Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, gemäß dem Einzelhandelskonzept 2017 der Stadt Emmerich am Rhein den perspektiven Nahversorgungsstandort „Ehemalige Kaserne“ mit herausgehobener Bedeutung zu entwickeln.

 

 


Herr Bartel erläutert die Vorlage.

Im Jahr 2008 wurde vom Rat der Rahmenplan für die Kaserne verabschiedet. Im Jahr 2016 wurde der Bebauungsplan beschlossen. Gegenstand des Bebauungsplans ist auch die Fläche nördlich gelegen von Aldi. Für Aldi ist eine Sondergebietsausweisung für Nahversorgungsbetrieb erfolgt und die umliegenden Gebiete haben einen Einzelhandelsausschluss erfahren. Gleichzeitig zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes Kaserne wurde auch das Einzelhandelskonzept aufgestellt. Da es sich um eine parallele Entwicklung handelte hat die Verwaltung bei der Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes vorgeschlagen, den Kasernenstandort als sogenannten perspektivischen Nahversorgungsstandort aufzunehmen. Vor dem Hintergrund, dass sich Aldi ansiedelt und die Diskussion Neumarkt/Edeka im Raum stand und man festgestellt hat, dass im Bereich qualitative Nahversorgung für das Stadtgebiet ein Defizit vorhanden ist. Der Stadt fehlt ein Vollsortimenter wie Rewe, Edeka usw.. Im Einzelhandelskonzept wurde untersucht, welche Flächen dafür in Frage kommen würden. Als Ergebnis ist das Gelände der Kaserne herausgekommen. Dem Gelände haben allerdings die typischen Nahversorgungsstrukturen gefehlt (einkaufende Bevölkerung). Im Einzelhandelskonzept wurde es dementsprechend so aufgenommen, dass es eine langfristige Perspektive sein kann, den Bereich für einen Nahversorgungsstandort zu entwickeln. Auf dem Gelände läuft die Bebauung gut voran, es ist ein dichtes Wohngebiet entstanden, im Bereich des Kindergartens sind Mehrfamilienhäuser bezogen und weitere Mehrfamilienhäuser werden bezugsfertig. Die ursprüngliche Planung „Wohnen mit Pferd“ ist einem klassischen Wohngebiet gewichen. Gegenüber der ursprünglichen Planung von 40 Wohneinheiten stehen jetzt 120 Wohneinheiten.

Diese städtebauliche Randbedingung versetzt die Planung in die Lage, u. a. gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf zu argumentieren, dass die Kaserne ein Nahversorgungsstandort wird. Damit wird nicht nur das Gelände der Kaserne sondern auch der Ortsteil Borghees und Hüthum versorgt.

Um diese Planung voranzutreiben muss vom Rat beschlossen werden, den Passus „perspektivischer Nahversorgungsstandort“ im Einzelhandelskonzept voranzutreiben. Das Ganze würde mit dem entsprechenden Beschluss in ein Bebauungsplanverfahren übergehen. Das Gewerbegebiet würde mit einem Sondergebiet „großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ überplant werden, um die Ansiedlung von Edeka zu forcieren.

 

Mitglied Dr. Reintjes stellt den Antrag, den Beschluss nach Vorlage zu fassen. Die Erfordernisse sind jetzt geschaffen, um den perspektivischen Nahversorgungsstandort zu entwickeln.

 

Mitglied Jörn Bartels teilt für die BGE-Fraktion mit, dass man 2 wesentliche Aspekte bei der Betrachtung vermisst. Zum einen vermisst er die Stellungnahme der Bezirksregierung und zum anderen die Stellungnahme der IHK. Grundsätzlich will die BGE-Fraktion die Entwicklung nicht aufhalten, allerdings sieht man das Ausbluten der Innenstadt als sehr kritisch an. Wesentliche Kaufkraft außerhalb der Innenstadt wird abgezogen und die Innenstadt wird nach und nach veröden. Die große Bauaktivität auf dem Gelände rechtfertigt in seinen Augen diese Maßnahme nicht. Die BGE-Fraktion wird daher an der Abstimmung nicht teilnehmen.

