Die Vorsitzende begrüßt Frau Cleven-Pawletko, die Leiterin des Kommunalen Integrationszentrums Kreis Kleve und bedankt sich für Ihre Bereitschaft, dem Integrationsrat der Stadt Emmerich am Rhein Ihre Organisation näher zu bringen.

 

Frau Cleven-Pawletko begrüßt die Anwesenden und teilt mit, dass ihre Aufgabe heute darin bestünde, allen Anwesenden die Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums Kreis Kleve (KI) kurz zu skizzieren und näher zu bringen. Das KI habe seinen Sitz, seit der Gründung im September 2018, im Kreishaus Kleve. Kreisweit gäbe es rund 55.000 Menschen, die nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen. Diese Menschen seien die Zielgruppe des KI. Das Tätigkeitsfeld seien Belange von Menschen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des täglichen Lebens. Die Arbeitsschwerpunkte des KI können ein stückweit eigenständig gesetzt werden. Hierbei werde versucht, die gesamte Integrationslandschaft des Kreises Kleve miteinzubeziehen, um nicht in der Praxis an den tatsächlichen Bedarfen vor Ort vorbeizuarbeiten.

 

Der erste große Bereich des KI sei die Integration durch Bildung. In diesem Bereich seien drei Pädagogen als Lehrkräfte tätig, welche sich um alle Angelegenheiten im Bereich der Bildung kümmern. Dazu zähle unter anderem Bildung in der Kita, Bildung in der Vorschule, durchgängige Sprachbildung bis hin zur Erwachsenenbildung. Die Schwerpunkte seien dabei jedoch nicht endgültig, sondern würden in regelmäßigen Abständen unter Zusammenarbeit mit anderen Organisationen wie der unteren Schulaufsicht, dem Bildungsbüro und verschiedenen Volkshochschulen aktualisiert und angepasst um eine zeitgemäße Hilfestellung anbieten zu können.

 

Der Zweite Bereich des KI sei die Integration als Querschnitt in welchem drei Sozialwissenschaftler und Kulturanthropologen beschäftigt seien. Hier könne im Grunde alles drunter gefasst werden. Besonders bekannt sei hierbei der Sprach- und Kulturmittlerpool. In diesem Pool finde man ehrenamtliche Personen, die als Kultur- und Sprachmittler fungieren. Diese Kultur- und Sprachmittler können dann in unterschiedlichsten Bereichen helfen. So beispielsweise bei Informationsgesprächen in der Kita, bei Elternabenden, bei Arztbesuchen oder zur Übersetzung bei Behördengängen ohne erhebliche Rechtsfolgen. Mit Ihren rund 100 Sprachmittlern könne das Kreisgebiet recht gut abgedeckt werden und auch viele verschiedene Fremdsprachen angeboten werden. Jedoch seien sie immer auf der Suche nach neuen Kultur- und Sprachmittlern. Die Sprachmittlung diene hierbei lediglich als Starthilfe und soll keine dauerhafte Hilfe für die einzelnen Personen darstellen, sodass nicht das Interesse zum Lernen der deutschen Sprache behindert werde.

 

Zukünftig werde es eine Umstrukturierung des KI geben. Bisher zählte das KI und das KIM zum Bereich zentrale Dienste. Ab dem 01.04.2022 werde das Jobcenter des Kreises umstrukturiert unter dem Namen Jobcenter und Migration. Hier werde das KI und das KIM dann integriert. Davon erhoffe man sich viele Schnittstellen da bisher bereits eine enge Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und dem Jugendamt bestünde.

 

Die dritte Große Säule des Integrationszentrums stelle das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) dar. Im Bereich Kommunales Integrationsmanagement (KIM) habe es seit dem 01.08.2021 einen intensiven Aufbau gegeben. So habe man seitdem die Mitarbeiterzahl von ursprünglich sechs auf nun 18 aufstocken können. Diese Mitarbeiter bezeichne man als Case-Manager. Die Case-Manager arbeiten eng mit dem Hilfesuchenden zusammen, um sich seinen Wünschen anzunehmen und zur Selbsthilfe anzuleiten. Grundvoraussetzungen um das Case-Management in Anspruch nehmen zu können sei einmal ein Migrationshintergrund und zum anderen eine multiple Problemlage.

