Sitzung: 10.03.2022 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 04 - 17 0583/2022
Beschlussvorschlag
1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt
entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1*)
gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. §§ 32,33 KiBiz die in der Anlage 2* aufgelisteten
Plätze/ Kindpauschalen (KP) in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach
Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf für das
Kindergartenjahr 2022/2023. Weiterhin beschließt der Jugendhilfeausschuss die
Anzahl der Kindertagespflegepersonen und Kindertageseinrichtungen, für die ein
Landeszuschuss für die Fachberatung nach § 47 KiBiz lt. Anlage 1* geleistet
wird, sowie die Anzahl der Zuschüsse für die Kindertagespflege gemäß § 24 Abs.
2 KiBiz nach Anlage 2*.
* die Anlagen werden in der Sitzung vorgestellt und
als Tischvorlage ausgegeben.
2. Die Regelung, Trägern für die Betreuung von Kindern mit Behinderung
(KmB) grundsätzlich eine Platzreduzierung zu ermöglichen wird vom
Jugendhilfeausschuss weiterhin befürwortet und bleibt somit für die kommenden
Kindergartenjahre bestehen.
3. Gem. § 55 Abs. 2 KiBiz werden die Träger der Kindertageseinrichtungen
von allen Zweckbindungen für Plätze die seit 2008 im Rahmen der
U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden und weiterhin für die
Kindertagesbetreuung zur Verfügung stehen befreit, wobei der Grundsatz bestehen
bleibt, dass die geschaffenen Plätze vorrangig mit U3 Kinder belegt werden
sollen.
4. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorrangige Aufnahme von
gemeindeangehörigen Kindern und nur in Ausnahmefällen Plätze für wohnungsfremde
Kinder zur Verfügung zu stellen.
5. Der Jugendhilfeausschuss genehmigt die Überschreitung des
Prozentsatzes gemäß § 33 Abs. 3
KiBiz über das Budget von 4 Prozentpunkte hinaus und beauftragt die Verwaltung
den entsprechenden Antrag bei der obersten Landesbehörde einzuholen.
*Erfordernis dieses Teilbeschlusses muss noch in der JHA-Sitzung geklärt
werden.
6. Der Jugendhilfeausschuss beschließt grundsätzlich Angebote zur
Flexibilisierung der Betreuungszeiten zur Verfügung zu stellen und den
Landeszuschuss sowie den erforderlichen Kommunalanteil gemäß § 48 KiBiz in
Verbindung mit dem JHA-Beschluss vom 10.12.2020 entsprechend an die Träger zu
bewilligen.
7. Der Jugendhilfeausschuss beschließt gem. § 46 Abs. 4 KiBiz den Landeszuschuss
für fünf Kindertagespflegepersonen, die die Qualifikation nach dem
kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB)
absolviert haben zu beantragen.
8. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für alle investive Maßnahmen zum
Ausbau, Erhalt oder Sanierung von U3 und Ü3 Plätze i.V.m. der Inanspruchnahme
der Bundes- und Landesmitten, den 10 %-igen bzw. 30 %-igen Eigenanteil zu den
Investitionsmitteln aus kommunalen Mitteln zu finanzieren.
Der Vorsitzende verweist auf die Tischvorlagen
- Meldung der Kindpauschalen nach Gruppenform und
Betreuungsumfang für das Kindergartenjahr 2022/2023 einschl. Tagespflege und
- Präsentation Kindergartenplanung Stadt Emmerich am Rhein
für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2024/25
Vor Vorstellung der Verwaltungsvorlage und Beratung besteht einige
Minuten Gelegenheit, die Tischvorlagen zu lesen.
Frau Niemeck erläutert anhand der Präsentation die Pauschalmeldung und
den Bedarfsplan 2022/23 für Kinder von 0 – 3 Jahren sowie 3 – 6 Jahren
inklusive Prognose, die Entwicklung der Ü3 Betreuung für die Kindergartenjahre
2023/23 und 2024/25 insgesamt sowie die Zuordnung der Plätze zu den einzelnen
Kindertageseinrichtungen und den Bezirken.
Sie geht kurz auf die Entwicklung der Kita-Plätze ab dem Kindergartenjahr
2012/2013 bis heute und den in dieser Zeit vorgenommen Ausbau an
Kindergartengartenplätzen ein. Außerdem wird die Belegung der Plätze im U3 und
Ü3 Bereich mit den Betreuungsumfängen dargestellt.
Der Meldung der Kindpauschalen ist zu entnehmen, dass nach aktuellem
Stand 1148 Kinder einen Betreuungsplatz benötigen - davon 74 Kinder einen
Inklusionsplatz.
Der Gesamtbetrag an Kindpauschalen zuzüglich Mietkosten beträgt im
Kindergartenjahr 2022/2023 voraussichtlich 12,5 Mio €. Die Kosten für
Tagespflege belaufen sich außerdem auf 182.258 €.
Lt. Bedarfsplan 2022/23 beträgt die Bedarfsdeckung im Bereich Ü3 98,2%.
Hier sind bereits die von der Schulpflicht befreiten Kinder berücksichtigt.
Nach heutigem Stand besteht ein Fehlbedarf von 17 Plätzen.
Im Bereich U3 beträgt die Quote der Bedarfsdeckung incl. Tagespflege
aktuell 37,4%
Die Betrachtung der Entwicklung der Kita-Plätze in den letzten 10 Jahren
ergibt, dass bis heute 285 Kita-Plätze mehr geschaffen wurden. Es erfolgte ein
Ausbau um 33%. 183 Plätze wurde im Ü3 Bereich mehr geschaffen. Das entspricht
einem Ausbau von 24%. Im U3 Bereich wurden 102 Plätze mehr geschaffen, was
einem Ausbau von 87% entspricht. Bei Betrachtung des Verhältnisses von U3 zu Ü3
Plätzen (vor 10 Jahren 86% Ü3 und 14% U3 Plätze) wird deutlich, dass sich
dieses bis heute kaum verschoben hat, obwohl heute deutlich mehr Plätze
vorhanden sind. Im kommenden Kita-Jahr sind es 81% Ü3 und 19% U3-Plätze.
Anschließend erläutert Frau Sluyter anhand der Präsentation die
unterschiedlichen Gründe für die Ausbaumaßnahmen.
Hierzu gehört neben dem Anstieg der Kinderzahlen auch die Tatsache, dass
das Gesundheitsamt derzeit vermehrt Kinder zurückstellt. Aktuell sind es 13
Kinder wobei noch einige Bescheide ausstehen. Auch bei Kindern mit drohender
Behinderung steigt die Anzahl an benötigten Plätzen, was mit der Umsetzung von
Platzreduzierungen verbunden ist. Es besteht ein sehr hoher Anteil an 45 Std.
Betreuung, was dann ggfls. eine Reduzierung der Gruppenstärke von 25 auf 20
Kinder mit sich bringt. Die wegfallenden
Plätze, müssen in anderer Form wieder geschaffen werden oder durch Überbelegung
in anderen Gruppen aufgefangen werden. Hinzu kommt eine erhöhte Nachfrage nach
U3 Plätzen - verstärkt auch im Bereich 35 Std. und 45 Std. Betreuung.
Es entstehen in Emmerich einige Neubaugebiete. Daher sind Zuzüge von
Familien mit Kindern zu erwarten, die ebenfalls in der Planung zu
berücksichtigen sind. Verwaltungsseitig wird überlegt, inwieweit die Investoren
dieser Neubaugebiete mit ins Boot geholt werden könnten um eine zusätzliche
Kita zu schaffen.
Die bestehenden Überhanggruppen und –plätze sollen dann ggfls. in neue
Kitas überführt werden.
Frau Sluyter erläutert die Hürden beim Ausbau. Insbesondere geht sie auf
die umfangreiche Suche nach geeigneten Grundstücken oder Gebäuden ein. In
Anbetracht der aktuellen Preisentwicklung für Grundstücke und Immobilien stelle
sich die Frage, ob ein Investor bereit ist, einen Kindergarten zu bauen.
Auch fehlendes Baurecht, der sehr hohe Aufwand bei Umbaumaßnahmen
verbunden mit umfassenden Prüfungen und notwendigen Gutachten, sowie fehlende
bzw. nicht auskömmliche Finanzmittel bedeuten eine große Hürde bei der
Ausbauplanung.
Die Fördermittel von Bund und Land reichen nicht aus, um tatsächlich eine
Kindertageseinrichtung einzurichten. Es müssen alternative Finanzierungspläne
entwickelt und geklärt werden, in welcher Höhe durch die Stadt Emmerich am
Rhein Zuschüsse zugesichert werden können.
Die umfangreiche Ermittlung der Kosten und die derzeit mangelnden
Kapazitäten der Bauunternehmer und Handwerker stellen ebenfalls ein Hindernis
dar. Auch durch Corona-bedingte Hürden durch z.B. teilweise Schließung von Einrichtungen
oder Gruppen, Quarantäne oder Erkrankung beteiligter Personen war es in der
Vergangenheit sehr schwierig gemeinsame Termine zu planen.
Viele Ausbau-, Erhalt- und Sanierungsmaßnahmen wurden bereits auf den Weg
gebracht bzw. sind in Planung. Zur dauerhaften Planung von 2,5 Kita-Gruppen im
Bezirk Elten wird mitgeteilt, dass lt. Gespräch am 09.03.22 mit der
Zentralrendantur die Kita St. Martinus den Bauantrag nach der
Kirchenvorstandssitzung Ende März einreichen wird. Der Antrag der Kita Rappelkiste
e.V. wird auch in Kürze erwartet.
Fast abgeschlossen sind die Planungen für die dauerhafte Erweiterung des
Familienzentrums Arche Noah um 2 Gruppen. Der Bauantrag wird in Kürze
eingereicht. Die Inbetriebnahme dieser Gruppen wird in ca. 1 ½ bis 2 Jahren
erwartet.
Darüber hinaus wurde mit der Waisenhaus-Stiftung als Träger des FZ Arche
Noah eine Überhanggruppen-Lösung gefunden, bei der 2 bis 3 zusätzliche
Kita-Gruppen kurzfristig geschaffen werden können, und damit der Bedarfsplan
wie vorgestellt erfüllt werden kann.
Angedacht war auch eine 5. Gruppe am Familienzentrum Hansastraße.
Gespräche wurden geführt, mit dem LVR die Räumlichkeiten besichtigt sowie Pläne
erstellt. Hierzu steht noch die definitive Entscheidung des Trägers darüber
aus, ob eine Möglichkeit gesehen wird, dort noch diese 5. Gruppe anzugliedern.
Zum Ausbau der Kita-Plätze für den Innenstadtbereich wurden mehrere
Lösungen angestrebt. Eine war, die Kitas St. Aldegundis und St. Martini evtl.
zusammen zu führen und dann eine Erweiterung an der Stelle Kita St. Martini
entstehen zu lassen. Dazu hat die Verwaltung in mehreren Gesprächen mit der
Kirchengemeinde und dem Verwaltungsamt Pläne besprochen. Dort zusätzliche
Gruppen zu schaffen, ist jedoch schwierig, da dort den Innenstadt-Kindern damit
die Spielplätze weggenommen würden. Parallel wird überlegt, eine
Innenstadt-Kita mit mehreren Gruppen neu zu bauen, in der dann die Kita St.
Aldegundis aufgehen kann. Für diese Planungen muss die Verwaltung parallel
viele Gespräche führen, um zu sehen was für die Innenstadt tatsächlich
realisiert werden kann. Es gibt Verhandlungen für ein Grundstück in der
Innenstadt. Angaben dazu können noch nicht gemacht werden. In einer der
nächsten Sitzungen kann dem Jugendhilfeausschuss darüber berichtet werden.
Für den Außenbezirk Praest, Vrasselt, Dornick ist der Neubau der Kita St.
