Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

 


Frau Lebbing erläutert, dass das von der SPD-Ratsfraktion im Antrag formulierte Begehren (den Schulausschuss um Mitglieder aus der Schülerschaft zu erweitern) aktuell nicht möglich sei. Grund hierfür sei i.d.R. das fehlende Kriterium der Volljährigkeit bei den Mitgliedern der Schulpflegschaft.

Das Begehren der Fraktion sei jedoch Gegenstand des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen, dem sogenannten 16. Schulrechtsänderungsgesetz, welches sich aktuell in der Bearbeitung befände. Demnach könnten dann von der Schulpflegschaft bzw. von den Schulvertretern benannte Personen mit beratender Stimme als Mitglieder in den Schulausschuss berufen werden.

 

Mitglied Gerritschen äußert, dass der Antrag der SPD-Fraktion als Vorwegnahme der Änderung des Schulgesetzes zu interpretieren sei.

Er ergänzt, dass die Partizipation der Schülersprecher nicht für jede Sitzung des Schulausschusses erfolgen solle, sondern nur sofern ein Tagesordnungspunkt die eigene Schule betreffe. In diesem Fall solle man dann auch die Elternvertreter und die Schulpflegschaftsvorsitzenden zur Sitzung einladen.

Mitglied Gerritschen führt weiterhin aus, dass er keine Bedenken habe, dem verwaltungsseitigen Vorschlag zu folgen, bis das Gesetz entsprechend geändert sei.

 

Mitglied Straver teilt im Namen der BGE-Fraktion mit, dass diese den Antrag der SPD-Fraktion sehr begrüße; schließlich sei der Schulausschuss gerade für die Schülervertreter ein wichtiges Gremium.

Zudem stellt er einen Antrag zur Sache: man solle bereits jetzt die Elternpflegschaft als sachkundige Bürger zu den Sitzungen des Schulausschusses einladen; sachbezogen zum entsprechenden Tagesordnungspunkt.

 

Frau Lebbing zitiert hierauf den § 58 Abs. 3 S. 6 GO NRW:

”Die Ausschüsse können Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden und Sachverständige zu den Beratungen zuziehen.”

Demnach läge die Kompetenz hinsichtlich der Entscheidung der Hinzuziehung weiterer Mitglieder allein beim Schulausschuss und bedürfe keiner Beschlussfassung durch den Rat.

 

Weiterhin informiert Herr Bürgermeister Hinze die Mitglieder des Ausschusses auf entsprechende Nachfrage darüber, dass bereits jetzt Mitglieder aus den Schulpflegschaften und der Elternvertreter beratend an den Sitzungen des Schulausschusses teilnehmen können, diese dann jedoch kein Stimmrecht hätten.

Des Weiteren führt er aus, dass der Schulausschuss in der vorherigen Ausschusssitzung darüber abstimmen müsse, ob bei der nächsten Sitzung weitere Mitglieder zur Beratung hinzugezogen werden sollen. Diese Abstimmung könne nicht erst vor Einstieg in die Tagesordnung erfolgen.

 

 

Da keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vorgetragen werden, lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag gemäß Vorlage abstimmen.