Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, mit StraßenNRW hinsichtlich der Temporeduzierung aus den Niederlanden kommend zu sprechen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung bittet die Verwaltung um einen Ortstermin mit Politik und Bürgern.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung bittet StraßenNRW, zeitnah zum Lärmaktionsplan 3 auf die vom Ausschuss für Stadtentwicklung beantragten Reduzierungen, wie es im Lärmaktionsplan angegeben ist, zu entscheiden und dem Ausschuss für Stadtentwicklung zu erklären, erläutern und bestätigen.

 


Vorsitzender Jansen fasst die Wortmeldungen aus der Einwohnerfragestunde zu-sammen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs stellt fest, dass die Bearbeitung von Anträgen, auch Ortsterminen, ein Geschäft der laufenden Verwaltung sei. Demnach sei eine Teilnahme der Politik an Ortsterminen in der Gemeindeordnung nicht vorgesehen. Bezugnehmend auf die Kritik am Zeitpunkt des Ortstermins merkt er an, der Verkehr würde, wie beim Elsepaßweg auch, über einen längeren Zeitraum betrachtet, sodass der genaue Zeitpunkt eines Ortstermins eigentlich keine Rolle spiele. Auf die Kritik an den Teilnehmern des Ortstermins entgegnet er, dass den Teilnehmern die Örtlichkeiten aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeiten in den jeweiligen Behörden bekannt seien. Er verstehe Stimmungen aufgrund persönlicher Begebenheiten, hiervon könne man jedoch justiziable verkehrsrechtliche Anordnungen nicht abhängig machen. Insbesondere sei auch der Verhältnismäßigkeitsgrund-satz zu beachten.

 

Herr Bartel erläutert die rechtlichen Hintergründe der Vorlage.

 

Mitglied Dr. Reintjes wirbt dafür, zumindest die umsetzbaren Maßnahmen umzusetzen, auch wenn das Ergebnis nicht zufriedenstellend sei.

 

Mitglied Gerritschen bedankt sich bei der BGE für den Antrag, den er unterstütze und freut sich, dass ein bisschen geschafft wurde. Verschiedene Anträge seien schon gescheitert. Besonders diesen Antrag hätte man interfraktionell begleiten können. Er kritisiert, Verfahrensrecht sei nicht a priori bürgernah.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, die Probleme lägen im materiellen Recht. Dazu seien Ortsumgehungen in den 80er-Jahren abgelehnt worden. Er habe Verständnis für die Sichtweise der Eltener. Ebenfalls weist er darauf hin, dass der LKW-Verkehr nicht mehr im Ortskern sei. Hieran beteiligt waren der Ortsvorsteher und die Verwaltung.

 

Mitglied Straver hält es für ratsam, den Ortsvorsteher in solche Ortstermine einzubeziehen. Es sei unglücklich, dass Tempo 30 nur auf einer Straßenseite angeordnet wurde, und er bezweifelt, dass Schulkinder den Verkehr mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten einschätzen könnten. Ferner schildert er, dass an der Kreuzung Feuerwehrhaus auch ein Fahrradweg ende. Die Radfahrer kreuzen die Straße diagonal, es sei aber keine Gefahrenstelle, obwohl die Kreispolizeibehörde dort blitze. Demnach sei es wohl eine Gefahrenstelle.

 

Vorsitzender Jansen stimmt Mitglied Straver zu, dass aufgrund der Sichtverhältnisse Tempo 30 von beiden Seiten kommend angeordnet werden solle.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Bartels, ob es untersagt wäre, einen erweiterten Personenkreis zu Ortsterminen mitzunehmen, entgegnet Erster Beigeordneter Dr, Wachs, es gebe Geschäfte der laufenden Verwaltung, die die Verwaltung bearbeite, und es gebe Geschäfte, die die Politik bearbeite. Die Politik könne die Geschäfte allerdings an sich ziehen und dann bearbeiten.

 

Mitglied Bartels ergänzt, es gehe darum, ein gutes Meinungsbild zu erzeugen, dass die Bürger auch mitgestalten können. Es sei nicht sinnvoll, die Bürger nicht einzubeziehen, sodass diese sich missverstanden oder nicht ernst genommen fühlten. Bei der Mittelinsel am Eltener Markt gehe es eher um eine Verlegung aus dem Kreuzungsbereich. Diese sei gefährlich und hier müsse Abhilfe geschaffen werden.

 

Vorsitzender Jansen erklärt, es sei einfach, mit Straßen NRW einen Konsens zu finden. Er stellt dar, dass die Kommune bei Terminen mit höherrangigen Behörden nichts zu sagen hätte.

 

Mitglied Kukulies merkt an, auch die Politik müsse ihre Hausaufgaben machen, wenn es um Bürgerbeteiligung gehe. Wenn Problematiken bei Eingaben erkannt werden und diese an den ASE verwiesen werden, müsse man den Antrag stellen, dass man vorher eine Vor-Ort-Besichtigung mache. Da diese dann öffentlich sei, können dort auch Bürger hinzukommen. Er wünsche sich, die Verwaltung würde nicht nur die wortwörtlichen Eingaben prüfen, sondern auch die Gefahrenpunkte erkennen und dort auch Streckengebote zur Entschleunigung des Verkehrs prüfen.

 

Mitglied Gerritschen vergewissert sich, dass Tempo 30 an der Schmidtstraße nur in eine Richtung angeordnet werde.

 

Vorsitzender Jansen schlägt vor, Rücksprache zu halten, sodass auch in der Gegenrichtung Tempo 30 angeordnet werden könne. Ebenfalls schlägt er einen Ortstermin mit Politik und Bürgern vor, sowie, dass StraßenNRW die Ergebnisse des Lärmaktionsplans 3 dem Ausschuss vorstelle.

 

Mitglied Kukulies bittet den Vorsitzenden darum, einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu formulieren.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den folgenden Beschlussvorschlag abstimmen: