Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Schulausschuss lädt die/den Elternpflegschaftsvorsitzende/n der Liebfrauenschule zur nächsten Sitzung am 10. Mai 2022 ein.

 


Im Haupt- und Finanzausschusses vom 08. Februar 2022 wurde mitgeteilt, dass derzeit noch nicht über den Antrag Nr. L/2021 der SPD-Fraktion an den Rat entschieden werden könne.

 

[Auszug aus der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.02.2022:

„Frau Lebbing erläutert, dass das von der SPD-Ratsfraktion im Antrag formulierte Begehren (den Schulausschuss um Mitglieder aus der Schülerschaft zu erweitern) aktuell nicht möglich sei. Grund hierfür sei i.d.R. das fehlende Kriterium der Volljährigkeit bei den Mitgliedern der Schulpflegschaft. Das Begehren der Fraktion sei jedoch Gegenstand des Gesetzes zur

Modernisierung und Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen, dem

sogenannten 16. Schulrechtsänderungsgesetz, welches sich aktuell in der

Bearbeitung befände. Demnach könnten dann von der Schulpflegschaft bzw. von den Schulvertretern benannte Personen mit beratender Stimme als Mitglieder in den Schulausschuss berufen werden.“]

 

Gem. § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW kann der Schulausschuss Sachverständige oder Vertreter der Bevölkerungsgruppe, welche von der Entscheidung vorwiegend betroffen sind, zur Beratung hinzuziehen.

 

Gem. Festlegung im Haupt- und Finanzausschusses soll der Schulausschuss in der Sitzung festlegen, welcher Vertreter zum nächsten Schulausschuss eingeladen werden soll.

 

In der Sitzung des Schulausschusses am 10. Mai 2022 soll über die Baumaßnahme an der Liebfrauenschule beraten werden. Aus diesem Grund lädt der Schulausschuss ein Mitglied der Elternpflegschaft zur Beratung ein.