Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die als Anlage 1 beigefügte 19. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein.


Mitglied Brouwer legt dar, dass nach § 20 des Denkmalschutzgesetzes von der Ausübung der Gefahrenabwehr geschrieben wird. Hierzu fragt er an, welche Gefahren bei einem Gebäude, welches unter Denkmalschutz gestellt werden soll, ausgehen können.

Dr. Wachs teilt mit, dass die Gefahr des Unterlaufens des Denkmalschutzes bestehen könne.

 

In der Ratssitzung am 21. September 2021 wurde abgestimmt, dass eine Ortsbesichtigung mit den entsprechenden Dienststellen, den beteiligten Behörden und dem ASE auf dem Gelände des Dachziegelwerkes stattfinden solle.
Dies sollte so auch der Landrätin übermittelt werden, um die untere und die obere Denkmalbehörde bei der Besichtigung mit einzuladen.
Mitglied Brouwer fragt, ob es diesbezüglich bereits neue Erkenntnisse gibt.

Dr. Wachs teilt mit, dass dies in der Sitzung des ASE am 30. November 2021 Thema sein wird.

 

Weiterhin erläutert Mitglied Brouwer den Fall des Herrn Meyer, der am 01. April 2021 den Bescheid der vorläufigen Unterschutzstellung erhalten hat.
Hierzu fragt er bei der Verwaltung nach, weshalb nach Zugang des Bescheides keine weiteren Informationen an Herrn Meyer erfolgten.

Dr. Wachs empfiehlt auch diesbezüglich die ASE-Sitzung am 30.11.2021 abzuwarten.

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag laut Vorlage abstimmen.