Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

I.            Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

 

1.1

1.1.1         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung, die Planung sei aus den Unterlagen nicht ersichtlich, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.1.2         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zu den Altlasten mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

1.1.3         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen, das Vorhaben füge sich nicht in die Umgebung ein, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

 

1.2         

1.2.1      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zu den Altlasten mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

1.2.2      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum Verlust des Baumbestandes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

1.2.3      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Absacken der umliegenden Grundstücke und zur Lärmbelästigung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2.4      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Umgang mit der Baumschutzsatzung mit den Ausführungen der Verwaltung abwogen ist.

 

1.2.5      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur temporären Lärmbelästigung während der der Bauphase mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2.6      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen im Hinblick auf die Schadstoffbelastungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

1.2.7      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum potenziellen Wertverlust der Grundstücke durch das Vorhaben abgewogen ist.

 

1.3

1.3.1      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Pflege des Grundstückes abgewogen ist.

 

1.3.2      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu dem Schallgutachten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3.3      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu den Kompensationsmaßnahmen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3.4      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zur Altlastenthematik mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

1.4          Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zur Altlastenthematik mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

1.5

1.5.1      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Beeinträchtigung nachbarlicher Belange mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.5.2      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zur Bestandsbeschreibung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

1.5.3      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Änderung des Flächennutzungsplans mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.5.4      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Einfügen des Vorhabens mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.5.5      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu den zulässigen Nutzungen innerhalb des ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiets mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.5.6      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Absinken umliegender Grundstücke mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.5.7      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zu den Belangen von Natur und Landschaft mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

1.5.8      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.5.9      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Geruchs- und Lärmbelastung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.5.10    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Art und Maß der baulichen Nutzung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.5.11    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zu Altlasten mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

1.5.12      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur potenziellen Wertminderung der umliegenden Grundstücke mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

II.            Ergebnisse der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

 

2.1         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Ausführung der Tiefgaragenausfahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.2         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

2.3          Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Umgang mit dem Boden mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.4         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.5          Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zu den Gesundheitsangelegenheiten mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

2.6          Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu dem Kanalanschluss mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

III.            Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

3.1         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Inhalten abgegeben wurden.

 

IV.            Ergebnisse der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

 

4.1         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

4.2              Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

4.3              Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

4.4              Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung der Unteren Bodenschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

4.5              Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

4.6              Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zu den Gesundheitsangelegenheiten mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

 

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. E 10/6 - Nierenberger Straße / Ost - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt werden keine Wortmeldungen vorgetragen.

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag gemäß Vorlage abstimmen.