o.ä. verzeichnet. Trotz dessen würden rund 90% durch erneuerbare Energien produziert werden.

 

Herr Jessner unterrichtet anschließend über die Ursprünge der Energiegewinnung durch erneuerbare Energien. Er beginnt mit Informationen hinsichtlich der aufgestellten Photovoltaikanlagen im gesamten Stadtbereich. Hierbei seien 16 Anlagen aufgestellt worden, welche durch die Stadtwerke selbst betrieben werden. Diese Anlagen seien beispielsweise auf dem Feuerwehrgerätehaus oder dem Willibrord Gymnasium angebracht worden. Darüber hinaus würden die Stadtwerke seit drei Jahren Anlagen der Marke „Mein Sonnenstrom“ für Privatkunden bereitstellen. Hierbei handle es sich vorwiegend um Anlagen, die auf den Dächern von Einfamilienhäusern angebracht würden. In diesem Zusammenhang erklärt Herr Jessner, dass sich die privaten Photovoltaikanlagen aufgrund der geänderten Rechtslage nur noch rentieren, wenn der produzierte Strom größtenteils selbst genutzt wird. Die Möglichkeit der Photovoltaikanlagen auf privaten Dächern würde in Emmerich bereits von vielen Einwohnern in Anspruch genommen werden. Insgesamt seien schon 65 Anlagen von „Mein Sonnenstrom“ installiert worden. Es seien zudem noch weitere Anlagen in Planung. 

 

Herr Jessner fährt fort, indem er auf die Nutzung von Windenergie eingeht. Diesbezüglich seien zehn Windräder in Emmerich aufgestellt worden, welche eine Gesamtkapazität von 14 MW fassen. Die Windräder würden nicht von den Stadtwerken getragen werden, sondern in Zusammenarbeit mit Dritten aufgestellt worden sein. Herr Jessner informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass aufgrund der topografischen Gegebenheiten der Stadt Emmerich in Zusammenhang mit den geltenden gesetzlichen Regelungen und den privaten Interessen der Bürger keine anderen oder weiteren Standorte für Windräder ersichtlich wären.

 

Im Weiteren informiert Herr Jessner über den städtischen Bestand an Blockheizkraftwerken. Hierbei würden zwei Anlagen eigens betrieben werden und achtzehn von Dritten. Er unterrichtet die Ausschussmitglieder über die Betriebsweise der Blockheizkraftwerke und ihre hohe Energieeffizienz.

 

Abschließend gibt er an, dass in Emmerich grundsätzlich eine gute Energiegewinnung vorherrschen würde, mit welcher die Stadtwerke zufrieden seien. Er appelliert allerdings an die Mitglieder des Ausschusses, dass trotz dessen ein Verbesserungsbedarf bestehen würde.

 

Weiterhin informiert Herr Jessner über das geplante Projekt „Nahwärmenetz Innenstadt“ Hierzu sei der Bau eines weiteren Blockheizkraftwerkes für den Schulkomplex geplant, mit welchem sowohl der Gebäudekomplex Neumarkt als auch der Gebäudekomplex an der Baustraße mit Wärme versorgt werden solle. Die Anlage sei modular aufgebaut, sodass auch weitere Gebäude angeschlossen werden könnten. Er betont, dass die Leistung dieser Anlage für eine Stadt wie Emmerich lobenswert wäre.

 

Herr Jessner fährt mit der Vorstellung des Bestandes an Wallboxen im Stadtgebiet fort. Hierbei seien bereits dreiundzwanzig Wallboxen von „Mein Sonnenstrom“ installiert worden. Zudem sei kenntlich, dass mindestens vierzig weitere privat betrieben werden würden. Zusätzliche würden mit zunehmender Tendenz errichtet werden.

 

Des Weiteren seien insgesamt vierzehn Ladesäulen mit achtundzwanzig Ladepunkten im Stadtgebiet vorhanden. Darüber hinaus seien bereits weitere neun in Planung, welche u.a. die Versorgung in den Stadtteile Vrasselt, Dornick, Hüthum und Praest unterstützen sollen. Herr Jessner betont in diesem Zusammenhang, dass sich die Auslastung der vorhandenen Ladesäulen allerdings nur auf wenige hundert Stunden im Jahr beläuft, wobei die Tendenz steigend sei. Es fehle der Stadt an Schnellladesäulen.

 

Herr Jessner erläutert ferner vorgenommene Energieeinsparungsmaßnahmen der Stadt Emmerich am Rhein. Diese bestünden beispielsweise in neuen Lüftungssystemen und LED-Beleuchtungen. Im neuen Wasserwerk seien zudem energieeffizientere Pumpen eingebaut worden. Auch hier sei in Planung, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Wasserwerkes zu errichten.

 

Zuletzt verweist Herr Jessner auf zukünftige Projekte der Stadtwerke Emmerich. So sei beispielsweise beabsichtigt, gemeinsam mit benachbarten Kommunen, eine regionale Erzeugungsanlage zu errichten. Ein weiteres Projekt bestünde in der Verwirklichung des E-Carsharings, welches jedoch aufgrund des Coronavirus stagnieren würde. Das Projekt konzentriere sich zunächst auf die Elektrifizierung von Fuhrparks der Behörden oder ähnlichen Stellen. Das E-Carsharing solle stadtübergreifend Anwendung finden. Herr Jessner betont hier beispielsweise eine Zusammenarbeit mit der Hochschule Rhein-Waal in Kleve. 

 

Bezüglich genauerer Informationen des Vortrages der Stadtwerke Emmerich verweise ich auf die beigefügte Präsentation, die im Ratsinformationssystem hinterlegt ist.

 

Die Vorsitzende Siebers bedankt sich für die Ausführungen des Herrn Jessner und leitet mit einer eigenen Frage die Fragerunde der Ausschussmitglieder ein. Sie erkundigt sich bei Herrn Jessner vor dem Hintergrund der Hochwasserkatastrophen in anderen Teilen Deutschlands, wie die Energiekapazitäten der Stadt Emmerich in einem solche Falle gestaltet sind. Dabei bezieht sie sich ausdrücklich auf die vorhandene Photovoltaikanlage auf dem Feuerwehrgerätehaus. In diesem Zusammenhang fragt sie an, ob die Möglichkeit bestünde, ebenfalls eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Krankenhauses zu errichten, um in Katastrophenfällen gesichert zu sein.

 

Herr Jessner gibt an, dass Umweltkatastrophen insbesondere zu Wetterlagen auftreten, bei denen nicht mit einer besonders hohen Sonneneinstrahlung gerechnet werden kann. Dies würde bedeuten, dass eine weitere Photovoltaikanlage in einem solchen Fall keine unterstützende Funktion für den Energiebestand einnehmen würde. Dementsprechend seien die Photovoltaikanlagen in diesem Falle nicht besonders geeignet. Im Krankenhaus befinde sich ein Blockheizkraftwerk sowie ein Notstromaggregat. Das Blockheizkraftwerk würde allerdings mit Gas betrieben werden. Wenn also die Gasversorgung unterbrochen werden würde, würde auch hier eine Energieversorgung nicht ausreichend sichergestellt werden. Dennoch würden Notfallpläne verfasst worden sein, welche Vorkehrungen für den Ausfall des Stromnetzes umfassen. Hierbei seien sowohl das THW als auch die Feuerwehr involviert. Die Stadtwerke selbst seien ebenfalls im Rahmen des Rufdienstes einsatzbereit, wenn das Stromnetz oder die Wasserversorgung nicht sichergestellt werden könnten. Der Strom müsste beispielsweise an wichtigen Stellen über Notstromaggregate hergestellt werden. Die Wasserversorgung könnte in einem Katastrophenfall nicht über örtliche Ressourcen getragen werden, sodass eine Versorgung über benachbarte Kommunen erfolgen müsste. 

 

Herr Jessner betont allerdings, dass die Stadtwerke Katastrophenfälle, wie sie zuletzt in der Eifel eingetreten sind, nicht hinreichend bewältigen könne. Er erklärt, dass ein solcher Fall in Emmerich im Zusammenhang mit einem Deichbruch eintreten könnte. Daher appelliert er an die Ausschussmitglieder, dass der Deichschutz eine große Bedeutung als Vorkehrungsmaßnahme hat und demnach als konstantes Problem behandelt und nicht nur temporär ins Gedächtnis gerufen werden solle.

 

Die Vorsitzende Siebers schließt sich Herrn Jessner an und betont, dass die Sanierungsarbeiten des Deiches möglichst schnell voranschreiten müssen, um die Sicherheit der Stadt zu wahren. Anschließend eröffnet sie die Fragerunde des Ausschusses.

 

Mitglied Bartels bedankt sich bei Herrn Jessner für den ausführlichen Vortrag. Er erkundigt sich bei Herrn Jessner, wie hoch der Stromvergleich in der Stadt Emmerich insbesondere im Vergleich zu anderen Kommunen sei.

 

Herr Sigmund von den Stadtwerken Emmerich gibt an, dass der Stromverbrauch in Emmerich vertriebsseitig bei etwa 130 Millionen kWh liege. Er verweist in diesem Zuge darauf hin, dass ca. 90% der Stadt durch die Stadtwerke mit Energie versorgt werden würde, sodass die netzseitige Menge höher ausfalle. Zudem sei der Industriebereich in Emmerich verhältnismäßig groß, weshalb ein Vergleich zu Nachbarkommunen wie Rees oder Kleve unzureichend wäre. Der tarifliche Stromverbrauch läge hingegen bei ca. 60 Billionen kWh.

 

Mitglied Bartels erfragt, ob weitere Fragen seinerseits zulässig wären. Die Vorsitzende Siebers willigt ein. Daraufhin erkundigt er sich, ob von Seiten der Stadtwerke Informationen zur Einsparung von Energie an Kunden herausgegeben werden und ob die Mitarbeiter der Stadtwerke diesbezüglich geschult werden würden. Er bezieht sich mithin auf einen Bericht, in welchem thematisiert wurde, dass in Haushalten mit hohem Energieverbrauch aktive Beratungsgespräche stattfinden würden, um den Energieverbrauch zu senken.

 

Herr Sigmund entgegnet, dass der Mitarbeiter der Stadtwerke, Herr Bill, seit Jahrzehnten in diesem Bereich tätig sei und auch für Beratungen zum Thema Energieverbrauch geschult sei. Er betont in diesem Zusammenhang, dass sich das Bewusstsein der Menschen in Bezug auf den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten o.ä. in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt habe. Heute seien die Möglichkeiten, Verbräuche zu isolieren und zu analysieren deutlich fortgeschrittener. Er differenziert weiterhin die Beratung bezüglich energieeffizienterer Möglichkeiten von dem Bewusstsein der privaten Haushalte, in alltäglichen Angelegenheiten auf den eigenen Energieverbrauch zu schauen. Infolgedessen greift Herr Sigmund den vorangegangenen Vortrag des Herrn Jessner auf. Er betont, dass auch Angebote der privaten Installation von Photovoltaikanlagen oder Wallboxen zum Beratungsangebot der Stadtwerke zählen würden.

 

Mitglied Bartels bedankt sich für die Ausführungen des Herrn Sigmund. Er erfragt, inwiefern Wallboxen oder Schnellladesäulen das Stromnetz belasten würden und ob es eine Anzahl an errichteten Anlagen gäbe, welche als Grenzwert für die Belastung genutzt werden könne. Herr Bartels erklärt, gehört zu haben, dass Schnellladesäulen das Stromnetz enorm belasten würden und erkundigt sich diesbezüglich, ob diese beliebig erweitert werden könnten.

 

Herr Jessner erklärt, dass der vorhandene Bestand an Schnellladesäulen und Wallboxen bislang keine Probleme verursacht. Um weitere Anlagen zu errichten, seien allerdings weitere Stationen erforderlich, die enorme Kosten verursachen würden. Demnach sei eine Bestandsgrenze in jedem Fall sichtbar. Eine Kompensationsmöglichkeit wäre das sogenannte Lastmanagement, bei welchem in Verbrauchsspitzen die Energieabnahme verteilt werden würde. Dazu wäre die Errichtung von gesteuerten Abnahmesystemen erforderlich. Herr Jessner klärt jedoch auf, dass in Deutschland bislang nur eine geringe Anzahl an Abnahmesystemen installiert worden ist, weshalb in naher Zukunft nicht davon ausgegangen werden kann, dass ein benötigtes intelligentes Steuerungssystem vorliege. Der Ausbau des Steuerungssystems sei durch gesetzliche Voraussetzungen gebremst, weshalb die Stadtwerke den Fortschritt nicht vorantreiben könnten.

 

Anschließend stellt Mitglied Sloot ergänzende Fragen an Herrn Jessner. Sie bezieht sich auf die Ausführungen des Vortrages, welche beinhalten, dass über 600 Photovoltaikanlagen von Dritten errichtet worden wären. Mitglied Sloot erfragt, ob auch Logistikunternehmen entsprechende Solaranlagen installiert haben. Die dadurch produzierte Energie könne genutzt werden, um beispielsweise Elektrostapler der Betriebe laden zu können.

