Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1*) gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. §§ 32,33 KiBiz die in der Anlage 2* aufgelisteten Plätze/ Kindpauschalen (KP) in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf für das Kindergartenjahr 2022/2023. Weiterhin beschließt der Jugendhilfeausschuss die Anzahl der Kindertagespflegepersonen und Kindertageseinrichtungen, für die ein Landeszuschuss für die Fachberatung nach § 47 KiBiz lt. Anlage 1* geleistet wird, sowie die Anzahl der Zuschüsse für die Kindertagespflege gemäß § 24 Abs. 2 KiBiz nach Anlage 2*.

 

* die Anlagen werden in der Sitzung vorgestellt und als Tischvorlage ausgegeben.

 

2. Die Regelung, Trägern für die Betreuung von Kindern mit Behinderung (KmB) grundsätzlich eine Platzreduzierung zu ermöglichen wird vom Jugendhilfeausschuss weiterhin befürwortet und bleibt somit für die kommenden Kindergartenjahre bestehen.

 

3. Gem. § 55 Abs. 2 KiBiz werden die Träger der Kindertageseinrichtungen von allen Zweckbindungen für Plätze die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden und weiterhin für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung stehen befreit, wobei der Grundsatz bestehen bleibt, dass die geschaffenen Plätze vorrangig mit U3 Kinder belegt werden sollen.

 

4. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorrangige Aufnahme von gemeindeangehörigen Kindern und nur in Ausnahmefällen Plätze für wohnungsfremde Kinder zur Verfügung zu stellen. 

 

5. Der Jugendhilfeausschuss genehmigt die Überschreitung des Prozentsatzes      gemäß § 33 Abs. 3 KiBiz über das Budget von 4 Prozentpunkte hinaus und beauftragt die Verwaltung den entsprechenden Antrag bei der obersten Landesbehörde einzuholen. *Erfordernis dieses Teilbeschlusses muss noch in der JHA-Sitzung geklärt werden.

 

6. Der Jugendhilfeausschuss beschließt grundsätzlich Angebote zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten zur Verfügung zu stellen und den Landeszuschuss sowie den erforderlichen Kommunalanteil gemäß § 48 KiBiz in Verbindung mit dem JHA-Beschluss vom 10.12.2020 entsprechend an die Träger zu bewilligen.

 

7. Der Jugendhilfeausschuss beschließt gem. § 46 Abs. 4 KiBiz den Landeszuschuss für fünf Kindertagespflegepersonen, die die Qualifikation nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) absolviert haben zu beantragen.

 

8. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für alle investive Maßnahmen zum Ausbau, Erhalt oder Sanierung von U3 und Ü3 Plätze i.V.m. der Inanspruchnahme der Bundes- und Landesmitten, den 10 %-igen bzw. 30 %-igen Eigenanteil zu den Investitionsmitteln aus kommunalen Mitteln zu finanzieren.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Tischvorlagen

 

- Meldung der Kindpauschalen nach Gruppenform und Betreuungsumfang für das Kindergartenjahr 2022/2023 einschl. Tagespflege   und

 

- Präsentation Kindergartenplanung Stadt Emmerich am Rhein für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2024/25

 

Vor Vorstellung der Verwaltungsvorlage und Beratung besteht einige Minuten Gelegenheit, die Tischvorlagen zu lesen.

 

Frau Niemeck erläutert anhand der Präsentation die Pauschalmeldung und den Bedarfsplan 2022/23 für Kinder von 0 – 3 Jahren sowie 3 – 6 Jahren inklusive Prognose, die Entwicklung der Ü3 Betreuung für die Kindergartenjahre 2023/23 und 2024/25 insgesamt sowie die Zuordnung der Plätze zu den einzelnen Kindertageseinrichtungen und den Bezirken.

