Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass der Erörterungstermin zum straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren Neubau der B 8n Elten (bergfußnahe Lösung oder modifizierte Gleisbettvariante) nicht stattfindet, sondern im Rahmen einer Online-Konsultation nach Planungssicherungsgesetz in der gleichen Zeit wie das 1. Deckblattverfahren zum PFA 3.4 erfolgt.

Auch hier muss ein entsprechender Ratsbeschluss hergeleitet werden.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, am 22.03.2022 eine Sitzung des ASE mit anschließender Sitzung des HFA und Rates stattfinden zu lassen.

 

Mitglied Gerritschen führt aus, dass die Einwender gegen das Verfahren einen individualisierten Zugangscode erhalten haben, um an der Anhörung teilnehmen zu können. Hiergegen regt sich Widerspruch. Er ist der Meinung, dass die Anhörung auch öffentlich und präsent durchgeführt werden soll, da die Coronamaßnahmen mittlerweile gelockert wurden und eine Anhörung mit Präsent durchaus durchführbar ist. Er fragt, ob die Verwaltung eine Möglichkeit sieht, einen Widerspruch gegen die Online-Konsultation einzulegen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass die von der Bezirksregierung Düsseldorf die Möglichkeit nach dem Plansicherungsgesetz besteht und auch entsprechend genutzt wird. Er macht deutlich, dass die Stadt Emmrich am Rhein gut beraten ist, die Stellungnahme abzugeben. In dieser Stellungnahme wird auch auf der Verfahren als solches Bezug genommen und das Verfahren anmerken. Er rät davon ab, auf die Stellungnahmen zu verzichten. Im Verfahren ist es wichtig, seine Position zu behalten und dafür ist es wichtig, die Stellungnahme abzugeben.

 


Abstimmungsergebnis: