Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat

 

  1. nimmt die Begründung zu den Änderungen der Friedhofsgebührensatzung zur Kenntnis

 

  1. und beschließt die als Anlage 1 gekennzeichnete 5. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung.

Herr Antoni führt aus, man habe hier mit einer Gebührenerhöhung zu rechnen; höhere Personalkosten würden eine große Rolle spielen, aber auch steigende Energiekosten seien zu berücksichtigen. Momentan könne man für den Nachtrag 2021 von einem ausgeglichenen Gebührenhaushalt ausgehen.

Dennoch sei der Einflussfaktor der Fallzahlen in den einzelnen Grabformen zum Teil sehr hoch und haben einen relativ großen Einfluss auf die Höhe der Gebühr. Er verdeutlicht dies anhand eines Beispiels.

 

Frau Trüpschuch fragt nach, ob die Gebührenerhöhung hauptsächlich aufgrund von Tariferhöhungen erfolge und aufgrund der Veränderung von gewählten Bestattungsformen. In den letzten 2 Jahren sei diesbezüglich viel diskutiert worden. Sie wünsche sich, dass nicht schon wieder erhöht werde und man zu einer passenden Kalkulation käme, um nicht jedes Jahr dieses Thema zu diskutieren.

 

Herrn Antoni weist darauf hin, dass dieses Jahr kostendeckend gewirtschaftet wurde; in den letzten 2 Jahre habe man erhöht, da jeweils ein Minus erwirtschaftet worden sei. Um auch im nächsten Jahr kostendeckend zu wirtschaften, sei eine Kostensteigerung zu berücksichtigen.

 

Herr Baars merkt an, dass man eine NULL erreicht hätte, da man einen Zuschuss seitens der Stadt in Höhe von 110.000,00 Euro erhalten habe. Auch er bemängelt die jedes Jahr wiederholte Diskussion der Erhöhung der Friedhofsgebühren.

Die Erhöhung der Gebühren sei sehr hoch und man müsse sich nicht wundern, wenn die Beerdigungsformen sich ändern und die Leute die kostengünstigste Form wählen würden. Er wies auf eine Unrichtigkeit bei dem ausgewiesenen Betrag für ein Streufeld hin; 2021 seien 1.844,50 Euro kalkuliert worden, in der vorliegenden Aufstellung wären 1.721,00 Euro veranschlagt.

 

Herr Antoni sagt Überprüfung zu.

 

Herr Brouwer führt aus, er vertrete den Standpunkt, da diese Beerdigungskosten auf jeden Bürger zukämen, dass der Bürger sich vorbereiten könne, sofern möglich. So beklagenswert diese Erhöhung aber sei, müsse dieser Punkt kostendeckend abgeschlossen werden.

 

Herr Baars stellte klar, dass er lediglich moniert habe, dass man heute wieder die gleiche Debatte über die Erhöhung der Friedhofsgebühren führen würde.

 

Frau Bongers verwies auf die eingerichtete Arbeitsgruppe und führt aus, dass diese bereits begonnen habe zu arbeiten.

 

Frau Bongers verliest den Beschlussvorschlag, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen.