Beschlussvorschlag

 

1. Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2020 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW Entlastung zu erteilen.

 

2. Der Rat beschließt, den Jahresabschluss gemäß § 4 c EigVO NRW der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2020 festzustellen und

 

3. den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:

 

a) Abführung eines Betrages in Höhe von 779.775,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und

 

b) die Einstellung eines Betrages in Höhe von 494.960,15 € in die allgemeine Rücklage (Gewinnrücklage) sowie

 

4. den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.

 


Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag laut Vorlage abstimmen.