Beschlussvorschlag:

 

 Zu 1)

 

I.             Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

1.1              Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung zur Erweiterung der Wohnbauflächen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

II.            Ergebnisse der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

 

 

Zu II.a.1)             Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Ausräumung landesplanerischer Bedenken mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurden.

Zu II.a.2)             Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Darstellung der Flächennutzungsplanänderung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurden.

Zu II.a.3)             Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Umweltprüfung und zum Umweltbericht mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

Zu II.a.4)             Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Hochwasserrisko und Hochwasserschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

Zu II.b)                 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Ableitung des Oberflächenwassers vom Grundstück der Kirche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu II.c.1)              Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Beteiligung der Denkmalämter mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.c.2)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Gewässerschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.d)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Detaillierungsgrad der Umweltprüfung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurden.

 

Zu II.e.1)    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurden.

 

Zu II.e.2)    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurden.

 

Zu II.e.3)    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurden.

 

Zu II.f)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu Telekommunikationsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurden.

 

Zu II.g)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Pumpwerk mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu IV.a)      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Hochwasserschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.b.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.b.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.c.1)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Entwässerung und zur Bedeutung des Pumpwerks mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.c.2)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Hochwasserrisiko mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.c.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Lagerhalle mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu VI.a.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die

                 Anregungen zum Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung

                 entsprochen wurden.

 

Zu VI.a.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die

                      Anregungen zur  Einhaltung der Immissionswerte mit den

                      Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurden.

 

Zu VI.a.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die

                      Anregungen zur Schleuse und der Fischaufstiegsanlage mit den

                      Ausführungen der Verwaltung

                      entsprochen wurden.

 

Zu VI.b.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Entwässerung und zur Bedeutung des Pumpwerks mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu VI.b.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Hochwasserrisiko mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu VII)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Inhalten abgegeben wurden.

 

Zu VIII)       Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Einhaltung der Immissionswerte mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurden.

 

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den vorliegenden Entwurf der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) als 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein.

 

 


Mitglied Brouwer stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

Ergänzend stellt er die Frage, ob es, ähnlich wie beim Bebauungsplanverfahren, die Möglichkeit gibt, nach § 33 die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung zu erwirken; d. h. dass ein Baurecht ausgesprochen wird, wenn man sich an die Vorgaben hält. Sollte dem nicht so sein stellt sich die Frage, ob die Bezirksregierung eine Frist zur Stellungnahme hat und diese möglicherweise nicht in Gänze ausgeschöpft werden könnte, damit das Verfahren schnell zum Abschluss gebracht werden kann.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass für den Bereich zwar ein Bebauungsplan existiert, jedoch kein Flächennutzungsplan vorliegt. Somit entspricht dies nicht der Plankonsistenz, die das Baugesetzbuch vorsieht. Der Bebauungsplan entwickelt sich immer aus einem rechtsgültigen Flächennutzungsplan heraus. Dies kann allenfalls im Parallelverfahren erfolgen. Die Frage nach Planungsstand § 33 stellt sich immer erst dann, wenn ein Flächennutzungsplan vorliegt; dies ist hier derzeit noch nicht der Fall. Diese muss tatsächlich erst geschaffen werden und dieser ist er mit der Genehmigung seitens der Bezirksregierung geschaffen. Demnach ist es also nicht möglich, eine vorgezogene Baugenehmigung zu erteilen. Der Wortlaut des § 33 Abs. 1 BauGB bezieht sich nur auf das Bebauungsplanverfahren und nicht aus das Flächennutzungsplanverfahren. 

Hinsichtlich der Frist für die Bezirksregierung führt er aus, dass diese 3 Monate Zeit hat, den Plan zu genehmigen. Diesen Zeitraum kann sie selbstverständlich in Gänze ausschöpfen. Die Situation hier ist so, dass ein Bebauungsplan vorgelegt wird, den die Bezirksregierung bereits gesehen und sich auch detailliert mit ihm auseinandergesetzt hat. Die Verwaltung wird den Bebauungsplan bei der Bezirksregierung einreichen und den Kontakt suchen, ob die Bearbeitungsfrist evtl. verkürzt werden könnte.

 

Mitglied Baars teilt für die SPD-Fraktion mit, dass auch sie dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmt. Er merkt allerdings nochmals an, dass es bei so kleinen Detailänderung von Bebauungsplänen hilfreich wäre, wenn in der Vorlage ein entsprechender Hinweis/Vermerk gemacht wird, um welche Änderung es sich handelt.

Vorsitzender Jansen erklärt, dass dies so nicht möglich ist, da man ansonsten die Rechtssicherheit vor Gerichten gefährdet.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs kann die Wortäußerung von Mitglied Baars nachvollziehen. Die Vorlage ist schwer anzuschauen und daher gibt es den Abwägungstatbestand, der im Rahmen des Sachverhaltes nochmals aufgearbeitet wurde und in den vorgeschalteten Textseiten ist zu entnehmen, warum eine erneute Offenlage erfolgt. Es ging um die FFH-Prüfung, welches im Text auch entsprechend dargelegt ist. Mehr kann von Seiten der Verwaltung leider nicht gemacht werden.

Mitglied Baars erklärt, dass es nicht darum geht, die Vorlage zu kürzen, sondern einen Hinweis auf einer Seite, um welche Änderung es auf welcher Seite geht.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht nochmals deutlich, dass dies aus Rechtsgründen nicht geht.

 

Mitglied Gerritschen bemängelt die Grammatik in den Beschlussvorschlägen.

 

Mitglied Bartels geht auf die Wortäußerung von Mitglied Baars an. Sofern sich bei seiner Fraktion Fragen zu einer Vorlage ergeben haben hat man den Kontakt zur Verwaltung gesucht und die entsprechenden Informationen wurden ihm mitgeteilt.

 

Mitglied Dr. Reintjes stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Vorsitzender Jansen lässt nunmehr über den gemeinsamen Antrag abstimmen.