Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Kinder- und Jugendförderplan für die Ratsperiode 2022-2025.

 


Frau Kamps stellt anhand der als Tischvorlage verteilten Präsentation die Grundlagen, die prozentuale Verteilung der Kosten 2022, die Altersstruktur der Bevölkerung, sowie die Zielsetzungen des Kinder- und Jugendförderplanes vor.

 

Sie verdeutlicht, dass die Kommunen zur Erstellung eines Kinder- und Jugendförderplans gesetzlich verpflichtet sind und damit auch die erforderlichen Rahmenbedingungen für die inhaltlichen und finanziellen Ausgestaltungen der Jugendförderung beschlossen werden. Mit Hinweis darauf, dass die Höhe der Förderung im angemessenen Verhältnis zu den insgesamt bereitgestellten Mitteln für die Jugendhilfe stehen muss, erläutert Frau Kamps die prozentualen Kostenanteile für die Kinder- und Jugendarbeit und das Jugendcafé am Brink.

Bezugnehmend auf die geplante zweite Jugendeinrichtung weist sie darauf hin, dass die eingeplanten Betriebskosten für Jugendeinrichtungen insgesamt lediglich 1 % des Gesamtbudgets für den Bereich Jugendhilfe ausmachen. 

Der 5 %-Anteil an den Gesamtkosten für die Kinder- und Jugendarbeit – incl. der beiden Jugendeinrichtungen – beinhalte auch die Transferaufwendungen, daher sei zu überlegen, ob die Kinder- und Jugendarbeit tatsächlich in einem angemessenen Verhältnis, den Vorgaben des Kinder- und Jugendfördergesetztes entsprechend, als ausreichend anzusehen ist oder evtl. mehr gefördert werden müsse, um auch die Betriebskosten für eine zweite Jugendeinrichtung ermöglichen zu können. Bei den im Kinder und -Jugendförderplan aufgeführten Zielen handele es sich um das mindest notwendige.

 

Die Grundlagen für die Zielsetzungen des Kinder- und Jugendförderplans ergeben sich zusammenfassend aus dem vergangenen Kinder- und Jugendförderplan, der Online-Befragung in 2020 und den Schlussfolgerungen aus der AG 78. Die Eröffnung einer zweiten Jugendeinrichtung war bereits im vergangenen Kinder und Jugendförderplan ein wichtiger Punkt und die Verwaltung strebe weiterhin an, einen Standort zu finden, den JHA und Rat mitgehen können.

 

Zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sei geplant, ein größeres Beteiligungs- bzw. -Befragungsformat zu ermöglichen und dies im Hinblick auf den Jugendförderplan als Instrument zur Evaluierung zu nutzen. In der Errichtung einer zweiten Jugendeinrichtung sehe die Verwaltung auch die Möglichkeit, dort verschiedene Beteiligungsformate zu installieren, so wie als Ergebnis der AG 78 von den Trägern der Jugendhilfe empfohlen. Die Kinder und Jugendlichen hatten in der Online-Befragung 2020 sehr deutlich gemacht, dass die persönliche, direkte Ansprache und der persönliche Kontakt zu ihnen wichtig ist und sie sich einen Treffpunkt wünschen, den sie aktiv mitgestalten könne. Hierfür brauche es einen Ankerpunkt, den die Verwaltung auch in der zweiten Jugendeinrichtung sehe. 

 

Durch die Anpassung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit sollen baldmöglichst mehr Freizeitangebote geschaffen werden. Es soll überprüft werden welche Unterstützung die Verbände ggfls. für Maßnahmen benötigen, die bislang nicht gefördert werden konnten. Ein Schwerpunkt soll der Ausbau der Präventionsarbeit sein. Die Verwaltung möchte die „Aufsuchende Arbeit“ wiedereinrichten, die sich gut mit der Leitung der zweiten Jugendeinrichtung verknüpfen lasse. 

 

Mitglied Gertsen äußert - unter Verweis auf den Leitfaden des Landesjugendamtes zur Erstellung eines Jugendförderplanes - seine Verwunderung darüber, dass dem JHA der Jugendförderplan, ohne vorherige Beteiligung des JHA vorgelegt wird. Dies aber seiner Meinung nach wünschenswert und angebracht gewesen wäre. Eine Beteiligung des JHA hätte für alle gezeigt, ob tatsächlich alle Bereich abgedeckt sind oder sich aus Sicht der Politik noch andere Ansätze zu berücksichtigen sind.

 

Nach dem Besichtigungstermin im Karl-Kaster-Haus habe sich die CDU-Fraktion intensiv über die zweite Jugendeinrichtung beraten und mehrheitlich die Meinung vertreten, zum jetzigen Zeitpunkt sei die Errichtung einer zweiten Jugendeinrichtung finanziell für die Stadt nicht tragbar. Die CDU-Fraktion unterstützt die zweite Jugendeinrichtung daher zurzeit nicht. 

 

Dem Kinder- und Jugendförderplan könne die CDU-Fraktion heute nicht zustimmen.

 

Verwaltungsseitig verweist Frau Kamps hierzu auf den JHA-Beschluss vom 29.06.2017. Hierdurch wurde die Verwaltung beauftragt, gemäß des Antrages der SPD-Fraktion vorzugehen und die AG zur Überarbeitung des Kinder- und Jugendförderplans mit den vorgeschlagenen Teilnehmern, unter Berücksichtigung des vorgelegten Ablaufplans, einzurichten. Dies habe die Verwaltung so umgesetzt. Die Politik wie auch die Verbände und freien Träger wurden bis zum Ende des Ablaufplans (06/18) beteiligt.

 

In der JHA-Sitzung am 14.06.2018 wurde von SPD und CDU angeregt, eine Begleitarbeitsgruppe gem. § 78 SGB VIII (AG 78) zu installieren. Beschlossen wurde dies nicht. Der Beschlussvorschlag bezog sich nur auf den Kinder- und Jugendförderplan. Trotzdem hat die Verwaltung diese Begleitarbeitsgruppe gem. § 78 SGB VIII (AG 78) installiert. Gem. § 78 SGB VIII wurde dies auch so umgesetzt. Politiker oder Vertreter des JHA sind laut §78 SGB VIII nicht als Mitglieder dieser Arbeitsgruppe vorgesehen.  Die AG 78 hat zuletzt am 15.04.2021 getagt.

 

Seit Beginn der Haushaltsplanberatungen im Oktober 2021 sei der Politik die Überarbeitung des Kinder- und Jugendförderplans bekannt gewesen. Die Verwaltung hätte sich hierzu Rückmeldung aus der Politik und den Wunsch in die Planungen mit einbezogen zu werden gewünscht. Dies sei aber bisher nicht erfolgt.

 

Bürgermeister Hinze gibt zu bedenken, dass hierzu ein politischer Beschluss gefasst wurde, mit dem Auftrag an die Verwaltung alternative Standorte für eine mögliche zweite Jugendeinrichtung zu prüfen und diese auf den Weg zu bringen. Diese Beschlüsse über die aktuelle Haushaltssituation wieder zu konterkarieren halte er nicht für angebracht.  

 

Mitglied Weicht teilt mit, dass - ein angemessener Kostenrahmen vorausgesetzt - das Karl-Kaster-Haus als Standort für die zweite Jugendeinrichtung für die BGE-Fraktion eine Option sei und stellt den Antrag gemäß Vorlage zu beschließen.

 

Bürgermeister Hinze erläutert für die Mitglieder der Jugendverbände und die beratenden Mitglieder entschuldigend, dass im Vorfeld mit Vertretern der Fraktionen die Besichtigung eines evtl. Standorts für eine zweite Jugendeinrichtung stattgefunden hat (Karl-Kaster-Haus). Selbstverständlich werde zu ggb. Zeit auch noch eine Begehung mit allen JHA-Mitgliedern stattfinden.

 

Vorsitzender Ludwig lässt über den Antrag von Mitglied Weicht, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen, abstimmen.