 

Zu guter Letzt gäbe es noch vier Koordinatoren. Die Aufgabe der Koordinatoren sei es, die bestehenden Angebote in der Integrationslandschaft, enger miteinander zu verzahnen und so eine übergreifende Hilfe auszubauen statt doppelte Angebote anzubieten. Des Weiteren soll langfristig die Integrationslandschaft weiter ausgebaut werden.

 

Herr Bartels fragt, welcher Träger hinter dem Kommunalen Integrationszentrum stecke.

 

Frau Clewen-Pawletko teilt mit, dass der Kreis Kleve der Träger des KI sei. Darüber hinaus werde jede Stelle seitens des Landes mit einem Zuschuss von 55.000 € pro Jahr gefördert. Die Grundlage hierfür sei § 8 im Teilhabe- und Integrationsgesetzes. Die Grundlage für das Integrationsmanagement finde sich in § 9 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes. Dieses Gesetz zur Förderung der Integration sei deutschlandweit einzigartig und in dieser Form bisher nur in NRW zu finden.

 

Frau Seyrek stellt die Frage, ob sie abschätzen könne, wie sich die Zahl der ukrainischen Flüchtlinge im Kreisgebiet entwickeln werde.

 

Frau Cleven-Pawletko antwortet, dass sie zum aktuellen Zeitpunkt keine Prognose abgeben könne, da viele Familien, Freunde, Bekannte direkt an der Grenze abgeholt würden und somit zunächst privat untergebracht würden. Zu diesem Thema werde in den kommenden Tagen eine außerplanmäßige Sitzung mit den Bürgermeistern der Kreisangehörigen Kommunen, der Landrätin und des KI stattfinden. Darüber hinaus werde es eine Homepage geben, damit die Menschen sich melden können und so auch die Zahlen erfasst werden können.

 

Herr Kaiser fragt, ob das KI in Bezug auf die unwürdige Unterbringung der Leiharbeitskräfte nicht präventiv im Vorfeld hätte tätig werden können.

 

Frau Cleven-Pawletko teilt mit, dass man hier differenzieren müsse. Auf der einen Seite sei das ordnungsbehördliche Instrument in Form des Wohnraumstärkungsgesetzes welches nun eingeführt wurde. Eins der Probleme sei jedoch, dass viele der Leiharbeiter überhaupt nicht gemeldet werden. Viele wohnen lediglich für kurze Zeit in diesen Häusern. Das KI habe ein Team welches sich ausschließlich mit EU-Migranten beschäftige. Denn gerade in Emmerich am Rhein sei ein großes Problem, dass viele Menschen hier an der Grenze unter menschenunwürdigen Bedingungen wohnen, um dann zum Arbeiten in die Niederlande gefahren würden. Man versuche Kontakt mit den betroffenen Menschen aufzubauen um hinter die Fassade dieser dubiosen Organisationen zu schauen. Hier gäbe es viele Herausforderungen und viele Aufgaben, jedoch sei das KI nahezu machtlos diese Strukturen auszuhebeln.

 

Herr Brouwer fragt, welchen Status ukrainische Flüchtlinge bekämen, welche in Deutschland bei Freunden und Verwandten unterkommen.

 

Frau Cleven-Pawletko teilt mit, dass es hier mehrere Möglichkeiten gäbe. Wahrscheinlich werde der Bund dahingehend entscheiden, dass der § 24 Aufenthaltsgesetz greifen werde. Dadurch würden Flüchtlinge ohne ein Asylverfahren einen Schutzstatus erhalten. Mit diesem Schutzstatus hätten die ukrainischen Flüchtlinge dann Anspruch auf Leistungen analog dem Asylbewerberleistungsgesetz. Damit haben sie die Möglichkeit auf Unterbringung in der Kommune sowie Leistungen zum Lebensunterhalt und medizinische Versorgung. Dieser Beschluss sei bisher jedoch noch nicht offiziell gefasst.

 

Herr Dahms teilt mit, dass er ebenfalls den Kenntnisstand habe, dass eine endgültige Entscheidung noch getroffen werden müsse. Er ergänzt, dass eine vorrübergehende Hilfe von bis zu 4 Wochen über das 3. Kapitel des SGB XII möglich sei, um akuten Hilfebedarf erfüllen zu können. Er hoffe, dass ebenfalls die Anrechnung der FlüAG-Pauschale angepasst werde, wenn die Entscheidung getroffen wurde, die Hilfe analog dem Asylbewerberleistungsgesetz anzusiedeln.