 

In der zweiten Frage an Herrn Jessner beruft sich Mitglied Sloot auf das vorgestellte Projekt Nahwärmenetz. Hierbei erkundigt sie sich, ob die Möglichkeit bestünde, die Abwärme der hiesigen Industrieanlagen zu nutzen, um z.B. den Innenstadtbereich mit Energie zu versorgen. Nennenswert seien hier Industriebetriebe im Ruhrgebiet, welche bereits ein entsprechendes Netz errichtet hätten, um die Abwärme zu nutzen.

 

Zuletzt erfragt sie, ob die geplanten Lärmschutzwände, die im Zusammenhang mit dem Ausbau der Betuwe-Linie errichtet werden sollen, ebenfalls als Standorte für die Platzierung von Solaranlagen genutzt werden könnten.

 

Herr Jessner weist die Mitglieder des Ausschusses auf die Änderung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Errichtung von Photovoltaikanlagen hin. Aus der Änderung des Regimes zur Förderung von Photovoltaikanlagen aus dem Jahre 2016 ergäben sich erhöhte Kosten für die EEG-Umlage. Seither müsse sich jeder, der einen Standort für eine solche Anlage vorweisen kann, bei der Bundesnetzagentur bewerben. Hierbei würden diejenigen Bewerber, welche den niedrigsten Einspeisepreis bieten, den Zuschlag erhalten. Aus diesem Grund sei, bezugnehmend auf die erste Frage der Frau Sloot, momentan für größere Anlagen lediglich eine Ausschreibung möglich, um Solaranlage auf größeren Flächen, wie Dächern von Logistikbetrieben, errichten zu können. Die EEG-Umlage, die dadurch begrenzt werde, mache allerdings einen großen Teil der Kosten für eine Solaranlage aus. Daher seien im Stadtgebiet viele große Lagerflächen nicht mit Solaranlagen ausgestattet, da dies schlichtweg nicht wirtschaftlich sei.

Herr Jessner gibt an, sich hinsichtlich der letzten Frage der Frau Slooth noch keine Gedanken gemacht zu haben. Die Idee sei allerdings beständig, da der Bereich an Bahnstrecken einen privilegierten Bereich darstelle, in welchem auch ohne Ausschreibung eingespeist werden dürfte. Dazu müsste die Bundesbahn den Stadtwerken jedoch einen Teil der Lärmschutzwände überlassen. Er berichtet, sich hierüber noch informieren zu wollen. 

 

Ergänzend weist Herr Sigmund darauf hin, dass auch technische Belange berücksichtigt werden müssten. So bestünden technische Grenzen insbesondere hinsichtlich des vorhandenen Hochspannungsnetzes, welches die Einspeisung von Energien erschweren würde. Auch er betont allerdings, den Vorschlag grundsätzlich zu befürworten und sich dementsprechend erkundigen zu wollen.

 

Mitglied Sloot weist die Gäste der Stadtwerke auf die ausgebliebene Frage hinsichtlich des Nahwärmekonzeptes hin.

 

Herr Jessner greift die Frage auf und unterrichtet die Mitglieder des Ausschusses über die Hindernisse der Wärmenutzung. Hierbei verweist er insbesondere auf die Sicherung der gespeisten Wärme, welche in jedem Fall verfügbar sein müssen, wenn Industrieanlagen ausfallen würden. Dazu sei allerdings besondere Anlagentechnik erforderlich, welche sehr kostenintensiv und in dem vorliegenden Maße ineffizient seien. Es bestünden bereits Überlegungen, kooperativ mit Kühlhausbetreibern zu arbeiten, um aus Kälte Wärme zu erzeugen. Allerdings hätten sich diese Überlegungen als unwirtschaftlich erwiesen.

 

Mitglied Gerritschen wendet sich an die Vertreter der Stadtwerke, um zu erfragen, ob die Errichtung von Photovoltaikanlagen, insbesondere für Rente, wirtschaftlich und kostensparend ist. Er berichtet mithin über persönliche Erfahrungen und Hindernisse in Bezug auf die Anschaffung von Solaranlagen.

 

Bezugnehmend auf die geschilderten persönlichen Erfahrungen des Herrn Gerritschen unterrichtet Herr Jessner die Ausschussmitglieder über die Rahmenbedingungen bei der Anschaffung einer Solaranlage. Jeder, der beabsichtige, eine Solaranlage zu errichten, müsse demnach ein Gewerbe anmelden. Er erläutert die Kosten und Einnahmemöglichkeiten, die sich aus dieser Pflicht ergeben. Bezüglich der Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlagen erklärt Herr Jessner die Leistungen, die mit der Anschaffung einer solchen Anlage geboten werden. Er verweist auf das Beratungsangebot des Kollegen Herrn Bill.

