Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die der Anlage zu entnehmende Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein im Planfeststellungsverfahren abzugeben.

 


Herr Bartel erläutert die Vorlage. Die marginalen Änderungen in der Planung betreffen in erster Linie die Wasserrahmenrichtlinie. Die DB AG hat die Planung dahingehend überprüft und im Ergebnis ist festgestellt, dass die Planung keine negativen Auswirkungen auf das Grundwasser hat. Weiter wurde in der Planung die Längsneigung der Unterführung Praestsches Feld und Broichstraße verändert. Diese beiden Unterführungen werden künftig unter der Bahnstrecke herführen. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf und der Stadt Emmerich am Rhein wurde festgestellt, dass der damalige Rad- und Fußweg zu steil war. Die Anpassung sieht nunmehr so aus, dass der künftige Nebenweg zur Straße maximal 6 % Neigung hat, damit er als barrierefrei gilt. In dem Zusammenhang wurde die Planung ferner dahingehend aktualisiert, dass nur noch ein reiner Gehweg geplant ist. Nach Straßenverkehrsordnung darf man keinen gemeinsamen Rad- und Fußweg mehr beschildern. Es fehlt somit der wichtige Radweg. Aus Sicht der Stadt Emmerich am Rhein ist dies natürlich nicht gut. Die Kommune ist gerade dabei, den Radverkehr zu stärken und die Nutzung dieser Unterführung nur als Gehweg ist kontraproduktiv. Die Stadt Emmerich am Rhein wird dies in ihrer Stellungnahme bemängeln und fordern den Geh- und Radweg.

 

Mitglied Bartels teilt für seine Fraktion mit, dass man der Stellungnahme zustimmt. Jedoch weist er darauf hin, dass in der Stellungnahme auf der Seite 2, Absatz 2, ein getrennter Geh- und Radweg gefordert und nicht gewünscht wird.

 

Auch Mitglied Dr. Reintjes teilt für seine Fraktion mit, dass man der Stellungnahme zustimmt. Die Streichung des Radweges allerdings findet keine Zustimmung und geht an einer modernen Planung vorbei. Im Planfeststellungsverfahren sollte darauf gedrängt werden, dass die Planung mit Radverkehr geplant werden sollte.

 

Nunmehr meldet sich Mitglied ten Brink zu Wort.

Die Stadt Emmerich am Rhein hatte im 2. Deckblattverfahren gefordert, dass der Radweg in den Eisenbahnüberfühungsbauwerken mind. 4,50 m breit wird, da dort ein 2-Richtungsverkehr stattfindet. Die Planung der DB AG sieht grundsätzlich nur 3 m Breite vor. Die nunmehrige Planung der DB AG sieht vor, dass die Radfahrer auf der Straße am Verkehr teilnehmen. Allerdings gibt es auf der Straße keinen ausgewiesenen Radweg. Die abgegrenzten Streifen (wie Goebelstraße) sind Schutzstreifen, die keinen Radweg darstellen und werden auch nicht mit dem entsprechenden Verkehrszeichen ausgewiesen. Nach einer neuen Rechtsprechung hat ein Autofahrer, der einen Radfahrer überholt, einen Mindestabstand von 1,50 m einhalten; bedeutet also insgesamt 3 m für beide Straßenseiten. Für den Gegenverkehr benötigt man ebenfalls 3 m. Die geplante Straßenbreite beträgt 7,50 m, so dass nur noch 1,50 m zur Verfügung stehen. Es ist davon auszugehen, dass kein Radfahrer dort fahren wird. Die Ausweisung von Schutzstreifen stellen aus Sicht der CDU-Fraktion keine gute Lösung dar. Seine Fraktion wünscht den gemeinsamen Rad-/Fußweg, möglicherweise auch nur einseitig.

Beim Bauwerk Praestsches Feld sind die Neigungen nördlich der Bahn noch erträglich; die Straßenneigung beträgt 5,6 % und die Gehwegneigung beträgt 3,0 %. Auf der Südseite der Bahn beträgt die Neigung jedoch 8 % für Radfahrer. Da sich der Übergang Broichstraße am Anfang des Ortsteiles befindet, liegt die ganze Verkehrsbelastung (Autos und Radfahrer) auf dem Praestschen Feld.

Für die Stadt Emmerich gibt es einen Verlust dadurch, dass die von-der-Recke-Straße von der DB AG aus dem 2. Deckblattverfahren herausgenommen wurde. Diese muss nach Auffassung der CDU für die Gesamtlösung Praest wiederaufgenommen werden. Für den Ortsteil Praest gibt es nur 2 Bauwerke. Das geplante 3. Bauwerk ist die EÜF Sulenstraße, die nur für die Bahn für den Haltepunkt Praest sinnvoll ist.

Betrachtet man den Haltepunkt Praest kommen weitere Überlegungen. Jeder Haltepunkt sollte über Park-and-Ride verfügen, um Fahrzeuge entsprechend abzustellen. In der Planung der DB AG ist dieser Umstand nicht berücksichtigt. Die Planungen sehen lediglich südlich der Bahn 2 Zugänge zum Bahnsteig vor (1 Zugang aus der Sulenstraße und am Ende des Bahnsteigs eine Zuwegung in Richtung Raiffeisenstraße). Ein Bürger, der mit dem Zug aus Duisburg kommt und in Praest aussteigt, muss einen Umweg in Kauf nehmen, um zum Parkplatz zu kommen. Es fehlt eine Querverbindung (evtl. Treppenanlage) südlich und nördlich der Bahn in Höhe des Praestschen Feldes für die Fußgänger.

 

Im Gesamtprozedere stört ihn, dass die DB AG ohne Rücksprache das Kreuzungsbauwerk EÜF von-der-Recke-Straße herausgenommen hat. Es gab eine gute Lösung, wo sich aber ein Anlieger beschwert hat und die Politik dem gefolgt ist. Auch die DB AG hat in seiner Planung diese Problematik gesehen. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass die Lösung technisch nicht gebaut werden konnte. Die Parallelrampen zum Gleis an der von-der-Recke-Straße können nicht gebaut werden.

Es wäre also zu überlegen, ob man die von der DB AG unterstützte Variante annimmt und die EÜF auf einer Fläche in der von-der-Recke Straße realisiert, welche im Eigentum der DB AG steht.

 

Herr Bartel erklärt, dass die Anregungen zur von-der-Recke Straße und zur Anbindung des Bahnhaltepunktes Praest bereits in der Stellungnahme zum 2. Deckblattverfahren eingebracht worden sind. Verfahrenstechnisch bringt es nichts, dies nochmal schriftlich zu fixieren. Jedoch gibt er ihm hinsichtlich der Längsneigung im Bereich Praestsches Feld recht. Da nur noch ein Gehweg geplant ist wird der Radfahrer gezwungen, sein Fahrrad zu schieben oder auf der Straße zu fahren, die in südliche Richtung eine 8%ige Steigung hat. Zur Untermauerung der städtischen Stellungnahme möchte die Stadt Emmerich am Rhein die Textpassage von Mitglied ten Brink mitaufnehmen.

 

Mitglied Baars teilt für die SPD mit, dass man sich der Verwaltungsvorlage anschließt. Er begrüßt, dass die Thematik der 8 %igen Steigung mit aufgenommen wird. Er geht nochmals auf die Vorlage ein, wo sich die Verwaltung auf die Leitlinien der AGFS bezieht. Auf der einen Seite wird gesagt, dass auf der verkehrsträchtigen ‘s Heerenberger Straße die Benutzungspflicht des Radweges für Radfahrer aufgehoben wird, aber auf der anderen Seite beruft man sich gemäß den Leitlinien des AGFS auf einen Geh-/Radweg.

Herr Bartel erklärt, dass die AGFS sowohl für Fußgänger als auch Radfahrer zuständig ist. In den Bereichen, wo die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben wurde hat der Radfahrer die Entscheidung zu treffen, ob er auf dem Gehweg oder der Straße fahren möchte. Damit kommt man den motorisierten Fahrrädern entgegen, um zum einen die Fußgänger zu entlasten und zum anderen dem Radfahrer mehr Raum zu geben.

 

Mitglied Kaiser begrüßt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag, nach Vorlage zu beschließen abstimmen.

Die Verwaltung wird die Stellungnahme entsprechend der gemachten Äußerungen ergänzen.