Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein,

 

  1. nimmt die in der Begründung aufgeführte Neukalkulation zur Kenntnis

 

und

 

  1. beschließt die mit Anlage 1 gekennzeichnete 9. Nachtragssatzung Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 17.12.2014.   

Herr Antoni verweist auf die vielfachen Diskussionen zu den Abwassergebühren und deren Zusammenhänge.

 

Über die Jahre hinweg sei die Ausgleichsrücklage angewachsen und man sei in diesem Jahr gezwungen, 1,8 Mio. Euro aus dem Topf des Betriebszweiges Klärwerk zu nehmen und an die Gebührenzahler auszuzahlen mit der Folge, dass die Abwassergebühren erheblich sinken würden; im Betriebszweig Kanal sähe es jedoch mit dem Überschuss nicht so drastisch aus. Er merkt aber auch an, dass schon im Jahre 2023 ein Defizit bei den Gebühren entstehe und bezuschusst werden müsse in Form einer hohen Gebührensteigerung.

 

Herr Bartels fragt an, ob man die Ausgleichsrücklage nicht langfristig verteilen könne, statt den gesamten Betrag zum jetzigen Zeitpunkt zurückzuzahlen?

Herr Antoni weist darauf hin, dass man verpflichtet sei, diese innerhalb von vier Jahren wiederzugeben. In den letzten Jahren habe man immer Zuwächse verzeichnet und nichts zurückgezahlt. Man sei jetzt gezwungen, in dieser Höhe zurückzuzahlen, da die 4-Jahres-Frist ablaufe.

 

Herr Baars teilt mit, die von ihm zu stellende Frage, ob nicht die Ausgleichsrücklage hälftig ausgezahlt werden könne, bereits durch die Ausführungen von Herrn Antoni beantwortet worden sei.

 

Frau Bongers verliest den Beschlussvorschlag, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen.