Auf Anfrage von Mitglied Gerritschen, ob die Tempo 30-Zone an der Goebelstraße aufgrund des Schülerverkehrs über die van-Gülpen-Straße, von der Merowin-gerstraße an bis zum Großen Wall, ausgeweitet werden könne, entgegnet Herr Bartel, jede Anordnung, die den fließenden Verkehr beeinträchtige, müsse begründet werden. Die 30er-Zone an der Goebelstraße sei mit der unmittelbaren Nähe zum Gymnasium begründet. Dies treffe für die van-Gülpen-Straße nicht zu.

 


Abstimmungsergebnis: