Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein lehnt den Antrag der AfD vom 26.07.2021 auf Verzicht zur Erhebung von Pachten, Mieten und Nutzungsgebühren für die Nutzung von Sportstätten, Übungsräumen, Vereinsheimen und Schwimmhallen für die ersten zwei Quartale im Jahr 2021 ab.

 

Begründung:

Im Rahmen der städtischen Sportförderung erhält der Stadtsportbund seit Jahren finanzielle Mittel, mit denen im Rahmen der Sportförderrichtlinie die im Antrag genannten Aufwendungen der Vereine zum Teil zu 100 % übernommen werden.

Bei einem Verzicht auf die Mieten und Pachten, etc. könnten die entsprechenden Vereine diese Kosten beim Stadtsportbund nicht mehr geltend machen. Die Zahlungen würden reduziert. Für die Vereine hätte dies keine finanziellen Entlastungen zur Folge.

 

Da die AFD den wortgleichen Antrag bereits am 17.12.2020 gestellt hat – wurde am 23.02.2021 vom Rat abgelehnt -, verweist die Verwaltung im Weiteren auf die damalige Vorlage.

 

 


Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes meldet sich Mitglied Kukulies zu Wort.

 

Mitglied Kukulies: „Ja, also ich möchte den Beschlussvorschlag modifizieren und zwar daher gehend, dass der Wortlaut “Schwimmhalle“ herausgestrichen wird. Ich würde diesen Beschluss - wenn dieser Antrag jetzt nicht bewilligt wird - überprüfen lassen, weil wir jetzt abermals beschließen - weil Elten ist eine Schwimmhalle - dass wir diese Summe nicht zurücknehmen. D.h. also, wenn wir den Begriff “Schwimmhalle“ jetzt aus diesem Beschlussvorschlag nicht streichen - so wie ich den Antrag stelle - nehmen wir meiner Meinung nach den ersten Antrag bzw. Beschlussvorschlag mit dem darauffolgenden Sitzungspunkt wieder außer Kraft. Und ich würde das definitiv überprüfen lassen, sofern mein Antrag jetzt nicht durchkommt.“

 

Mitglied Dr. Reintjes erhebt den verwaltungsseitig formulierten Beschlussvorschlag zum Antrag.

Der Vorsitzende stellt diesen zur Abstimmung.