Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die der Anlage zu entnehmende Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein im Planfeststellungsverfahren abzugeben.

 


Herr Bartel erläutert die Vorlage und die Stellungnahme.

Die EÜ Löwentor wird für den motorisierten Autoverkehr künftig das verbindende Element zwischen den nördlichen Wohngebieten und der Innenstadt sein. Aus den Wohngebereichen wird der Verkehr auf einen Kreisverkehr in Höhe des ALDI-Marktes an der Bahnhofstraße führen. Der Fußgängerverkehr hat weiterhin die Möglichkeit, geradeaus direkt in die Innenstadt zu gelangen. Der Rad- und Fußgängerverkehr hat in der Unterführung in Richtung Kreisverkehr und Bahnhof bis jetzt noch keine Möglichkeit, dieses Stück sicher zu bewerkstelligen. Das Bauwerk ist mit einer Breite von 6,50 m ausgelegt; die Richtlinien sagen aus, dass zumindest ein Fahrradschutzstreifen erforderlich ist, der eine Breite von 7,50 m bedingt, Oder das Angebot eines jeweils 1,50 m breiten Radstreifens rechts und links der Fahrbahn. Aus Sicht der Stadt Emmerich am Rhein ist dieser Aspekt sehr wichtig und es grob fahrlässig ist, keine Nebenanlagen für Fußgänger oder Radfahrer vorzusehen. Dies widerspricht dem Tenor der Stadt Emmerich am Rhein, sich als fahrradfreundliche Stadt zu bewerben.

Ein weiterer Punkt befasst sich mit dem Bahnübergang ‘s Heerenberger Straße. An der Fulkskuhle wird der Bahnübergang aufgehoben und durch eine Unterführung ersetzt. Die Unterführung senkt sich ein paar Meter früher auf 4-5 Meter ab und taucht auf der anderen Seite unter der Bahnstrecke wieder auf. Im Bereich der Fulkskuhle führt dies dazu, dass die heutige Seufzer Alle nicht mehr gerade über diese Unterführung herübergeführt werden kann, sondern nach Planung der DB als Sackgasse endet. Dies bedeutet, dass aus Richtung Dederichstraße kommend in Richtung Amtsgericht und Grollscher Weg die Seufzer Allee vor der ‘s Heerenberger Straße endet und nicht weitergeführt wird. Die Stadt Emmerich am Rhein hat bislang immer gefordert, dass die Seufzer Allee für den Auto- und Radverkehr weitergeführt wird. Die DB hat sich jedoch geweigert, diese Planung in der Form einzustellen, da die Neigungen im Bereich der Fulkskuhle nicht passen und der Anschluss nach Netto somit auch nicht mehr past. Da es keine Lösung gab, wurde der KFZ-Übergang ‘s Heerenberger Straße gestrichen. Nach etlichen Diskussionen hat die Verwaltung hat die Forderung gestellt, die Straße Seufzer Allee über die ‘s Heerenberger Straße hinaus weiterhin als Rad-/Fußweg weiterzuführen, damit die Durchlässigkeit für den nicht motorisierten Verkehr nach wie vor gegeben ist und die Bestrebungen nach einer fußgänger- und fahrradfreundlichen Stadt unterstützt werden. Die DB hat in der Vergangenheit immer darauf verwiesen, dass dies geplant und bezahlt werden müsse. Die Bezirksregierung Düsseldorf müsste die finanziellen Mittel für eine solche Eisenbahnkreuzungsaufhebung bereitstellen. Von Seiten der Bezirksregierung wird allerdings nur eine Kostenübernahme erfolgen, wenn diese Eisenbahnkreuzungsaufhebung unbedingt erforderlich ist. Die Stadt Emmerich am Rhein musste also die Notwendigkeit nachweisen. Eine Verkehrszählung ergab, dass ca. 440 Fahrräder am Tag diese Stelle kreuzen und die Verbindung in Verlängerung zur Seufzer Allee nutzen. Nach Übermittlung dieser Zahl an die Bezirksregierung hat diese allerdings gesagt, dass diese Zählung nicht aussagekräftig genug sei und durch eine fundierte Verkehrszählung eines Büros bewiesen werden muss. Die Bezirksregierung hat ferner mitgeteilt, dass aufgrund der pandemischen Lage keine valide Verkehrszählung erfolgen kann. Dies führt bis zum heutigen Tag dazu, dass von Seiten der Stadt Emmerich am Rhein keine Beauftragung an ein Verkehrsbüro erfolgen konnte. Mittlerweile hat die DB die Planungen eingereicht und führte dazu, dass die Planungen ohne die Seufzer Allee vorliegt. Die Stadt Emmerich am Rhein wird den entsprechenden Einwand vorbringen und bei Zeiten, wenn wieder gezählt werden kann, den entsprechenden Nachweis vorbringen wird und fordert, die Planung dementsprechend anzupassen und die Kostenübernahme durch die Bezirksregierung Düsseldorf erfolgt.