 

Sie geht kurz auf die Entwicklung der Kita-Plätze ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 bis heute und den in dieser Zeit vorgenommen Ausbau an Kindergartengartenplätzen ein. Außerdem wird die Belegung der Plätze im U3 und Ü3 Bereich mit den Betreuungsumfängen dargestellt.

 

Der Meldung der Kindpauschalen ist zu entnehmen, dass nach aktuellem Stand 1148 Kinder einen Betreuungsplatz benötigen - davon 74 Kinder einen Inklusionsplatz.

Der Gesamtbetrag an Kindpauschalen zuzüglich Mietkosten beträgt im Kindergartenjahr 2022/2023 voraussichtlich 12,5 Mio €. Die Kosten für Tagespflege belaufen sich außerdem auf 182.258 €.

 

Lt. Bedarfsplan 2022/23 beträgt die Bedarfsdeckung im Bereich Ü3 98,2%. Hier sind bereits die von der Schulpflicht befreiten Kinder berücksichtigt. Nach heutigem Stand besteht ein Fehlbedarf von 17 Plätzen.

 

Im Bereich U3 beträgt die Quote der Bedarfsdeckung incl. Tagespflege aktuell 37,4%

 

Die Betrachtung der Entwicklung der Kita-Plätze in den letzten 10 Jahren ergibt, dass bis heute 285 Kita-Plätze mehr geschaffen wurden. Es erfolgte ein Ausbau um 33%. 183 Plätze wurde im Ü3 Bereich mehr geschaffen. Das entspricht einem Ausbau von 24%. Im U3 Bereich wurden 102 Plätze mehr geschaffen, was einem Ausbau von 87% entspricht. Bei Betrachtung des Verhältnisses von U3 zu Ü3 Plätzen (vor 10 Jahren 86% Ü3 und 14% U3 Plätze) wird deutlich, dass sich dieses bis heute kaum verschoben hat, obwohl heute deutlich mehr Plätze vorhanden sind. Im kommenden Kita-Jahr sind es 81% Ü3 und 19% U3-Plätze.   

 

 

Anschließend erläutert Frau Sluyter anhand der Präsentation die unterschiedlichen Gründe für die Ausbaumaßnahmen. 

 

Hierzu gehört neben dem Anstieg der Kinderzahlen auch die Tatsache, dass das Gesundheitsamt derzeit vermehrt Kinder zurückstellt. Aktuell sind es 13 Kinder wobei noch einige Bescheide ausstehen. Auch bei Kindern mit drohender Behinderung steigt die Anzahl an benötigten Plätzen, was mit der Umsetzung von Platzreduzierungen verbunden ist. Es besteht ein sehr hoher Anteil an 45 Std. Betreuung, was dann ggfls. eine Reduzierung der Gruppenstärke von 25 auf 20 Kinder mit sich bringt.  Die wegfallenden Plätze, müssen in anderer Form wieder geschaffen werden oder durch Überbelegung in anderen Gruppen aufgefangen werden. Hinzu kommt eine erhöhte Nachfrage nach U3 Plätzen - verstärkt auch im Bereich 35 Std. und 45 Std. Betreuung.

Es entstehen in Emmerich einige Neubaugebiete. Daher sind Zuzüge von Familien mit Kindern zu erwarten, die ebenfalls in der Planung zu berücksichtigen sind. Verwaltungsseitig wird überlegt, inwieweit die Investoren dieser Neubaugebiete mit ins Boot geholt werden könnten um eine zusätzliche Kita zu schaffen.

 

Die bestehenden Überhanggruppen und –plätze sollen dann ggfls. in neue Kitas überführt werden. 

 

Frau Sluyter erläutert die Hürden beim Ausbau. Insbesondere geht sie auf die umfangreiche Suche nach geeigneten Grundstücken oder Gebäuden ein. In Anbetracht der aktuellen Preisentwicklung für Grundstücke und Immobilien stelle sich die Frage, ob ein Investor bereit ist, einen Kindergarten zu bauen.