Herr Bartel erwidert, dass wohl die Bezirksregierung als auch die IHK bei der Erstellung des Einzelhandelskonzeptes beteiligt wurden und die Stellungnahmen dementsprechend vorliegen. In den jeweiligen Beschlussvorlagen aus dem Jahr 2016 und 2017 sind diese abgebildet. Von beiden Beteiligten ist eine Zustimmung zu dem Konzept einschl. perspektivischer Nahversorgungsstandort  gegeben worden. Sollte der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen wird das Verfahren zum Bebauungsplanverfahren gestartet (frühzeitige Beteiligung und Offenlage) in der die Bezirksregierung und die IHK nochmals beteiligt werden. In der darauffolgenden Beschlussfassung werden den Ausschussmitgliedern die jeweiligen Stellungnahmen vorgelegt werden. Auch der Regionalplan muss entsprechend abgestimmt werden; auch hier wird die Bezirksregierung beteiligt.. Ferner führt er aus, dass er die Gefahr nicht sieht, dass die Innenstadt ausblutet. Auf dem Kasernengelände erfolgt die klassische Nahversorgung, die ausschließlich außerhalb der Innenstadt stattfinden soll, damit die fußläufige Nahversorgung für die Bewohner dieser Quartiere funktioniert. Es handelt sich um ein nicht innenstadtrelevantes Sortiment. Zudem weist er darauf hin, dass auch im Neubau „Neumarkt“ ein Edeka angesiedelt wird. D. h. es gibt keine Überschneidungen, die solche Befürchtungen rechtfertigen.

 

Mitglied Jörn Bartels weiß aus damaligen Gesprächen zwischen Investor und Verwaltung, dass Edeka primär auf die Fläche der Kaserne und nur sekundär im Neumarkt was anbieten möchte. Er befürchtet, dass der Edeka an der Kaserne nur eine gewisse Zeit betrieben wird und dann nur noch der Edeka an der Kaserne.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht deutlich, dass ganz entschieden zwischen der konzeptionellen Ebene und der Bebauungsplanebene unterschieden werden muss. Im Verfahren des Bebauungsplanes werden all die Dinge betrachtet, welche von Mitglied Bartels angesprochen wurden. Auch die Frage des Verhältnisses zur Innenstadt wird einer Untersuchung unterzogen. Der Bezirksregierung Düsseldorf wird eine plausible Erklärung vorgelegt werden.

 

Auf Nachfrage von Mitglied ten Brink antwortet Herr Bartel, dass das Parkhaus im Gewerbegebiet angesiedelt werden soll und planungsrechtlich sichergestellt ist und im Bebauungsplanverfahren nichts geändert werden muss.

 

Herr Bartel teilt auf Anfrage von Mitglied Straver mit, dass LEH in der Innenstadt den zentralen Versorgungsbereich umfasst. Oberstes Ziel im Einzelhandelskonzept ist, es den ZUB zu schützen und zu entwickeln. Das bedeutet, dass im Innenstadtbereich auf keinen Fall eine Schädigung durch einen Außenstandort passieren darf. Das Steintorgelände liegt außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches, wo möglicherweise durch die Entwicklung auf dem Kasernengelände dessen Entwicklung geschädigt wird. Rechtlich ist dies aber völlig in Ordnung.

 

Mitglied Kaiser fragt nach, ob im Nahversorgungskonzept die Fläche von 800 qm aufgehoben ist.

Dies wird von Herrn Bartel bestätigt. Für den perspektivischen Nahversorgungsstandort wurde gesagt, dass aufgrund der Bedienbarkeit des qualitativ hochwertigen Marktes, eine Großflächigkeit gegeben werden muss und mehr als 800 qm möglich sein müssen.

Eine Aussage zu einer möglichen Vergrößerung des Aldi kann derzeit nicht getätigt werden, da im Bebauungsplan die Festsetzung von max. 800 qm Verkaufsfläche erfolgt ist. Es ist noch nicht entschieden, ob die Fläche von Aldi im Bebauungsplanverfahren mit einbezogen wird.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.