Sitzung: 07.09.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Gegen
die gem. § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur
Feststellung vorgelegte Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Sie wird
vom Vorsitzenden, sowie der Schriftführerin unterzeichnet.