Hinsichtlich der EÜ van-Gülpen-Straße ist festzuhalten, dass einige Punkte verbessert wurden, da das Industriegleis künftig entfallen kann. Das ganze Brückenbauwerk wird schmaler und führt dazu, dass die Kreuzungsbereiche weiter und einsehbarer werden.

Auch für die Schallschutzwände ist von Seiten der DB einiges verbessert worden. Allerdings bleibt es dabei, dass im Bereich des Bahnhofes keinerlei Schallschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Die Stadt Emmerich am Rhein kritisiert dies ausdrücklich. Das Klimanpassungskonzept aus dem Jahre 2006 besagt, das zum Schutz der Innenstadt vor Überhitzung in den Sommermonaten man darauf angewiesen, dass eine Frischluftzufuhr aus den nördlichen Flächen erfolgt. Die Frischluftschneise befindet sich im Bereich Tackenweide in Richtung Süden befindet und über die Bahngleise in die Innenstadt gelangt. Stellt man in dem Bereich 4-5 m hohe Schallschutzwände auf könnte dies negative Auswirkungen haben. Eine entsprechende Prüfung muss noch erfolgen und überlegen, ob und wie man solche sensiblen Bereiche gestaltet. Die DB sollte also nach wie vor mit der Stadt Emmerich am Rhein über die Gestaltung der Schallschutzwände sprechen. In der Vergangenheit bestand bislang die Forderung nach einer Begrünung der Schallschutzwände, um das Ortsbild nicht zu sehr zu beeinträchtigen und ein positiver Aspekt auf das Klima erzielt werden kann.

Hinsichtlich des Bodendenkmalschutzes wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Bereiche der Innenstadt und der ehemaligen Wall- und Festungsanlagen tangiert werden. Die DB muss sich also mit den entsprechenden Bodendenkmälern befassen und berücksichtigen muss.

Ferner sind die Belange der Feuerwehr aufgeführt. Dort bestanden Differenzen, da zwischen der DB und der Feuerwehr ein bestimmtes Konzept erarbeitet wurde, welches nunmehr im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geändert wurde. Einige Feuerwehrzuwegungen wurden verschoben, einige Zugänge wurden gestrichen. Die Stadt Emmerich am Rhein wird darauf bestehen, dass man auf den erarbeiteten und  beschlossenen Kompromiss zwischen DB und Feuerwehr zurückkommt.

Zuletzt gibt es den Aspekt der Ver- und Entsorgungsleitungen. Hier wird auf die Stellungnahme der Technischen Werke und der Stadtwerke verwiesen. Die Stadt Emmerich am Rhein wird dringend auf eine Abstimmung mit den Ver- und Entsorgungsträgern hinsichtlkich der notwendigen Maßnahmen und der Kostenübernehme hinweisen.

 

Mitglied Bartels geht auf den Bahnübergang ‘s Heerenberger Straße und die Aussage ein, dass das Land nur die Kosten übernimmt, wenn die Maßnahme unbedingt notwendig ist. Er fragt nach, ob bereits über eine eventuelle Höhe der möglichen Kosten bei Selbstübernahme eine Aussage gemacht werden kann.

Herr Bartel kann keine Kostenaussage treffen.

 

Mitglied Gerritschen teilt mit, dass im Bereich Elten die Planungssituation des 19. Jahrhunderts nicht aufgegeben wird. Im PFA 3.4 wurde zurecht angemerkt, dass der Aspekt der Feuerwehr völlig unzureichend ist. Auch der Notfallmanager ist unzureichend.

