Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein

 

1. nimmt die Beschlussempfehlungen der zuständigen Fachausschüsse zu den jeweiligen Budgets zur Kenntnis

 

 

2.   beschließt, dem Antrag der CDU-Fraktion vom 13.12.2021 „Konsolidierungsmaßnahmen zum Haushalt 2022“ zu folgen

 

      Stimmen dafür 13      Stimmen dagegen 6 Enthaltungen 0

 

 

3.   beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich des Ergebnis- und Finanzplans für das Jahr 2022 in der vorgelegten Entwurfsfassung zuzüglich den in der Veränderungsliste aufgeführten Positionen.

      Dazu gehören auch die Maßnahmen, die aus der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 19 Neustrukturierung der Verwaltung; hier: Antrag Nr. LVIII/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein; Vorlage 01-17 0513/2021 resultieren.

 

      Stimmen dafür 16 Stimmen dagegen 3 Enthaltungen 0

 

 

4.   beschließt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2023 bis 2025 in der vorgelegten Entwurfsfassung zuzüglich den in der Veränderungsliste aufgeführten Positionen

 

      Stimmen dafür 16 Stimmen dagegen 3 Enthaltungen 0

 

 

5.   beschließt den Stellenplan 2022 einschließlich der sich aus der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 19 Neustrukturierung der Verwaltung; hier: Antrag Nr. LVIII/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein; Vorlage 01-17 0513/2021 resultierenden Ergänzung.

 

      Stimme dafür 17 Stimmen dagegen 2 Enthaltungen 0

 


Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den seitens der CDU-Ratsfraktion kurzfristig an die Mitglieder des Rates verteilten ergänzenden Antrag zu diesem Tagesordnungspunkt und erteilt dem Vorsitzenden der CDU-Ratsfraktion, Mitglied Dr. Reintjes, das Wort.

 

Mitglied Dr. Reintjes entschuldigt zunächst die kurzfristige Zuleitung des Antrages. Er legt dar, dass die unter 1. bis 5. abgebildeten weiteren Maßnahmen zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes im Hinblick auf das Defizit i.H.v. 12,5 Mio Euro losgelöst von dem unter Tagesordnungspunkt 24 zu fassenden Haushaltsbegleitbeschlusses zur nachhaltigen Konsolidierung der Finanzen aus Sicht der CDU Ratsfraktion dringend zu beschließen seien.

 

Mitglied Papendorf stellt dar, dass die im CDU-Antrag verschriftlichen Maßnahmen allenfalls als Kosmetik zu qualifizieren seien; er habe die Einbringung konsolidierender Anträge in den vorlaufenden Budgetberatungen der Fachgremien vermisst. Daher bewerte er die Einbringung pauschalierter Vorgaben ohne vorherige qualifizierte Einzelbetrachtung als reaktive Kurzschlusshandlung; er könne sich allenfalls der unter Punkt 5 formulierten Anregung in leicht modifizierter Form anschließen und regt folgende neue Textfassung an:

„… im Jahr 2022 sollen alle unterjährigen Eingaben und Anträge, die haushaltswirksam sind und eine freiwillige Leistung darstellen, zunächst in die AG Haushalt verwiesen und dort auf Dringlichkeit geprüft werden. Nicht dringliche Eingaben und Anträge sind in die Haushaltsberatungen für den Haushalt 2023 zu verweisen.“

 

Auch Mitglied Siebers bringt ihre Verwunderung und ihren Unmut über die späte Ergänzung zum Ausdruck. Dies gelte insbesondere mit Bezug auf die Realisierung der Zweiten Jugendeinrichtung, die durch diesen Antrag aus ihrer Sicht beerdigt werden solle. Dem könne ihre Fraktion nicht zustimmen, da das Vorgehen unmöglich und blamabel sei.

 

Mitglied Kukulies regt eine Einzelabstimmung über die einzelnen Punkte des Ergänzungsantrages der CDU zum Haushalt an.

 

 

Mitglied Dr. Reintjes bittet die Stadtkämmerin Frau Büker um eine Einschätzung der im Antrag formulierten Punkte.

Frau Stadtkämmerin Büker bewertet den Antrag als flankierende Maßnahmen zum zu fassenden Haushaltsbegleitbeschluss und bewertet die einzelnen Punkte wie folgt:

 

-       die in Punkt 1. formulierte Beschlussfassung über die Einsparung eines globalen Minderaufwandes gem. § 75 Abs. 2 GO NRW in Höhe von 1% würde bezogen auf den städtischen Haushalt mit 893.000 Euro zu beziffern sein, die über alle Budgets hinweg einzusparen seien. Die Stadtkämmerin bewertet diese Vorgabe als nicht unmöglich

 

-       die in Punkt 2. abgebildete Deckelung der Stellenpläne 2023 und 2024 auf dem Niveau des Jahres 2022 bewertet sie als grundsätzlich auskömmlich; zu berücksichtigen seien allerdings die noch laufenden Prüfaufträge z.B. beim Thema Digitalisierung und Fördermittelmanagement. Mithin müsse es auch unter dieser Vorgabe möglich sein, einzelfallbezogen davon abzuweichen, sofern eine Kompensation angeboten werden könne

 

-       Punkt 3 bildet die Identifizierung von Konsolidierungspotential in Höhe von mind. 500.000 Euro im Bereich der jährlichen Auszahlungen an städtische Beteiligungen ab und wird von der Stadtkämmerin ausdrücklich begrüßt

 

-       die vorgesehenen Sperrvermerke unter Punkt 4 zur Beschlussfassung, bezogen auf die Projekte Wette Telder und Zweite Jugendeinrichtung, bewertet sie als nicht problematisch, da die Maßnahmen an sich dadurch nicht verzögert werden. Vielmehr werden Prüfaufträge abgearbeitet und Förderzusagen abgewartet

 

-       die unter Punkt 5 formulierte Anregung, im Jahr 2022 alle unterjährigen haushaltswirksamen Eingaben und Anträge automatisch in die Haushaltsberatung für den Haushalt 2023 zu verweisen, wird durch die Stadtkämmerin befürwortet. Sie begrüßt die Vorgehensweise des stringenten Sammelns und der Behandlung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen.

 

Frau Lebbing, Leiterin des Fachbereiches 1 - Zentrale Dienste -, verweist zu der unter Ziffer 2 formulierten Deckelung des Stellenplans auf den Bericht zur Personalsituation in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.11.2021. Dort sei die Notwendigkeit der Erweiterung des Stellenplanes um - kostenneutrale - Fluktuations- oder Poolstellen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung dargelegt worden. Sie regt an, diese Stellen von der Deckelung auszunehmen.

 

Mitglied Dr. Reintjes stellt dar, dass er mit einer solchen Ergänzung einverstanden sei; er hänge nicht an der gewählten Formulierung. Es gehe vielmehr darum, die Kosten nicht aus dem Ruder laufen zu lassen.

Die Stadtkämmerin regt vor dem Hintergrund der Zielsetzung, ein paar Stellen schaffen zu müssen, die aber nicht zusätzlich zu finanzieren seien, die Ergänzung “Ausnahme ist ein Stellenpool, der keine finanziellen Auswirkungen hat“ an.

 

Mitglied Kukulies regt an, dass die CDU ihren kurzfristig vorgelegten Antrag heute zurückziehe und in einer der nächsten Sitzungen des Rates erneut vorbringen solle. Der Rat habe jederzeit die Möglichkeit, Änderungen in den Haushalt einzubringen.

 

Mitglied Papendorf regt die separate Abstimmung an, da die BGE-Fraktion bei den Punkten 1-4 Beratungsbedarf habe und allein den Punkt 5 heute mittragen könne.

 

Mitglied Dr. Reintjes führt aus, dass heute über den Haushalt abgestimmt werde und der Antrag der CDU einen Antrag zum Haushalt darstelle. Mithin plädiert er dafür, heute Beides zu beschließen.

 

 

Der Vorsitzende führt aus, dass der in der Vorlage abgebildete Beschlussvorschlag die Punkte 1 bis 4 umfasse und dieser Beschlussvorschlag zum einen aufgrund des diskutierten kurzfristigen Antrages der CDU-Ratsfraktion zum Haushalt als auch aufgrund der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 19 (Neustrukturierung der Verwaltung) - der Auswirkungen auf den Haushalt 2022 und den Stellenplan 2022 entfalte - entsprechend zu ergänzen sei.

 

Mithin stellt der Vorsitzende den modifizierten Beschluss zur Abstimmung.