Die Einwohnerin wirft ein, dass sie erfahren habe, dass die aufgestellten Luftfilter der Marke Miele nicht der Ausschreibungskriterien entsprechen. Sie fragt an, ob die Geräte den Lautstärkebestimmungen entsprechen.

 

Frau Bremer teilt mit, dass der Zuschlag an bestimmte Vergabevorschriften ge-knüpft ist und gibt das Wort an Frau Scherer.

 

Mitglied Scherer äußert sich, dass die Luftfilter dann sehr laut sind, wenn man nicht lüftet. Sie hat den Eindruck, dass die Kollegen kein Problem mit den Geräten haben.

 

Beratendes Mitglied Flegel hinterfragt woher die Verwaltung weiß, wie laut die Geräte sind, da bisher nicht nachgefragt wurde. In den kleineren Klassenräumen sei es nur möglich zu unterrichten, wenn Tür und Fenster geöffnet sind, da ansonsten die Lautstärke zu hoch sei.

 

Vorsitzende Braun wirft ein, dass man hierhingehend dann nochmal mehr miteinander kommunizieren müsse.

 

[Mitteilung der Verwaltung:

Das Angebot zur Beschaffung der mobilen Luftreiniger wurde hinreichend geprüft.

 

Durch den Mitbewerber ist im Anschluss an die Vergabe eine Beschwerde eingegangen. Aufgrund der Beschwerde wurde der Vorgang erneut geprüft.

 

Im Ausschreibungstext wurde keine konkrete Höhe der Geräte angegeben. Es hieß u.a.: “es sollte eine Höhe…“

Das ausgewählte Gerät erfüllt daher trotz einer geringeren Bauhöhe die Anforderungen der Ausschreibung.

 

Die Lautstärke der Geräte, die beschafft wurden ist angemessen und entspricht den Anforderungen. Die Daten der Hersteller wurden bei der Vergabe in einer Vergabematrix (u.a. Lieferfähigkeit, Preis, Wartungskosten, Lautstärke…) aufgeführt und mit einem Punktesystem bewertet.

Die daraus resultierende Bewertung der Anbieter wurde bei der Vergabe des Auftrages berücksichtigt.

 

Die Auswertung der Daten ergab, dass der Zuschlag für die Anschaffung der mobilen Luftreiniger aufgrund der besseren Bewertung an Fa. Miele zu erteilen ist.]