Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die „Satzung über die Ehrung von Personen, die sich um das Wohl der Stadt Emmerich am Rhein besonders verdient gemacht haben“ dergestalt zu modifizieren, dass zivilcouragiertes Handeln als auszeichnungswürdiger Tatbestand herausgestellt wird.

 

 


Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.