Sitzung: 22.02.2022 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 17 0523/2021
Beschlussvorschlag
Zu
1)
I.
Ergebnisse der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
1.1
1.1.1
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass
die Anregung, die Planung sei aus den Unterlagen nicht ersichtlich, mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.1.2
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass
den Anregungen zu den Altlasten mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
1.1.3
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass
die Anregungen, das Vorhaben füge sich nicht in die Umgebung ein, mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.2
1.2.1 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass den Anregungen zu den Altlasten mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
1.2.2 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass den Anregungen zum Verlust des Baumbestandes mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
1.2.3 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zum Absacken der umliegenden Grundstücke und zur
Lärmbelästigung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.2.4 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zum Umgang mit der Baumschutzsatzung mit den
Ausführungen der Verwaltung abwogen ist.
1.2.5 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zur temporären Lärmbelästigung während der der
Bauphase mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.2.6 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass den Anregungen im Hinblick auf die Schadstoffbelastungen mit
den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
1.2.7 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zum potenziellen Wertverlust der Grundstücke
durch das Vorhaben abgewogen ist.
1.3
1.3.1 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zur Pflege des Grundstückes abgewogen ist.
1.3.2 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zu dem Schallgutachten mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.3.3 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zu den Kompensationsmaßnahmen mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.3.4 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass den Anregungen zur Altlastenthematik mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
1.4 Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zur Altlastenthematik
mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
1.5
1.5.1 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zur Beeinträchtigung nachbarlicher Belange mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.5.2 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass den Anregungen zur Bestandsbeschreibung mit den Ausführungen
der Verwaltung entsprochen wurde.
1.5.3 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zur Änderung des Flächennutzungsplans mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.5.4 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zum Einfügen des Vorhabens mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen ist.
1.5.5 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zu den zulässigen Nutzungen innerhalb des
ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiets mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
1.5.6 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zum Absinken umliegender Grundstücke mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.5.7 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass den Anregungen zu den Belangen von Natur und Landschaft mit
den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
1.5.8 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zum Artenschutz mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.5.9 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zu Geruchs- und Lärmbelastung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.5.10 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zu Art und Maß der baulichen Nutzung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.5.11 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass den Anregungen zu Altlasten mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
1.5.12
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass
die Anregung zur potenziellen Wertminderung der umliegenden Grundstücke mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
II.
Ergebnisse der Behördenbeteiligung nach § 4
Abs. 1 BauGB
2.1 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zur Ausführung der Tiefgaragenausfahrt mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
2.2 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den
Anregungen zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
2.3 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zum Umgang mit dem Boden mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
ist.
2.4 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
ist.
2.5 Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zu den
Gesundheitsangelegenheiten mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
2.6 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zu dem Kanalanschluss mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
ist.
III.
Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§ 3 Abs. 2 BauGB
3.1 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest, dass im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen mit
abwägungsrelevanten Inhalten abgegeben wurden.
IV.
Ergebnisse der Behördenbeteiligung nach § 4
Abs. 2 BauGB
4.1 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum
Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
4.2
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum Artenschutz
mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
4.3
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum
wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
4.4
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung der Unteren Bodenschutzbehörde
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
4.5
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum
Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
4.6
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zu den
Gesundheitsangelegenheiten mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
Zu
2)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den
Entwurf des Bebauungsplans Nr. E 10/6 - Nierenberger Straße / Ost - gemäß § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung.
Zu diesem Tagesordnungspunkt werden keine Wortmeldungen vorgetragen.
Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag gemäß Vorlage abstimmen.