Zu den vorgelegten Niederschriften werden seitens der anwesenden Ausschussmitglieder keine Einwände vorgebracht. Somit werden diese für den Rat und die Ausschüsse vorgelegten Niederschriften gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung vom Vorsitzenden und der stellv. Schriftführerin unterzeichnet.

 


Abstimmungsergebnis: