Stadtkämmerin Büker teilt den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses zwei Imformationen bezüglich der anstehenden Grundsteuerreform mit:

 

  1. Das Finanzministerium habe hierzu ein Merkblatt entwickelt, welches den Eigentümern mit den nächsten Grundbesitzabgaben übermittelt werde, um hier ein schnelles Handeln sicherstellen zu können.

 

  1. Das Land NRW beabsichtigt, die Einführung einer Grundsteuer C nicht weiter zu unterstützen. Die Kommunen müssen sich somit selbst um die Einführung kümmern und erfahren diesbezüglich keine weitere Hilfe von der Landesregierung.

Für die Stadt Emmerich am Rhein kümmere sich der Fachbereich 2 gemeinsam mit dem Fachbereich 5 darum, da bei der Einführung der Grundsteuer C bestimmt Kriterien erfüllt sein müssen.
Konkrete Angaben kann Stadtkämmerin Büker hierzu noch nicht tätigen, sie werde aber zum gegebenen Zeitpunkt eine Beschlussvorlage erstellen.