Sitzung: 21.09.2021 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 04 - 17 0330/2021
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein lehnt den Antrag der AfD vom 26.07.2021 auf Verzicht zur
Erhebung von Pachten, Mieten und Nutzungsgebühren für die Nutzung von
Sportstätten, Übungsräumen, Vereinsheimen und Schwimmhallen für die ersten zwei
Quartale im Jahr 2021 ab.
Begründung:
Im Rahmen der städtischen Sportförderung
erhält der Stadtsportbund seit Jahren finanzielle Mittel, mit denen im Rahmen
der Sportförderrichtlinie die im Antrag genannten Aufwendungen der Vereine zum
Teil zu 100 % übernommen werden.
Bei einem Verzicht
auf die Mieten und Pachten, etc. könnten die entsprechenden Vereine diese
Kosten beim Stadtsportbund nicht mehr geltend machen. Die Zahlungen würden
reduziert. Für die Vereine hätte dies keine finanziellen Entlastungen zur
Folge.
Da die AFD den
wortgleichen Antrag bereits am 17.12.2020 gestellt hat – wurde am 23.02.2021
vom Rat abgelehnt -, verweist die Verwaltung im Weiteren auf die damalige
Vorlage.
Nach
Aufruf des Tagesordnungspunktes meldet sich Mitglied Kukulies zu Wort.
Mitglied
Kukulies: „Ja, also ich möchte den Beschlussvorschlag modifizieren und zwar
daher gehend, dass der Wortlaut “Schwimmhalle“ herausgestrichen wird. Ich würde
diesen Beschluss - wenn dieser Antrag jetzt nicht bewilligt wird - überprüfen
lassen, weil wir jetzt abermals beschließen - weil Elten ist eine Schwimmhalle
- dass wir diese Summe nicht zurücknehmen. D.h. also, wenn wir den Begriff
“Schwimmhalle“ jetzt aus diesem Beschlussvorschlag nicht streichen - so wie ich
den Antrag stelle - nehmen wir meiner Meinung nach den ersten Antrag bzw.
Beschlussvorschlag mit dem darauffolgenden Sitzungspunkt wieder außer Kraft.
Und ich würde das definitiv überprüfen lassen, sofern mein Antrag jetzt nicht
durchkommt.“
Mitglied
Dr. Reintjes erhebt den verwaltungsseitig formulierten Beschlussvorschlag zum
Antrag.
Der Vorsitzende stellt diesen zur Abstimmung.