Beschlussvorschlag

 

Zu 1)     

I.                     Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

 

I.a)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Anwohnerbeteiligung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen wurde.

I.b)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Anwohnerbeteiligung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen wurde.

 

II.                   Ergebnisse der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB       

 

II.a)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung der straßenbaulichen Anforderungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen wurde.

 

II.b.1)    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen und entsprochen wurde.

 

II.b.2)    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

II.b.3)    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

II.b.4)    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Gesundheitsangelegenheiten mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

 

II.c)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Abfluss von Schutz- und Regenwasser mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

II.d.1)    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Verkehr mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

II.d.2)    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Luftverkehr mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

II.d.3)    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur ländlichen Entwicklung und dem Umgang mit dem Boden mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

II.d.4)    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Beteiligung der Denkmalämter mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

II.d.5)    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Landschafts- und Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

II.d.6)    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Beteiligung der Abfallwirtschaft mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

II.d.7)    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

II.d.8)    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Gewässerschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

 

II.e)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu Telekommunikationsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

II.f)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Gas-, Wasser- und Stromversorgung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

II.g)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Kampfmittelbeseitigung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

II.h)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Straßenbau mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

II.i)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Gas-, Wasser- und Stromversorgung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

II.j)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Gasfernleitung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

II.k)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Telekommunikationsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

II.l)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Breitband-Glasfaserinfrastruktur mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

II.m)      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Telekommunikationsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

II.n1)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Abgrenzungen von öffentlichen und privaten Flächen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

II.n2)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Geschossigkeit mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen und entsprochen.

 

III.                 Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

III.a)       Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Anwohnerbeteiligung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen wurde.

 

 

IV.                Ergebnisse der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

 

IV.a)      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung der straßenbaulichen Anforderungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen wurde.

 

IV.b.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen und entsprochen wurde.

 

IV.b.2)  Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Wasserschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

IV.b.3)  Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

IV.b.4)  Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Gesundheitsangelegenheiten mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

IV.c)      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Abfluss von Schutz- und Regenwasser mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

IV.d.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Verkehr mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

IV.d.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Luftverkehr mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

IV.d.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur ländlichen Entwicklung und dem Umgang mit dem Boden mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

IV.d.4) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Beteiligung der Denkmalämter mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

IV.d.5) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Landschafts- und Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

IV.d.6) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Beteiligung der Abfallwirtschaft mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

IV.d.7)  Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

IV.d.8) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Gewässerschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

IV.e)      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu Telekommunikationsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

IV.f)       Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Straßenbau mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen und entsprochen wurde.

 

IV.g)      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Gas-, Wasser- und Stromversorgung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

IV.h)      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Gasfernleitung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

IV.i)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Telekommunikationsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

IV.j)       Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Telekommunikationsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

IV.k)      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu brandschutztechnischen Anforderungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

 

V.                  Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Sinne des §4a

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

VI.                Ergebnisse der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB im Sinne des §4a

 

VI.a.1)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen und entsprochen wurde.

 

VI.a.2)  Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

VI.a.3)  Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Gesundheitsangelegenheiten mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans E19/2 -Eltener Feld- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


Vorsitzender Jansen lässt über den von einigen Ausschussmitgliedern gestellten Antrag, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.