 

Mitglied Baars bedankt sich bei der Verwaltung für die gute Arbeit und Vorlage. Er merkt zum Bahnübergang ‘s Heerenberger Straße noch an, dass, wenn die Seufzer Allee in einer Sackgasse endet, sowohl die Fahrradverkehre als auch die PKW-Verkehre vermehrt über die van-Gülpen-Straße, Gerhard-Storm-Straße, Merowinger Straße, Jakob-Düffel-Straße fahren werden. Es sollte darüber nachgedacht werden, die van-Gülpen-Straße und die Gerhard-Storm-Straße baulich zu verändern, um dem Begegnungsverkehr Rechnung zu tragen.

 

Mitglied Dr. Reintjes geht auf das Thema “Sicherheitskonzept” ein. Das Vorgehen der DB gegenüber der Stadt Emmerich empfindet er als Wortbruch, da das Sicherheitskonzept vor mehreren Jahren auf höchster politischer Ebene so ausgehandelt und finanziert worden ist. Kann die DB einfach so von diesem Konzept abweichen?

Herr Bartel antwortet, dass die DB diese Planung dem Eisenbahnbundesamt zur Entscheidung oder der Bezirksregierung zur Offenlage vorlegen. Die Stadt Emmerich am Rhein ist dazu aufgefordert, das Eisenbahnbundesamt auf diesen Fehler hinsichtlich der nicht abgestimmten Planung hinzuweisen. Nach seines Wissens kann das Eisenbahnbundesamt keine andere Entscheidung treffen, als das Landesamt die Förderzusage getroffen hat. Er geht davon aus, dass die DB aufgefordert wird, die Planung entsprechend nachzuarbeiten.

 

Mitglied ten Brink vermisst die Informationen über die Ausgestaltung der EÜF Löwentor. Es geht um den Ersatz von Rad- und Fußwegen in 2 Bauwerken. Nach dem gültigen Eisenbahnkreuzungsgesetz sind die Verkehrsbeziehungen des vorh. Bahnübergangs auf andere Anlagenersatzmaßnahmen abzuwälzen. Es besteht ein Fuß-/Radweg in der EÜF und ein Fuß-/Radweg in der EÜ Löwentor neu. Diesbezüglich sollte nochmal nachgefragt werden. Wesentlich ist hierbei, dass bei der vorhandenen Planung der EÜF sehr geringe Breitenmaße für Rad- und Fußgänger vorgesehen sind. Für den Behinderten werden technisch gesehen 3 Rampenbreiten benötigt auf dem jetzigen Großer Löwe. Insofern lässt sich dort die Planung verbessern, indem für alle Radfahrer/Fußgänger sowie Behinderte mit nur einer Neigung von < 4 % geplant wird. Im Bereich des Großer Löwe ist dies sehr gut umzusetzen. Nördlich der Bahn wird mit die Neigung von 4,8 % nicht unterschreiten können. Er ist der Auffassung, dass die Stadt Emmerich am Rhein darauf drängen sollte, eine Rampenneigung von 4 % auf der Südseite zu realisieren.

Zur ‘s Heerenberger Straße merkt er an, dass diese Straßenführung dringend benötigt wird. Die Straße “An der Fulkskuhle” ist für einen 2spurigen PKW-Verkehr mit Rad-/Fußverkehr nicht geeignet. Insofern wurde bereits damals überlegt, den Bremer Weg und den Hekerenfelder Weg in Richtung Osten parallel zur Bahn über die ‘s Heerenberger Straße in die Seufzer Allee einzubinden.

Abschließend teilt Mitglied ten Brink mit, dasser die Stellungnahme der Verwaltung begrüßt.

 

Herr Bartel erläutert, dass es hinsichtlich der EÜF eine ausführliche Stellungnahme im Rahmen der ursprünglichen Beteiligung gibt. Die DB hat die Planung im 1. Deckblatt nicht geändert, so dass von Seiten der Stadt Emmerich am Rhein nichts dazu vorgebracht werden kann. Die DB hat das Problem, dass auch sie nur Maßnahmen bezahlt bekommt, welche den Förderrichtlinien entspricht. Auch die Bezirksregierung und das Land werden als Geldgeber darauf achten, dass das Ganze barrierefrei ausgearbeitet werden.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs ergänzt, dass sowohl Gespräche mit der DB und der Bezirksregierung geführt wurden, dass aus Sicht der Stadt Emmerich am Rhein die Planung nicht regelgerecht ist. Deshalb wurde dies in der damaligen Stellungnahme und im Erörterungstermin zu 3.4 entsprechend vorgetragen. Im Verfahren ist diese Argumentation also bereits enthalten.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag mehrerer Ausschussmitglieder, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.