Johannes angedacht. Hier handelt es sich um ein gemeinsames Projekt, bei dem
nicht nur eine Kita sondern auch Kirchenfläche geschaffen wird. Die Zustimmung
aller Gremien – auch der kirchlichen – zu erhalten ist daher schwieriger und
zeitaufwendiger. Hier fallen immer wieder neue zu berücksichtige Gesichtspunkte
an. Die Verwaltung ist im ständigen Austausch mit der Zentralrendantur. Eine
Kirchenvorstandssitzung zum erstellten Plan findet Ende März statt. Ein
erneutes Treffen zwischen Verwaltung und Zentralrendantur wurde für Mitte April
vereinbart. Dem LVR liegen die Pläne bereits vor.
Zur Anpassung des Raumprogramms Kita St. Josef durch sehr umfangreiche
An- u. Umbaumaßnahmen bzw. Sanierung liegt mittlerweile ein Plan vor. Hier ist
ein Besichtigungstermin im April geplant.
Zu den Anmeldezahlen macht Frau Sluyter bezugnehmend auf die Präsentation
nochmal deutlich, dass die Plätze in den vergangenen Jahren kontinuierlich
immer weiter ausgebaut werden konnten. Grundsätzlich gibt es Wartelisten. Es
gibt Überhanggruppen, die zeigen ob diese Plätze langfristig notwendig sind.
Festzustellen ist, diese werden langfristig benötigt und müssen weiter
ausgebaut werden, weil die Zahlen stabil bleiben bzw. weiter steigen. Mit den 3
für den Stadtbezirk jetzt geplanten Überhanggruppen, könnte der derzeitige
Bedarf weitgehend gedeckt werden. Auf der Warteliste Stand heute stehen ca. 60
Ü3 und 30 U3 Kinder. Die Anzahl der Kinder, die in den „Südstaaten“ und in
Elten nicht vermittelt werden konnten, ist nur sehr gering. Viele Eltern melden
U3 Plätze an und warten ob sie einen Platz in der Wunsch-Kita bekommen und
warten ansonsten gerne. Bei den Ü3 Kindern ist es ähnlich. In der Vergangenheit
wurde festgestellt, dass bei einem Angebot von Überhangplätzen oder Plätzen in
anderen Kitas, die Eltern dann lieber warten, was die die Planung sehr
schwierig macht. Mit 3 Überhanggruppen würden 45 Ü3 Plätze und 15 U3 Plätze
geschaffen. Aus Sicht der Verwaltung ein passender Rahmen.
Die Vermittlung der bisher noch nicht aufgenommenen Kinder erfolgt in
enger Absprache mit den Kita-Leitungen nach besonderen, insbesondere sozialen
Kriterien.
Der Vorsitzende bedankt sich für den Vortrag.
Mitglied Gertsen bedankt sich für die umfangreiche Berichterstattung und
bittet bezugnehmend darauf, dass in früheren Jahren Kinder bereits für U3
Plätze angemeldet wurden, um den Platz für Ü3 zu sichern, um Auskunft darüber,
ob bei den Ü3 Plätzen zu erkennen ist, dass die Warteliste länger geworden
ist. Verwaltungsseitig wird erklärt,
dass mit den noch einzurichtenden Überhanggruppen die Warteliste weitgehend
abgedeckt sein wird.
Frau Niemeck weist darauf hin, dass die Warteliste eine Momentaufnahme
ist. Nach dem 01.08.21 konnten im laufenden Kindergartenjahr noch z.B. 77
Kinder vermittelt werden. Da einige Eltern auch auf den Platz in der
Wunscheinrichtung warten möchten, sei die Zahl auf der Warteliste nicht immer
aussagekräftig.
Sie verweist auch nochmal auf die sogenannten Brückenangebote für
Familien, die als Flüchtlinge seit kurzem in Deutschland sind. Für diesen
Personenkreis gebe es darüber hinaus auch weitere Angebote für den Start in
Deutschland.
Vorsitzender Ludwig lässt über den mehrheitlichen Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.