Auch fehlendes Baurecht, der sehr hohe Aufwand bei Umbaumaßnahmen verbunden mit umfassenden Prüfungen und notwendigen Gutachten, sowie fehlende bzw. nicht auskömmliche Finanzmittel bedeuten eine große Hürde bei der Ausbauplanung.

Die Fördermittel von Bund und Land reichen nicht aus, um tatsächlich eine Kindertageseinrichtung einzurichten. Es müssen alternative Finanzierungspläne entwickelt und geklärt werden, in welcher Höhe durch die Stadt Emmerich am Rhein Zuschüsse zugesichert werden können.

Die umfangreiche Ermittlung der Kosten und die derzeit mangelnden Kapazitäten der Bauunternehmer und Handwerker stellen ebenfalls ein Hindernis dar. Auch durch Corona-bedingte Hürden durch z.B. teilweise Schließung von Einrichtungen oder Gruppen, Quarantäne oder Erkrankung beteiligter Personen war es in der Vergangenheit sehr schwierig gemeinsame Termine zu planen.  

 

Viele Ausbau-, Erhalt- und Sanierungsmaßnahmen wurden bereits auf den Weg gebracht bzw. sind in Planung. Zur dauerhaften Planung von 2,5 Kita-Gruppen im Bezirk Elten wird mitgeteilt, dass lt. Gespräch am 09.03.22 mit der Zentralrendantur die Kita St. Martinus den Bauantrag nach der Kirchenvorstandssitzung Ende März einreichen wird. Der Antrag der Kita Rappelkiste e.V. wird auch in Kürze erwartet.

 

Fast abgeschlossen sind die Planungen für die dauerhafte Erweiterung des Familienzentrums Arche Noah um 2 Gruppen. Der Bauantrag wird in Kürze eingereicht. Die Inbetriebnahme dieser Gruppen wird in ca. 1 ½ bis 2 Jahren erwartet.

 

Darüber hinaus wurde mit der Waisenhaus-Stiftung als Träger des FZ Arche Noah eine Überhanggruppen-Lösung gefunden, bei der 2 bis 3 zusätzliche Kita-Gruppen kurzfristig geschaffen werden können, und damit der Bedarfsplan wie vorgestellt erfüllt werden kann.

 

Angedacht war auch eine 5. Gruppe am Familienzentrum Hansastraße. Gespräche wurden geführt, mit dem LVR die Räumlichkeiten besichtigt sowie Pläne erstellt. Hierzu steht noch die definitive Entscheidung des Trägers darüber aus, ob eine Möglichkeit gesehen wird, dort noch diese 5. Gruppe anzugliedern.

 

Zum Ausbau der Kita-Plätze für den Innenstadtbereich wurden mehrere Lösungen angestrebt. Eine war, die Kitas St. Aldegundis und St. Martini evtl. zusammen zu führen und dann eine Erweiterung an der Stelle Kita St. Martini entstehen zu lassen. Dazu hat die Verwaltung in mehreren Gesprächen mit der Kirchengemeinde und dem Verwaltungsamt Pläne besprochen. Dort zusätzliche Gruppen zu schaffen, ist jedoch schwierig, da dort den Innenstadt-Kindern damit die Spielplätze weggenommen würden. Parallel wird überlegt, eine Innenstadt-Kita mit mehreren Gruppen neu zu bauen, in der dann die Kita St. Aldegundis aufgehen kann. Für diese Planungen muss die Verwaltung parallel viele Gespräche führen, um zu sehen was für die Innenstadt tatsächlich realisiert werden kann. Es gibt Verhandlungen für ein Grundstück in der Innenstadt. Angaben dazu können noch nicht gemacht werden. In einer der nächsten Sitzungen kann dem Jugendhilfeausschuss darüber berichtet werden.

