Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung zur Bedarfsdeckung die Kita-Plätze im Ortsteil Elten aufzustocken um der Nachfrage nach U2 und U3 Plätzen gerecht werden zu können und hierzu unter Berücksichtigung des Konzeptes der Einrichtung Rappelkiste bis zur Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses Mitte Januar 2022 ein Konzept zum Beschluss vorzulegen.

 


Einleitend erinnert Frau Bremer an die aktuelle Beschlusslage lt. JHA-Sitzung am 11.03.2021. Hiernach soll das Familienzentrum St. Martinus baulich um eine Kita Gruppe erweitert werden sowie durch die Verwaltung geprüft werden, ob eine räumliche Erweiterung der Kita Rappelkiste zur dauerhafte Einrichtung einer zusätzlichen halben Gruppe möglich ist. 

 

Hintergrund für den Beschluss sei der lt. Bedarfsplanung bestehende Bedarf für eine weitere Gruppe in Elten. Angedacht war in der JHA im März 2020 ursprünglich, eine Gruppe an einer Einrichtung anzubauen und die beiden halben Überhanggruppen dafür aufzulösen. Das Jugendamt Emmerich habe aber dann den Bedarf für eine Erweiterung um eine ganze Gruppe am Kindergarten St. Martius und zusätzlich für eine halbe Gruppe am Kindergarten Rappelkiste gesehen und der JHA hat am 11.03.2021 diesem zugestimmt.

 

Der aktuelle Stand der Ausbauplanungen der Kindergärten sei wie folgt:

 

Kita St. Martinus

Das Bistum Münster hat der Erweiterung der Einrichtung um eine 4. Gruppe als komplette Einheit mit Nebenräumen und Sanitär dem Grunde nach zugestimmt und möchte zugleich die komplette Einrichtung baulich sanieren. Geplant sei derzeit zukünftig eine Ü3 Gruppe Typ III, 2 U3 Gruppen Typ I und eine altersgemischte kleine Gruppe.

 

Hinsichtlich der Ausbauplanung findet am 15.12.2021 ein gemeinsamer Termin zwischen der Zentralrendantur, dem Bistum, dem LVR und dem Jugendamt statt. Die Kostenkalkulation und Finanzierung des Bauvorhabens kann danach auf den Weg gebracht werden.

 

Kita Rappelkiste

Um den Bedarf einer derzeit halben Überhanggruppe soll die Kita lt. JHA-Beschluss vom 11.03.2021 dauerhaft erweitert werden.

Im September 2021 wurde die Idee für das Gebäude dem Jugendamt erstmalig vorgestellt.  Im September 2021 hatte die Kita-Leitung bei einem Gesprächstermin dem Jugendamt die problematische Belegungssituation nochmals ausführlich dargestellt. Eine Erweiterung um eine halbe Gruppe sei nicht ausreichend. Durch die Kita wurde daher eine mögliche Lösung in Form einer Erweiterung um 2 Gruppen (Typ II) in einer Gebäudehalle in Elten (alte Näherei) vorgeschlagen. Pläne hierzu wurden von der Elterninitiative und dem Investor eingereicht. 

 

Eine Bauberatung am 30.11.21 mit LVR, Eigentümer, Kita Leitung, Jugendamt und städt. Bauamt habe ergeben, dass das die Fläche des Gebäudes grundsätzlich – wenn das Raumprogramm in einigen Bereichen noch geändert wird -  für die Erweiterung geeignet sei. Allerdings ist das Außengelände zu vergrößern, wenn zukunftsorientiert eine Veränderung der Gruppenform erfolgen soll. Hier ist allerding anzumerken, dass es hier zunächst nur um das Raumprogramm geht und nicht um die bauliche Prüfung des vorgeschlagenen Gebäudes insgesamt. Eine Begehung des Gebäudes mit dem LVR und dem Jugendamt hat bisher nicht stattgefunden. Die pädagogische Konzeption sehe ein Hauptgebäude und eine Dependance als geschlossenes System mit 2 Gruppen Typ II und 2 Gruppen Typ III vor. Es handelt sich somit um einen Kita-Betrieb an zwei Standorten.

 

Verwaltungsseitig stelle sich allerdings die Frage, ob der aktuelle durch die Kita dargestellte Bedarf von zusätzlichen 2 Gruppen in der Kita Rappelkiste langfristig auch in den nächsten Jahren bestehen wird. Da die Erweiterung der Kita St. Martinus auf 4 Gruppen bereits geplant und politisch beschlossenen sei, bedeute dies für Elten dann eine dauerhafte Erweiterung um insgesamt 3 Gruppen.

Die Verwaltung befürchte ein mögliches Ausfallrisiko und evtl. Finanzierungsunsicherheit für die Elterninitiative als Träger für spätere Jahre, sofern die geschaffenen Plätze nicht dauerhaft belegt sind.

Weitere Planungen und Maßnahmen sollten erst nach dem Besprechungstermin zwischen dem Vorstand des Kindergartens Rappelkiste, Kita-Leitung und Verwaltung am 21.12.2021 über die Bedarfslage erfolgen. 

 

Mitglied Gertsen führt aus, er sehe im Ortsteil Elten akuten Handlungsbedarf und die Notwendigkeit zusätzliche Gruppen zu schaffen. Für die CDU-Fraktion stelle er - nach Rücksprache mit den Fraktionen BGE und GRÜNE -  folgenden Antrag: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen die Kindergarten-plätze im Ortsteil Elten zur Bedarfsdeckung um zwei weitere Gruppen aufzustocken. Realisiert werden soll dies auf der Grundlage des vorliegenden Konzeptes der Kita Rappelkiste zum schnellstmöglichen Zeitpunkt. 

Über die Umsetzung soll der JHA fortlaufend in Kenntnis gesetzt werden.

Mitglied Papendorf unterstützt diesen Antrag für die BGE-Fraktion.

 

Frau Sluyter führt an, dass entgegen den Informationen der Mitglieder Papendorf und Gertsen die Planung des Anbaus an dem Familienzentrum St. Martinus derzeit erfolgreich laufen, es aber ausreichend Zeit benötigt mit allen beteiligten Stellen ins Gespräch und in die genauen Planungen zu gehen. Ein erster Beschluss des Kirchenvorstandes liegt bereits seit Juli 2017 vor. Hinsichtlich des Vorschlages der CDU und BGE ergibt sich die Frage, ob entgegen der ursprünglichen Beschlüsse des JHA (1 Gruppe St. Martinus plus ½ Gruppe Rappelkiste) jetzt 3 neue Gruppen für den Ortsteil Elten eingerichtet werden sollen.

 

Es schließt sich eine eingehende Beratung an, während der über den tatsächlichen Bedarf im Ortsteil Elten aktuell und in den in kommenden Kindergartenjahren, die Finanzierung von neuen Gruppen aktuell und in späteren Jahre und die Möglichkeiten evtl. zu befürchtender Rückforderungen durch das Land für zweckgebundene investive Mittel ausgiebig diskutiert wird. Verwaltungsseitig erläutert Frau Sluyter ausführlich die mögliche bzw. erforderlich Verwendung zweckgebundener investiver Mittel sowie die gesetzlichen Anforderungen an die Verwendung und Bewilligung der lfd. Betriebskosten sowie den Verpflichtungen aus einem Mietvertrag für zwei zusätzliche Gruppen.

Das aktuelle Platzproblem der Kita Rappelkiste in den beiden kommenden Kindergartenjahren werde gesehen und dafür auch nach einer Lösung gesucht. Bei Betrachtung der derzeitig vorliegenden demografischen Zahlen für Elten sei für die nächsten 15 Jahre jedoch kein besonderes starker Zuwachs an Kindern zu erwarten. Derzeit besteht eine Sondersituation. Der Bedarf eine höheren U3 Betreuung wird dabei gesehen. Ebenso die mögliche Bevölkerungsentwicklung durch einen möglichen Zuzug von jungen Familien. Allerding muss auch berücksichtigt werden, dass für den hineinwachsenden Jahrgang ausreichend Ü3 Plätze zur Verfügung stehen.  

 

Es wird verwaltungsseitig ausdrücklich betont, dass die Verwaltung in der Verpflichtung ist, langfristig zu planen und eine gut überlegte Risikoabschätzung für den Bedarf und die damit verbundenen dauerhaft auf die Elterninitiative zukommenden Betriebskosten wie Miete, Personalkosten etc.  lange Sicht auszusprechen, zumal zu nicht mit Sicherheit belegt werden kann, dass die Kinderzahl für die dann ausgebauten Plätze vorhanden sind bzw. Eltern tatsächlich auch den Betreuungsbedarf für U3 in dem geplanten Umfang dauerhaft anmelden.

Die notwendigen, umfangreichen und zeitintensiven Überlegungen der Verwaltung zu den Bedarfen, den Fördermöglichkeiten bei den verschiedenen Gruppentypen und den Möglichkeiten zur Schaffung von Kindergartenplätzen werden ausführlich erläutert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Elterninitiative Fördermittel erstatten müsse, sollten die Voraussetzungen in der Zweckbindungsfrist nicht mehr bestehen. Die Verwaltung bringe in ihre Überlegungen zu unterschiedlichen Belegungs- und Finanzierungsmöglichkeiten, die abhängig sind von z.B.  Gruppentyp, Art einer evtl. Platzreduzierung u.a. ihre Erfahrungen aus aktuell laufenden Prüfungen zur Verwendung zweckgebundener Landesmittel durch das Land ein und könne daher evtl. vermeidbaren Rückforderungen an Träger vorbeugen.     

 

Bezugnehmend auf die bisher geführten Gespräche erinnert Frau Sluyter an die ausstehende Antwort auf die Frage, ob der Investor auch die Möglichkeit sieht, erst nur eine Gruppe zu errichten.

 

Mit Hinweis auf den Gesprächstermin 21.12.21 zwischen dem Vorstand der Rappel-kiste und dem Jugendamt zur Bedarfssituation und Beratung zu vielen noch ungeklärten Fragen, verdeutlicht Frau Bremer nochmal, es gehe der Verwaltung darum die Risiken aufzuzeigen und gemeinsam eine gute Lösung zur Bedarfsdeckung für die nächsten Jahre auch nach pädagogischen Gesichtspunkten zu erarbeiten. Es könne nicht gesehen werden, dass dauerhaft zwei weitere Gruppen Typ II plus die Gruppe in der Kita St. Martinus benötigt werden. 

Die Verwaltung schlage für nach diesem Gespräch eine kurzfristige Sondersitzung im Januar 2022 vor, um dann einen ausgearbeiteten Beschlussvorschlag vorlegen zu können.

 

Mitglied Ludwig erklärt für die SPD-Fraktion er sehe zwar die Problematik durch die aktuelle Warteliste, halte es aber nicht für zielführend, über den durch Herrn Gertsen vorgebrachten Antrag bereits heute abzustimmen. Die Thematik sei sehr komplex und müsse auch über einen langen Zeitraum von bis zu 15 Jahren betrachtet werden. Bereits geplante Gespräche zwischen Träger und Verwaltung sollten erst noch zu Klärung der Bedarfslage abgewartet werden.

Er plädiere dafür, den Antrag von Mitglied Gertsen als Prüftauftrag für eine Sondersitzung im Januar 2022 zu formulieren.

 

Mitglied Papendorf stimmt diesem Vorschlag nicht zu. Er verweist auf die bereits seit 2019 bekannte Bedarfssituation und sieht keine Begründung für die Verschiebung eines Beschlusses um wenige Wochen auf Januar 2022. Er plädiert dafür den von Mitglied Gertsen vorgetragenen gemeinsamen Beschlussvorschlag von CDU, BGE und GRÜNEN als Beratungsgrundlage zu nehmen und darüber abzustimmen.

 

Er sehe auch über die beiden kommenden Jahre hinaus in Elten einen Bedarf durch viele nachkommende junge Familien und teile die Bedenken nicht, zwei weitere U3 Gruppen mit 20 Kindern unter drei Jahren in der Kita Rappelkiste auf lange Sicht nicht auslasten zu können.

 

Vorsitzender Ludwig wendet ein, der Verwaltung solle vor einem Beschluss die Gelegenheit gegeben werden, auf den erst seit September d.J. vorliegenden konkreten Ausbauvorschlag der Kita Rappelkiste mit einer Verwaltungsvorlage und einem ausgearbeiteten Beschluss zu reagieren und diesem im Januar 2022 dem Ausschuss zu präsentieren.

 

Bürgermeister Hinze rät davon ab, vor Klärung weiterer Fragen auf beiden Seiten zu entscheiden und empfiehlt dem Vorschlag des Vorsitzenden zuzustimmen.  

 

Mitglied Fabian Wehren weist unter Hinweis auf den Rechtsanspruch darauf hin, dass die Eltern, deren Kinder auf der Warteliste stehen, schon für heute auf eine Entscheidung hoffen, da sie z.B. für eine Berufstätigkeit ab 01.08.22 Planungssicherheit brauchen.

 

Alternativ schlägt Frau Sluyter vor, erst darüber zu beraten, wie statt 2 evtl. nur 1 weitere Gruppe für U3 Betreuung bei der Kita Rappelkiste realisiert werden kann (1 zusätzliche Kita-Gruppe wird ja bereits an dem FZ St. Martinus angebaut). Ebenfalls müsste die mögliche Rückzahlung von Fördermitteln in Kauf genommen werden, wenn in dem Bestandsgebäude dauerhaft keine U3 Betreuung mehr stattfindet. Dies ist ein kompliziertes Prüfverfahren und muss mit dem LVR noch abgestimmt werden. Eine schrittweise Erhöhung auf 2 Gruppen zu einem späteren Zeitpunkt sei dann zu überlegen.   

 

Frau Sluyter weist darauf hin, dass im Haushalt die Mittel für eine weitere Gruppe in dem Familienzentrum St. Martinus und für eine halbe Gruppe in der Kita Rappelkiste einkalkuliert sind.  

 

Bürgermeister Hinze verdeutlicht, dass die Verwaltung nicht nur die hier vorgeschlagene Immobilie in Betracht ziehe, sondern Gelegenheit behalten möchte alternative Immobilien vorstellen zu können.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen fasst Vorsitzender Ludwig den mehrheitlich befürworteten Beschlussvorschlag wie folgt zusammen:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung zur Bedarfsdeckung die Kita-Plätze im Ortsteil Elten aufzustocken um der Nachfrage nach U2 und U3 Plätzen gerecht werden zu können und hierzu unter Berücksichtigung des Konzeptes der Einrichtung Rappelkiste bis zur Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses Mitte Januar 2022 ein Konzept zum Beschluss vorzulegen.

 

Es wird bewusst darauf verzichtet sich schon heute auf 2 Gruppen festzulegen.

 

Mitglied Fabian Wehren schließt sich diesem Beschlussvorschlag an. Da der Vorsitzende die Befangenheit des Mitglieds Fabian Wehren als Mitarbeiter der Einrichtung festgestellt hat, nimmt er an der Abstimmung nicht teil.

 

Der Vorsitzende lässt über den gemeinsamen Antrag abstimmen.