Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Herr Dahms erklärt, dass es hierbei nicht um konkrete Zahlen gehe, sondern er vielmehr die Entwicklungen aufzeigen möchte insbesondere im Hinblick auf den Finanzbericht des ersten Quartales 2022.

Er erläutert, dass der Haushalt 2022 mit einem Zuschussbedarf von rund 2,8 Mio geplant worden sei. Hierbei handele es sich um eine Verschlechterung von rund 900.000 €. Dies resultiere hauptsächlich aus zwei Produkten, zum einen das Produkt Jobcenter und das Produkt der Asylbewerberleistungen. Insgesamt läge die Veränderung an vier Positionen, das seien zum einen die Personalkostenerstattungen im Jobcenter, die mit der personellen Ausstattung einhergehe. Bei vakanten Stellen seien auch keine Erstattungen zu erwarten. Zum anderen seien das die Kosten der Unterkunft. Hier habe der Kreis Kleve die Angemessenheitsgrenzen prüfen lassen und habe erst jetzt konkrete Zahlen nennen können, die rückwirkend zum 01.01.2022 wirken. Hierbei handele es sich um eine Anhebung der An-gemessenheitsgrenzen. Die Kostensteigerung für einen 1-Personen-Haushalt läge bei 11,1 % und bei einem größeren Haushalt zwischen 9,4 % und 9,5 %. Aufgrund der Änderung der Angemessenheitsgrenzen aber auch der steigenden Energie-kosten sei mindestens mit einer Kostensteigerung von 15 % im Jahr 2022 zu rechnen. Das setze allerdings voraus, dass die Fallzahlen nicht stiegen. Im Weiteren führt er aus, wie alle Ausgaben der Kosten der Unterkunft anteilig von Bund und Land getragen werden.

Ein weiterer Punkt seien die Kostenerstattungen nach dem Flüchtlingsaufnahme-gesetz gewesen. Er führt aus, dass eine Rückforderung bzw. Erstattung an das Land von 450.000 € im Raum stand und zudem eine Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes anstand. Die Rückforderung konnte aufgrund von Prüfungen des geforderten Betrages auf 305.000 € reduziert werden. Hierbei handele es sich um nachträgliche Datenpflege im Ausländerzentralregister durch das BAMF, da dort keine zeitnahe Pflege der Daten erfolge und somit bei den Kommunen bei den Abrechnungen nicht die aktuellen Daten zur Verfügung stünden.

Im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes gäbe es drei wesentliche Änderungen. Als erste Änderung sei die Erhöhung der monatlichen Kostenerstattungspauschale von 866 € auf 875 € zu nennen. Bei den neu Geduldeten gäbe es nun eine pauschale Kostenerstattung an die Kommunen von 12.000 €, die einer 14montigen Kostenerstattung im Gegensatz zu einer vorherigen drei monatigen Erstattung entgegenstünde. Bei den Geduldeten vor 2020/21 gäbe es nun eine Ausgleichszahlung. In den Jahren 2021 und 2022 sollten jeweils 175 Mio an die Kommunen gezahlt werden, wie die Zahlung sich verteile sei nun bekannt. Danach bekäme die Stadt Emmerich am Rhein in 2021 und 2022 jeweils 325.000 € als Ausgleichzahlungen für die Geflüchteten.

In diesem Zusammenhang wies er jedoch darauf hin, dass für diese Beträge ein Verwendungsnachweis vorzulegen sei aus dem hervorgehe, dass auch tatsächlich Kosten entstanden seien. Ansonsten sei mit einer ggfs. auch teilweisen Rückzahlung zu rechnen.

Da einige Sachverhalte nun konkretisiert seien, könnten diese im Finanzbericht für das erste Quartal auch zahlenmäßig benannt werden.

 

 

Mitglied Brockmann fragt, wann die in der Presse erwähnte Energieumlage im Wohngeldbereich umgesetzt werden kann und ob einen ähnliche Zulage für die Bezieher von SGB II und SGB XII Leistungen vorgesehen sei.

Herr Dahms erklärt, dass es für alle drei Bereiche bisher noch keine gesetzliche Grundlage vorhanden wären, bisher handele es sich um Absichtserklärungen, sodass er dazu derzeit noch nichts sagen könne. Er gehe davon aus, dass auch im SGB II und SGB XII diesbezüglich eine Regelung erfolgen werde.