Beschlussvorschlag:

 

Zu 1)

 

I.                    Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

 

1.1   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Inhalten abgegeben wurden.

 

II.                                 Ergebnisse der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB     

 

 

2.1   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Belange der Denkmalangelegenheiten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.2   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung hinsichtlich des Immissionsschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

2.3   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung hinsichtlich des Hochwasserschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

2.4   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Versickerung von Niederschlagswasser mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.5   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung hinsichtlich vorhandener Telekommunikationslinien im Plangebiet mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

2.6   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des Artenschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.7   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung hinsichtlich des Naturschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

2.8   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung hinsichtlich des Immissionsschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

2.9   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des redaktionellen Fehlers mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.10           Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung hinsichtlich des Ausschlusses von Ein- und Ausfahrten entlang des östlich angrenzenden Abschnitts der Budberger Straße mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

2.11           Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung der TWE mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.12           Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Hochspannungsfreileitungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

III.                Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

3.1   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Inhalten abgegeben wurden.

 

IV.                Ergebnisse der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

 

4.1   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Belange der Denkmalangelegenheiten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

4.2   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des Immissionsschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

4.3   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des Hochwasserschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist

 

4.4   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Telekommunikationsleitlinien der Telekom mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

 

4.5   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des Artenschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

4.6   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des Naturschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

4.7   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des Immissionsschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. N 8/3 - Budberger Straße neu - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag laut Vorlage abstimmen.