Sitzung: 05.10.2021 Begleitausschuss
Gegen die gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und
die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden keine Einwände
erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet.