Sitzung: 14.12.2021 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 17 0351/2021/1
Beschlussvorschlag
1. Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr
2020 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW Entlastung zu erteilen.
2. Der Rat beschließt, den Jahresabschluss gemäß § 4 c EigVO NRW der
Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2020 festzustellen und
3. den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:
a) Abführung eines Betrages in Höhe von 779.775,00 € an die Stadt
Emmerich am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und
b) die Einstellung eines Betrages in Höhe von 494.960,15 € in die
allgemeine Rücklage (Gewinnrücklage) sowie
4. den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu
entlasten.
Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag laut Vorlage abstimmen.