Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein
1. nimmt die Beschlussempfehlungen der
zuständigen Fachausschüsse zu den jeweiligen Budgets zur Kenntnis
2. beschließt,
dem Antrag der CDU-Fraktion vom 13.12.2021 „Konsolidierungsmaßnahmen zum
Haushalt 2022“ zu folgen
Stimmen
dafür 13 Stimmen dagegen 6
Enthaltungen 0
3. beschließt
die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich des Ergebnis- und
Finanzplans für das Jahr 2022 in der vorgelegten Entwurfsfassung zuzüglich den
in der Veränderungsliste aufgeführten Positionen.
Dazu
gehören auch die Maßnahmen, die aus der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt
19 Neustrukturierung der Verwaltung; hier: Antrag Nr. LVIII/2021 an den Rat der
Stadt Emmerich am Rhein; Vorlage 01-17 0513/2021 resultieren.
Stimmen
dafür 16 Stimmen dagegen 3 Enthaltungen 0
4. beschließt
die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2023 bis 2025 in der vorgelegten
Entwurfsfassung zuzüglich den in der Veränderungsliste aufgeführten Positionen
Stimmen
dafür 16 Stimmen dagegen 3 Enthaltungen 0
5. beschließt
den Stellenplan 2022 einschließlich der sich aus der Beschlussfassung zu
Tagesordnungspunkt 19 Neustrukturierung der Verwaltung; hier: Antrag Nr.
LVIII/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein; Vorlage 01-17 0513/2021
resultierenden Ergänzung.
Stimme
dafür 17 Stimmen dagegen 2 Enthaltungen 0
Der Vorsitzende
nimmt Bezug auf den seitens der CDU-Ratsfraktion kurzfristig an die Mitglieder
des Rates verteilten ergänzenden Antrag zu diesem Tagesordnungspunkt und
erteilt dem Vorsitzenden der CDU-Ratsfraktion, Mitglied Dr. Reintjes, das Wort.
Mitglied Dr.
Reintjes entschuldigt zunächst die kurzfristige Zuleitung des Antrages. Er legt
dar, dass die unter 1. bis 5. abgebildeten weiteren Maßnahmen zur
Konsolidierung des städtischen Haushaltes im Hinblick auf das Defizit i.H.v.
12,5 Mio Euro losgelöst von dem unter Tagesordnungspunkt 24 zu fassenden
Haushaltsbegleitbeschlusses zur nachhaltigen Konsolidierung der Finanzen aus
Sicht der CDU Ratsfraktion dringend zu beschließen seien.
Mitglied Papendorf
stellt dar, dass die im CDU-Antrag verschriftlichen Maßnahmen allenfalls als
Kosmetik zu qualifizieren seien; er habe die Einbringung konsolidierender
Anträge in den vorlaufenden Budgetberatungen der Fachgremien vermisst. Daher
bewerte er die Einbringung pauschalierter Vorgaben ohne vorherige qualifizierte
Einzelbetrachtung als reaktive Kurzschlusshandlung; er könne sich allenfalls
der unter Punkt 5 formulierten Anregung in leicht modifizierter Form
anschließen und regt folgende neue Textfassung an:
„… im Jahr 2022
sollen alle unterjährigen Eingaben und Anträge, die haushaltswirksam sind und
eine freiwillige Leistung darstellen, zunächst in die AG Haushalt verwiesen und
dort auf Dringlichkeit geprüft werden. Nicht dringliche Eingaben und Anträge
sind in die Haushaltsberatungen für den Haushalt 2023 zu verweisen.“
Auch Mitglied
Siebers bringt ihre Verwunderung und ihren Unmut über die späte Ergänzung zum
Ausdruck. Dies gelte insbesondere mit Bezug auf die Realisierung der Zweiten
Jugendeinrichtung, die durch diesen Antrag aus ihrer Sicht beerdigt werden solle.
Dem könne ihre Fraktion nicht zustimmen, da das Vorgehen unmöglich und blamabel
sei.
Mitglied Kukulies
regt eine Einzelabstimmung über die einzelnen Punkte des Ergänzungsantrages der
CDU zum Haushalt an.
Mitglied Dr.
Reintjes bittet die Stadtkämmerin Frau Büker um eine Einschätzung der im Antrag
formulierten Punkte.
Frau Stadtkämmerin
Büker bewertet den Antrag als flankierende Maßnahmen zum zu fassenden
Haushaltsbegleitbeschluss und bewertet die einzelnen Punkte wie folgt:
-
die
in Punkt 1. formulierte Beschlussfassung über die Einsparung eines globalen
Minderaufwandes gem. § 75 Abs. 2 GO NRW in Höhe von 1% würde bezogen auf den
städtischen Haushalt mit 893.000 Euro zu beziffern sein, die über alle Budgets
hinweg einzusparen seien. Die Stadtkämmerin bewertet diese Vorgabe als nicht
unmöglich
-
die
in Punkt 2. abgebildete Deckelung der Stellenpläne 2023 und 2024 auf dem Niveau
des Jahres 2022 bewertet sie als grundsätzlich auskömmlich; zu berücksichtigen
seien allerdings die noch laufenden Prüfaufträge z.B. beim Thema
Digitalisierung und Fördermittelmanagement. Mithin müsse es auch unter dieser
Vorgabe möglich sein, einzelfallbezogen davon abzuweichen, sofern eine
Kompensation angeboten werden könne
-
Punkt
3 bildet die Identifizierung von Konsolidierungspotential in Höhe von mind.
500.000 Euro im Bereich der jährlichen Auszahlungen an städtische Beteiligungen
ab und wird von der Stadtkämmerin ausdrücklich begrüßt
-
die
vorgesehenen Sperrvermerke unter Punkt 4 zur Beschlussfassung, bezogen auf die
Projekte Wette Telder und Zweite Jugendeinrichtung, bewertet sie als nicht
problematisch, da die Maßnahmen an sich dadurch nicht verzögert werden.
Vielmehr werden Prüfaufträge abgearbeitet und Förderzusagen abgewartet
-
die
unter Punkt 5 formulierte Anregung, im Jahr 2022 alle unterjährigen
haushaltswirksamen Eingaben und Anträge automatisch in die Haushaltsberatung
für den Haushalt 2023 zu verweisen, wird durch die Stadtkämmerin befürwortet.
Sie begrüßt die Vorgehensweise des stringenten Sammelns und der Behandlung im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen.
Frau Lebbing,
Leiterin des Fachbereiches 1 - Zentrale Dienste -, verweist zu der unter Ziffer
2 formulierten Deckelung des Stellenplans auf den Bericht zur Personalsituation
in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.11.2021. Dort sei die
Notwendigkeit der Erweiterung des Stellenplanes um - kostenneutrale -
Fluktuations- oder Poolstellen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der
Verwaltung dargelegt worden. Sie regt an, diese Stellen von der Deckelung
auszunehmen.
Mitglied Dr.
Reintjes stellt dar, dass er mit einer solchen Ergänzung einverstanden sei; er
hänge nicht an der gewählten Formulierung. Es gehe vielmehr darum, die Kosten
nicht aus dem Ruder laufen zu lassen.
Die Stadtkämmerin
regt vor dem Hintergrund der Zielsetzung, ein paar Stellen schaffen zu müssen,
die aber nicht zusätzlich zu finanzieren seien, die Ergänzung “Ausnahme ist ein
Stellenpool, der keine finanziellen Auswirkungen hat“ an.
Mitglied Kukulies
regt an, dass die CDU ihren kurzfristig vorgelegten Antrag heute zurückziehe
und in einer der nächsten Sitzungen des Rates erneut vorbringen solle. Der Rat
habe jederzeit die Möglichkeit, Änderungen in den Haushalt einzubringen.
Mitglied Papendorf
regt die separate Abstimmung an, da die BGE-Fraktion bei den Punkten 1-4
Beratungsbedarf habe und allein den Punkt 5 heute mittragen könne.
Mitglied Dr.
Reintjes führt aus, dass heute über den Haushalt abgestimmt werde und der
Antrag der CDU einen Antrag zum Haushalt darstelle. Mithin plädiert er dafür,
heute Beides zu beschließen.
Der Vorsitzende
führt aus, dass der in der Vorlage abgebildete Beschlussvorschlag die Punkte 1
bis 4 umfasse und dieser Beschlussvorschlag zum einen aufgrund des diskutierten
kurzfristigen Antrages der CDU-Ratsfraktion zum Haushalt als auch aufgrund der
Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 19 (Neustrukturierung der Verwaltung) -
der Auswirkungen auf den Haushalt 2022 und den Stellenplan 2022 entfalte -
entsprechend zu ergänzen sei.
Mithin stellt der
Vorsitzende den modifizierten Beschluss zur Abstimmung.