 

Für den Außenbezirk Praest, Vrasselt, Dornick ist der Neubau der Kita St. Johannes angedacht. Hier handelt es sich um ein gemeinsames Projekt, bei dem nicht nur eine Kita sondern auch Kirchenfläche geschaffen wird. Die Zustimmung aller Gremien – auch der kirchlichen – zu erhalten ist daher schwieriger und zeitaufwendiger. Hier fallen immer wieder neue zu berücksichtige Gesichtspunkte an. Die Verwaltung ist im ständigen Austausch mit der Zentralrendantur. Eine Kirchenvorstandssitzung zum erstellten Plan findet Ende März statt. Ein erneutes Treffen zwischen Verwaltung und Zentralrendantur wurde für Mitte April vereinbart. Dem LVR liegen die Pläne bereits vor.

 

Zur Anpassung des Raumprogramms Kita St. Josef durch sehr umfangreiche An- u. Umbaumaßnahmen bzw. Sanierung liegt mittlerweile ein Plan vor. Hier ist ein Besichtigungstermin im April geplant.

 

Zu den Anmeldezahlen macht Frau Sluyter bezugnehmend auf die Präsentation nochmal deutlich, dass die Plätze in den vergangenen Jahren kontinuierlich immer weiter ausgebaut werden konnten. Grundsätzlich gibt es Wartelisten. Es gibt Überhanggruppen, die zeigen ob diese Plätze langfristig notwendig sind. Festzustellen ist, diese werden langfristig benötigt und müssen weiter ausgebaut werden, weil die Zahlen stabil bleiben bzw. weiter steigen. Mit den 3 für den Stadtbezirk jetzt geplanten Überhanggruppen, könnte der derzeitige Bedarf weitgehend gedeckt werden. Auf der Warteliste Stand heute stehen ca. 60 Ü3 und 30 U3 Kinder. Die Anzahl der Kinder, die in den „Südstaaten“ und in Elten nicht vermittelt werden konnten, ist nur sehr gering. Viele Eltern melden U3 Plätze an und warten ob sie einen Platz in der Wunsch-Kita bekommen und warten ansonsten gerne. Bei den Ü3 Kindern ist es ähnlich. In der Vergangenheit wurde festgestellt, dass bei einem Angebot von Überhangplätzen oder Plätzen in anderen Kitas, die Eltern dann lieber warten, was die die Planung sehr schwierig macht. Mit 3 Überhanggruppen würden 45 Ü3 Plätze und 15 U3 Plätze geschaffen. Aus Sicht der Verwaltung ein passender Rahmen.

Die Vermittlung der bisher noch nicht aufgenommenen Kinder erfolgt in enger Absprache mit den Kita-Leitungen nach besonderen, insbesondere sozialen Kriterien.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für den Vortrag.

 

Mitglied Gertsen bedankt sich für die umfangreiche Berichterstattung und bittet bezugnehmend darauf, dass in früheren Jahren Kinder bereits für U3 Plätze angemeldet wurden, um den Platz für Ü3 zu sichern, um Auskunft darüber, ob bei den Ü3 Plätzen zu erkennen ist, dass die Warteliste länger geworden ist.  Verwaltungsseitig wird erklärt, dass mit den noch einzurichtenden Überhanggruppen die Warteliste weitgehend abgedeckt sein wird. 

 

Frau Niemeck weist darauf hin, dass die Warteliste eine Momentaufnahme ist. Nach dem 01.08.21 konnten im laufenden Kindergartenjahr noch z.B. 77 Kinder vermittelt werden. Da einige Eltern auch auf den Platz in der Wunscheinrichtung warten möchten, sei die Zahl auf der Warteliste nicht immer aussagekräftig. 

Sie verweist auch nochmal auf die sogenannten Brückenangebote für Familien, die als Flüchtlinge seit kurzem in Deutschland sind. Für diesen Personenkreis gebe es darüber hinaus auch weitere Angebote für den Start in Deutschland.

 

Vorsitzender Ludwig lässt über den mehrheitlichen Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.