Kenntnisnahme
(kein Beschluss)
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Stadtkämmerin
Büker trägt die Vorlage vor und erläutert weitergehend die Definition der
fiktiven Hebesätze.
Kenntnisnahme
(kein Beschluss)
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Stadtkämmerin
Büker trägt die Vorlage vor und erläutert weitergehend die Definition der
fiktiven Hebesätze.