Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Gegen die gem. § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden, sowie der Schriftführerin unterzeichnet.