Zu den vorgelegten Niederschriften warden seitens der anwesenden Ausschussmitglieder keine Einwände vorgebracht. Somit werden diese für den Rat und die Ausschüsse vorgelegten Niederschrift gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterschrieben.

 


Abstimmungsergebnis: