Sitzung: 15.03.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 17 0580/2022
Beschlussvorschlag
Zu 1)
I.
Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
I.a) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Anwohnerbeteiligung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen wurde.
I.b) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Anwohnerbeteiligung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen wurde.
II.
Ergebnisse der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
II.a) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung der straßenbaulichen
Anforderungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen wurde.
II.b.1) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Naturschutz mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen und entsprochen wurde.
II.b.2) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Artenschutz mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
II.b.3) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Immissionsschutz mit den Ausführungen
der Verwaltung entsprochen wurde.
II.b.4) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Gesundheitsangelegenheiten
mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
II.c) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Abfluss von Schutz- und
Regenwasser mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
II.d.1) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Verkehr mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
II.d.2) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Luftverkehr mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
II.d.3) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur ländlichen Entwicklung
und dem Umgang mit dem Boden mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
II.d.4) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Beteiligung der
Denkmalämter mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
II.d.5) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Landschafts- und
Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
II.d.6) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Beteiligung der
Abfallwirtschaft mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
II.d.7) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Immissionsschutz mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
II.d.8) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Gewässerschutz mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
II.e) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu
Telekommunikationsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
II.f) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Gas-, Wasser- und
Stromversorgung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
II.g) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Kampfmittelbeseitigung
mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
II.h) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Straßenbau mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
II.i) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Gas-, Wasser- und
Stromversorgung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
II.j) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Gasfernleitung mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
II.k) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Telekommunikationsleitungen
mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
II.l) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur
Breitband-Glasfaserinfrastruktur mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
II.m) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Telekommunikationsleitungen
mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
II.n1) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Abgrenzungen von
öffentlichen und privaten Flächen mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
II.n2) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Geschossigkeit mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen und entsprochen.
III.
Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
III.a) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Anwohnerbeteiligung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen wurde.
IV.
Ergebnisse der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
IV.a) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung der straßenbaulichen
Anforderungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen wurde.
IV.b.1) Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Naturschutz mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen und entsprochen wurde.
IV.b.2) Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Wasserschutz mit den Ausführungen
der Verwaltung entsprochen wurde.
IV.b.3) Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Immissionsschutz mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
IV.b.4) Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Gesundheitsangelegenheiten mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
IV.c) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Abfluss von Schutz- und
Regenwasser mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
IV.d.1) Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Verkehr mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
IV.d.2) Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Luftverkehr mit den Ausführungen
der Verwaltung entsprochen wurde.
IV.d.3) Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur ländlichen Entwicklung und dem
Umgang mit dem Boden mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
IV.d.4) Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Beteiligung der Denkmalämter mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
IV.d.5) Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Landschafts- und Naturschutz mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
IV.d.6) Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Beteiligung der Abfallwirtschaft mit
den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
IV.d.7) Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Immissionsschutz mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
IV.d.8) Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Gewässerschutz mit den Ausführungen
der Verwaltung entsprochen wurde.
IV.e) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu
Telekommunikationsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
IV.f) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Straßenbau mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen und entsprochen wurde.
IV.g) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Gas-, Wasser- und
Stromversorgung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
IV.h) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Gasfernleitung mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
IV.i) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Telekommunikationsleitungen
mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
IV.j) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Telekommunikationsleitungen
mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
IV.k) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu brandschutztechnischen
Anforderungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
V.
Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Sinne
des §4a
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sind keine
Stellungnahmen eingegangen.
VI.
Ergebnisse der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB im Sinne des §4a
VI.a.1) Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Naturschutz mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen und entsprochen wurde.
VI.a.2) Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Immissionsschutz mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
VI.a.3) Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Gesundheitsangelegenheiten mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu 2)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf der 3.
Änderung des Bebauungsplans E19/2 -Eltener Feld- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung.
Vorsitzender Jansen lässt über den von einigen Ausschussmitgliedern gestellten Antrag, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.