 

Herr Sigmund ergänzt die Ausführungen des Herrn Jessner, indem er die Altersfrage aufnimmt. Er teilt mit, dass viele, darunter auch zahlreiche Rentner, mithilfe einer Solaranlage die Attraktivität der betreffenden Immobilie erhöhen wollen. Die Errichtung einer Photovoltaikanlage sei als Geldanlage anzusehen, welche zudem den Vorteil bietet, eigens produzierten Strom selbst weiterzuverwenden. Zudem würde die Nutzung einer Solaranlage hinreichend gefördert werden.

 

Daraufhin wendet Mitglied Gerritschen ein, dass einige Hausdächer aufgrund ihrer Lage nicht geeignet wären, mit Solaranlagen bestückt zu werden. Er erkundigt sich daher, ob eine fehlerhaften Ausrichtung der Solaranlagen, beispielsweise nach Westen oder Norden, Auswirkungen auf den Betrieb habe.

 

Herr Sigmund gibt an, dass einige Richtungen tatsächlich nicht förderlich für den Betrieb einer Photovoltaikanlage seien. Allerdings bestünde in den meisten Fällen die Möglichkeit, die Anlage zumindest in eine annehmbare Richtung auszurichten.

 

Herr Jessner ergänzt, dass in der Planung einer Solaranlage u.a. die Dachneigung, die zu nutzende Fläche, der Stromverbrauch und die Himmelsrichtung von Bedeutung seien. Hiernach würden die zuständigen Arbeiter überschlagen, ob eine Photovoltaikanlage auf diesem Gebäude vorteilhaft wäre. Sollte dies nicht zutreffen, würden die Eigentümer jedoch auch darüber unterrichtet werden. 

 

Mitglied Dr. Reintjes fragt nach, ob die Präsentation der Stadtwerke in das Protokoll übernommen werden kann. Dies wurde bejaht.

 

Im Anschluss erkundigt sich Mitglied Pooth nach den Tarifgestaltungen des Stromnetzes. Er teilt mit, darüber in Kenntnis zu sein, dass der Stromverbrauch mit den Spitzen verbunden sei. Demzufolge könne eine Senkung der Spitze den Stromverbrauch eingrenzen. Diesbezüglich fragt er an, ob die Erstellung eines Zwei- oder Dreiphasentarifmodells dazu beitragen würde, dass Verbrauchern in Zeiten von schwachen Spitzen ein entsprechend niedrigerer Tarif angeboten werden würde, während bei hohen Spitzen dazu geleitet werden würden, den eigenen Energieverbrauch zu senken.

 

Herr Jessner teilt dahingehend mit, dass diese Herangehensweise sogar erwünscht sei. Zur Umsetzung sei allerdings die Ausbreitung des intelligenten Messsystems erforderlich. Wie er zuvor bereits ausgeführt hat, sei die Bundesrepublik hierbei jedoch noch nicht fortgeschritten. Er vermutet, dass die finale Umsetzung noch einige Jahre in Anspruch nehmen werde. Bei großen Industriekunden, die andere Stromzähler aufweisen als private Haushalte, würde diese Methode allerdings bereits angewandt werden.

 

Herr Sigmund fügt dem hinzu, dass bei Privatkunden, die im Besitz einer Wallbox sind, bereits veränderte Bedingungen umgesetzt worden sind. Der Anschluss dieser Wallboxen ist in einem gesonderten Stromnetz verzeichnet. Hierbei gingen die Stadtwerke davon aus, dass ein Großteil der Fahrzeuge abends geladen werde, sodass bereits ein Zweistufenmodell eingesetzt werden würde. Herr Sigmund informiert die Mitglieder des Ausschusses darüber, dass zwischen einem Tagpreis und einem deutlich günstigeren Nachtpreis unterschieden werde, worin sich das gesonderte Modell zeigen würde.

 

Die Vorsitzende Siebers beendet die Fragerunde und bedankt sich bei Herrn Jessner und Herrn Sigmund. Die Vertreter der Stadtwerke Emmerich verabschieden sich bei den Mitgliedern des Ausschusses.

 


Herr Jessner erläutert die Thematik eingehend anhand einer Power-Point-Präsentation (im Ratsinformationssystem online abrufbar).