Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, dem Verein `t Eltense Bürgerbad 1993 e.V. als Betreiber der Kleinschwimmhalle in Elten einen Teil der Nutzungsgebühr in Höhe von 8.000 € für das Geschäftsjahr 2021 zu erlassen.

 

 

Begründung

Das Lehrschwimmbecken in der Luitgardisgrundschule wird dem Verein ´t Eltense Bürgerbad 1993 e. V. durch einen Nutzungsvertrag zur Verfügung gestellt. Der Verein betreib die Kleinschwimmhalle. Die bauliche Unterhaltung sowie investive Verbesserungen führt der Fachbereich Immobilien durch.

 

Die zunehmende Intensivierung der Nutzung (Taktung, Nutzungszahl) ließ die Verbrauchskosten, welche von der Stadt getragen werden, in den Letzten Jahren auf ca. 70.000 €/ a ansteigen. Die Schätzungen des Fachbereichs Immobilien gehen aufgrund der verminderten Nutzungszeiten (`t Eltense Bürgerbad 1993 e. V., Kreis Kleve - Förderschule, Stadt Emmerich am Rhein - Schulschwimmen) im Jahr 2021 von geringeren Verbrauchskosten in Höhe von ca. 10.000 € aus.

 

Ein Verzicht auf einmalig 8.000 € Nutzungsentgelte würde, bei geringeren Verbrauchskosten von einmalig ca. 10.000 € im Jahr 2021 und nicht erhöhten Bauunterhaltskosten, den Zuschussbedarf der Stadt Emmerich am Rhein gegenüber den vergangenen Jahren nicht erhöhen.

 

Aufgrund eines gleichlautenden Antrag des Vereins `t Eltense Bürgerbad 1993 e.V. im vergangenen Jahr wurde mit Ratsbeschluss vom 15.12.2020 dem Verein Nutzungsgebühren von 8.000 € bereits für das Jahr 2020 erlassen.

 

Die Verwaltung hält, aufgrund der zu erwartenden verbrauchsabhängigen Einsparungen, ein stattgeben des o. g. Antrags für vertretbar.

 


Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes meldet sich Mitglied Kukulies zu Wort.

 

Mitglied Kukulies: „Vielen vielen Dank. Also auch ich unterstütze diesen Antrag der Eingabe und würde es auch eben zum Antrag erheben bzw. den Beschlussvorschlag der Verwaltung unterstützen. Gerne hätten wir es gesehen - wir hatten ja schon zu den Haushaltsplanberatungen die Eingabe gestellt bzw. ich habe den Antrag gestellt schon diese Gelder in den Haushalt für dieses Jahr aufzunehmen mit einem Sperrvermerk für den März. Nach Aussagen eines Vorstandsmitglieds, das hier zugegen ist, wurden diese Gelder im nächsten Jahr nicht gebraucht und man wollte also - auf diesen Antrag den ich eingestellt habe, auch zur Haushaltsehrlichkeit - dass man eben diese Gelder schon bereits für dieses Jahr einstellt, sofern die pandemische Lage beibehalten wird, verzichten und hat also ganz bewusst auf diesen Antrag verzichtet, dem wir jetzt zustimmen. Eigentlich haben wir zugestimmt in diesem Antrag, dass er abgelehnt wird und somit keinerlei Rückstellungen bzw. Rückzahlungen der Pacht in diesem Jahr vorgenommen werden. Demnach begrüßen wir jetzt durchaus die Änderungen bzw. die Meinungsänderung des Rates und unterstützen außerordentlich diesen Antrag des Bürgerbads.“

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.