Mitglied Baars teilt mit, dass der LKW-Verkehr vermehrt durch die Anliegerstraßen (Osterweg, Leegmerweg u. a.) gefahren sind, obwohl diese für eine solche Verkehrsbelastung nicht ausgelegt sind. Wer ist für die auftretetenden Schäden zuständig; wer ist für die Beseitigung zuständig und wer trägt die Kosten.

Herr Bartel erklärt, dass die Straßen grundsätzlich darauf ausgelegt sind, dass durchaus mal Baustellenverkehr möglich ist. Sollten Schäden auftreten werden diese kurzfristig durch die Kommunalbetriebe behoben; möglicher Schadensersatz wird an den Verursacher gestellt.

 


Abstimmungsergebnis: