Gegen die gem. § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegten Niederschriften werden keine Einwände erhoben. Sie werden vom Vorsitzenden, sowie der Schriftführerin unterzeichnet.

 

Nach Festellung der Sitzungsniederschriften vom 14.12.2021 und 12.01.2022 unterrichtet der Vorsitzende die Mitglieder des Rates über die Korrektur einer bereits festgestellten Niederschrift.

Im Nachgang der erfolgten Festellung der Sitzungsniederschrift des Rates vom 11.05.2021 (festgestellt in der Sitzung des Rates am 29.06.2021) wurde ersichtlich, dass die Niederschrift die Beschlussfassung zum

 

TOP 11                  Verzicht der Elternbeiträge Schulbetreuung (OGS und Schule Plus inkl. Mittagessen) für die Monate Mai und Juni unter Anrechnung des Landesanteils NRW

 

nicht korrekt abgebildet wurde.

In der Sitzung am 11.05.2021 wurde eine Änderung des Beschlussvorschlages vorgetragen. Der Zeitpunkt des Verzichtes der Erhebung der Elternbeiträge solle auch den Monat Juli 2021 umfassen. Dementsprechend wurde auch abgestimmt und es wurde einstimmig wie folgt beschlossen:

 

”Aufgrund des pandemiebedingten Aussetzens des Präsenzunterrichtes und der regulären Schulbetreuung verzichtet die Stadt Emmerich am Rhein auf den Einzug der Elternbeiträge für die Schulbetreuung in den Monaten Mai bis Juli 2021.”

 

Stimmen dafür     21       Stimmen dagegen     0   Enthaltungen     0

 

 

Die Niederschrift wurde entsprechend korrigiert; hinsichtlich des Verzichtes auf den Einzug der Elternbeiträge wird so verfahren, wie es vom Rat beschlossen wurde.