Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt

 

  1. den anliegenden Wirtschaftsplan der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Wirtschaftsjahr 2022 und

 

  1. die Vorabführung eines Betrages in Höhe von 734.896,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung gemäß § 26 Abs. 2 EigVO.

 


Herr Antoni wies darauf hin, dass - wie im vorliegenden Wirtschaftsplan 2022 dargestellt - er für das laufende Jahr 2021 von einem positiven Ergebnis von 1.078.000,00 Euro ausgeht. Das erwartete Ergebnis läge rd. 500.000,00 Euro unter dem Planansatz. Dies läge im Wesentlichen an der Verschiebung von einigen sogenannten Sondermaßnahmen sowie an Veränderungen in den Gebührenausgleichsrücklagen, die man im letzten Jahr anders geplante habe, als sie tatsächlich eingetroffen seien.

Für das Jahr 2022 gehe man von einem etwas niedrigeren Ergebnis von 884.000,00 Euro aus. Das Ergebnis, das die KBE erwirtschaftet, käme zum überwiegenden Teil aus den unterschiedlichen Abschreibungen und Verzinsung nach dem Kommunalabgabengesetz (hier im Wesentlichen im Bereich des Kanalbereichs, da dort das größere Vermögen vorhanden) und nach dem Handelsrecht.

 

Herr Antoni führt noch ergänzend zum Bereich der Straßen- und Grünflächenunterhaltung aus, dass der städtische Zuschuss im Jahr 2022 3,96 Mio. Euro betragen wird.

 

Ebenso erläutert er noch die auf S. 25 des Wirtschaftsplans aufgeführten Sondermaßnahmen und verweist auf die dort dargestellten Vergleiche.

 

Ferner verweist er auf die Änderungen im Bereich Personal. Zwei Stellen seien schon für das Jahr 2021 Jahr freigegeben worden und würden nun in 2022 besetzt. Stellenmehrungen gäbe es nicht.

Er führt weiterhin aus, dass mit 4 Personen die nach §16 i SGB II gefördert würden, die Verträge um 3 Jahre verlängert worden seien; diese Mitarbeiter seien im Bereich „Mülleinsatzkommando“ tätig.

Ein Mitarbeiter, tätig an der Sperrgutannahme, sei fest angestellt worden; die Stelle des Betriebsleiters wäre für das Jahr 2022 nun zu 100 % zu berücksichtigen, statt mit 25 %.

 

Frau Bißeling meldet sich zu Wort und stellt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag um Budgeterhöhung der Grünflächenunterhaltung, und zwar um 14.000,00 Euro auf 50.000,00 Euro.

Grund dieser beantragten Erhöhung sei, dass Bäume Unwettern zum Opfer gefallen seien und man der Ansicht sei, eine Nachpflanzung sei nicht ausreichend erfolgt, ferner seien noch Arbeiten auszuführen, die nicht erledigt wurden. Sie merkt an, dass eine ihrerseits erstellte Liste weitergereicht worden wäre an die KBE. Sie vermisse eine Rückmeldung.

 

Herr Bartels stellt an Herrn Antoni die Frage, ob die im Budget eingeplanten 36.000,00 Euro ausreichend seien und ob das Budget ausgeschöpft wurde.

Herr Antoni teilt mit, dass er natürlich über eine Budgeterhöhung erfreut wäre, aber merkt auch an, dass eine Nachpflanzung an manchen Stellen unter Beachtung der Verkehrssicherungspflichten (Einsehbarkeit) nicht erfolgen konnte.

Herr Brouwer merkt an, dass man es bei dem Budgetbetrag belassen solle, wenn Geld nicht das Problem sei.

 

Herr Antoni führt aus, dass man sicherlich bei einem höheren Budget noch andere Bäume hätte pflanzen können.

 

Frau Bongers schlug vor, über den Wirtschaftsplan abzustimmen, wie er jetzt vorliege und bei Bedarf diesen Punkt nochmals in einer Sitzung aufzugreifen.

 

Nach interne Prüfung kann Folgendes mitgeteilt werden:

Tatsächlich wurde im Wirtschaftsplan 2022 ein Betrag von 14.000 € (normaler Ansatz zur Nachpflanzung) und zusätzlich 36.000 € für zusätzlich notwendige Nachpflanzungen eingeplant, also insgesamt 50.000 €. Die Betriebsleitung hält diesen Betrag zunächst für ausreichend.

 

Frau Bongers verliest den Beschlussvorschlag, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen.